Unsere Leistungen

Die Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung mit Sitz in Aachen bietet qualifizierte Schuldnerberatung für Verbraucher und ehemals Selbstständige.

Eine weitere Kernkompetenz ist die Sicherung Ihres notwendigen Lebensunterhalts durch Stellung gezielter Pfändungsschutzanträge inklusive Kontenpfändungsschutz.

Beratung Privatpersonen und ehemals Selbstständige

Ihre finanzielle Situation bereitet Ihnen Sorgen? Aufgrund privater Lebensumstände (z.B. Scheidung) oder eines Schicksalsschlags (z.B. Arbeitsplatzverlust) sehen Sie sich nicht mehr in der Lage, Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen? Haben Sie Schulden aus einer ehemaligen Selbstständigkeit?

Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg in die Schuldenfreiheit mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Neuanfangs.

Unser Leistungskatalog für Privatpersonen und ehemals Selbstständige beinhaltet

  • die umfassende Erstberatung durch einen qualifizierten Schuldnerberater
  • das Sortieren und Sichten der Gläubigerunterlagen
  • die Analyse Ihrer finanziellen Situation
  • die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern (inklusive des erforderlichen Schriftwechsels)
  • außergerichtliche Verhandlungen mit den Gläubigern
  • die Vorbereitung und Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrags
  • die Klärung, welches Vermögen Ihnen auch nach einer evtl. Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbleibt
  • die Vertretung und Begleitung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • die Begleitung in einem verkürzten Insolvenzverfahren (Restschuldbefreiung bereits nach 5 bzw. 3 Jahren)

Unsere Dienstleistungen bieten wir in transparenten und speziell zusammengestellten Leistungspaketen an, aus denen Sie das passende auswählen können.

Soweit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Gerichtsvollzieherpfändung, Kontenpfändung, Pfändung von Arbeitseinkommen) drohen bzw. eingeleitet wurden, stellen wir für Sie den zutreffenden Pfändungsschutzantrag. Dies gilt auch für Schutzanträge in bereits eröffneten Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren.

Pfändungsschutzkonto

Ihr Kontoguthaben ist durch einen Gläubiger bereits gepfändet oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme steht unmittelbar bevor? Ist Ihr Existenzminimum bedroht, weil Ihnen der unpfändbare Teil Ihres Einkommens vor oder nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht ausbezahlt wird?

Wir stellen für Sie nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen

  • die Höhe des Ihnen zustehenden Kontoguthabens fest und stellen eine Bescheinigung über den Betrag aus, der Ihnen als unpfändbar auszuzahlen ist (P-Kontenbescheinigung)
  • den erforderlichen Pfändungsschutzantrag, um eine Auszahlung des Ihnen zustehenden Betrags sicher zu stellen

Sie erhalten eine P-Kontenbescheinigung auch ohne gesonderte Terminabsprache, wenn Sie folgende Unterlagen bereitstellen (soweit zutreffend):

  • Auszug Familienstammbuch bzw. Geburts- und/oder Heiratsurkunden
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen bzw. Leistungsbescheide (z. B. Rente, Krankengeld, SGB II oder XII)
  • Kindergeldbescheid
  • Kontoauszüge

Übersicht Freibeträge P-Konto

Grundfreibetrag des Schuldners:1.178,59 €
Weiterer Freibetrag für die erste unterhaltsberechtigte Person:443,57 €
Zusätzlicher Freibetrag für jede weitere unterhaltsberechtigte Person:247,12 €
+ Ggf. Kindergeld in gewährter Höhe
+ Ggf. andere Geldleistungen für Kinder wie z. B. Kindergeldzuschlag
+ Ggf. laufende Geldleistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwands
+ Ggf. einmalige Sozialleistungen