Im April diesen Jahres wurde die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die neuen und spürbar gestiegenen Pfändungsfreigrenzen gelten ab dem 1. Juli 2022.

Es gelten hiernach die folgenden erhöhten Pfändungsfreibeträge:

  • 1.339,99 € für eine Einzelperson ohne weitere Unterhaltsverpflichtung

Das genaue pfändbare Arbeitseinkommen können Sie der neuen Pfändungstabelle entnehmen.