Kostenfreie Erstberatung
Ziel, Ablauf und Kosten einer Erstberatung
Ziel der Erstberatung
In einem für Verbraucher kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch zeigen wir Ihnen Wege und Lösungsmöglichkeiten auf, um in Zukunft schuldenfrei zu sein.
Ablauf der Erstberatung
Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation sowie die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auf Ihrem Weg zur Schuldenfreiheit. Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf und die Besonderheiten des Insolvenzverfahrens mit den sich bietenden Vorteilen.
Nach der Erstberatung entscheiden Sie, welchen der aufgezeigten Wege Sie beschreiten möchten, um zukünftig schuldenfrei zu sein.
Kosten der Erstberatung
Das Erstberatungsgespräch ist für Verbraucher kostenlos und unverbindlich.
Einen Termin für unser kostenfreies und unverbindliches Erstberatungsgespräch bieten wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden. Dieser Termin ist unabhängig von unserer offenen Sprechstunde und davon, ob Sie einen Beratungsgutschein oder Beratungshilfeschein besitzen.
Weitere Informationen zu Ablauf, Ziel und Kosten der Schuldnerberatung finden Sie hier.
Kontakt
Gottfriedstr. 39/
Ecke Wilhelmstr.
52062 Aachen
02 41 - 99 00 31 - 0
02 41 - 99 00 31 - 19
info@phoenix-schuldenfrei.de
Hier können Sie gerne unverbindlich allgemeine Fragen stellen oder einen kostenfreien Erstberatungstermin vereinbaren.
Ihre Anfrage wird umgehend von uns bearbeitet. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Mit einem Beratungsgutschein oder einem Beratungshilfeschein bleibt Ihre Beratung auch nach dem Erstgespräch kostenfrei.
Beratungsgutschein
Ratsuchende, die Leistungen vom Jobcenter StädteRegion Aachen oder der Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren erhalten, können unsere Dienstleistungen zur Schuldner-beratung kostenfrei über einen Beratungsgutschein in An-spruch nehmen.
Der Beratungsgutschein wird von dem zuständigen Fall-manager beim Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit an die leistungsberechtigte Person ausgegeben und kann innerhalb von 2 Monaten bei uns eingelöst werden.
Beratungshilfeschein
Ratsuchende, die einen Beratungshilfeschein für die außer-gerichtliche Schuldenbereinigung und Insolvenzantragstellung vorlegen, können unsere Dienstleistungen zur Schuldner-beratung kostenfrei in Anspruch nehmen.
Den Beratungshilfeschein können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen. Er wird Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Beratungshilfe ausgestellt.
Bei Fragen zum Beratungsgutschein oder zum Beratungshilfeschein
können Sie sich auch gerne telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung setzen.
Wir helfen Ihnen weiter!