Schuldner- und Insolvenzberatung für Unternehmen und Selbstständige
Ihr Unternehmen steckt in einer wirtschaftlichen Krise oder ist in seiner Existenz bedroht? Sie sind selbstständiger Unternehmer und können Ihre Rechnungen nicht mehr zahlen? Dann ist schnelles Handeln gefragt!
Häufig besteht jedoch Unklarheit darüber, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um eine existenzbedrohende Situation oder eine Unternehmensinsolvenz erfolgreich zu bewältigen. Mangelnde Kenntnisse führen in solchen Situationen häufig zu Fehlentscheidungen. Auch wenn die Insolvenz für Unternehmen und Selbstständige mit vielen Obliegenheiten und Verpflichtungen verbunden ist, stellt sie einen geeigneten Weg dar, sich von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu befreien. Betroffenen Unternehmen und Selbstständigen wird so ein wirtschaftlicher Neuanfang mit voller unternehmerischer Leistungsfähigkeit ermöglicht.
Wir helfen Ihnen aus der Krise. Die Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung hilft Ihnen, die aktuelle Situation Ihres Unternehmens zu analysieren und zeigt Ihnen, ob Sie eine Insolvenz beantragen müssen oder diese durch eine außergerichtliche Sanierung noch abwenden können. Auf Wunsch begleiten wir Sie auf diesem Weg.
Um diese Situation zu meistern und eine für Sie optimale Lösung zu erarbeiten, ist vor allem die frühzeitige Inanspruchnahme einer Insolvenzberatung entscheidend. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute, damit unser Expertenteam Ihrem Unternehmen schnellstmöglich aus der wirtschaftlichen Schieflage helfen kann.
Ihr Unternehmen steckt in einer wirtschaftlichen Krise oder ist in seiner Existenz bedroht? Sie sind selbstständiger Unternehmer und können Ihre Rechnungen nicht mehr zahlen? Dann ist schnelles Handeln gefragt!
Häufig besteht jedoch Unklarheit darüber, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um eine existenzbedrohende Situation oder eine Unternehmensinsolvenz erfolgreich zu bewältigen. Mangelnde Kenntnisse führen in solchen Situationen häufig zu Fehlentscheidungen. Auch wenn die Insolvenz für Unternehmen und Selbstständige mit vielen Obliegenheiten und Verpflichtungen verbunden ist, stellt sie einen geeigneten Weg dar, sich von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu befreien. Betroffenen Unternehmen und Selbstständigen wird so ein wirtschaftlicher Neuanfang mit voller unternehmerischer Leistungsfähigkeit ermöglicht.
Wir helfen Ihnen aus der Krise. Die Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung hilft Ihnen, die aktuelle Situation Ihres Unternehmens zu analysieren und zeigt Ihnen, ob Sie eine Insolvenz beantragen müssen oder diese durch eine außergerichtliche Sanierung noch abwenden können. Auf Wunsch begleiten wir Sie auf diesem Weg.
Um diese Situation zu meistern und eine für Sie optimale Lösung zu erarbeiten, ist vor allem die frühzeitige Inanspruchnahme einer Insolvenzberatung entscheidend. Kontaktieren Sie uns am besten noch heute, damit unser Expertenteam Ihrem Unternehmen schnellstmöglich aus der wirtschaftlichen Schieflage helfen kann.
Ablauf einer Unternehmensinsolvenz
Die Unternehmensinsolvenz, auch Regelinsolvenz genannt, ist für Selbstständige, ehemals Selbstständige, Einzelunternehmen und Freiberufler vorgesehen.
1. Antrag
Ein Unternehmen ist laut Insolvenzrecht (InsO) verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn einer der Eröffnungsgründe vorliegt:
- Zahlungsunfähigkeit
- drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Der Antrag auf die Eröffnung einer Unternehmensinsolvenz sowie der anschließenden Restschuldbefreiung wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht und muss die folgenden Unterlagen beinhalten:
- Antragsformular
- Vermögensverzeichnis
- Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis
Diese Anträge können gegebenenfalls mit einem Antrag auf Verfahrenskostenstundung verbunden werden. Der Versuch eines außergerichtlichen Vergleichs mit den Gläubigern kann auf Wunsch unternommen werden, um ein Insolvenzverfahren abzuwenden. Anders als bei einer Privatinsolvenz ist dies jedoch nicht verpflichtend.
2. Prüfung des Insolvenzantrags durch das Gericht
Das Gericht überprüft den Antrag hinsichtlich der Fragen:
- Liegen Eröffnungsgründe vor?
- Sind die Kosten für das Verfahren gedeckt?
Bei ausreichender Begründung der Insolvenz wird das Verfahren eingeleitet.
3. Eröffnung des Verfahrens
Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zunächst die Art des Verfahrens festgelegt und die Insolvenzverwaltung eingesetzt. Ab diesem Zeitpunkt greift der Pfändungs- und Vollstreckungsschutz, sodass die Gläubiger nicht mehr gegen den Schuldner vorgehen können.
4. Insolvenzplan und Wohlverhaltensphase
Während der Insolvenz nimmt ein Insolvenzverwalter grundsätzlich die Vermögensangelegenheiten des Unternehmens bzw. des Selbstständigen wahr und untersucht und beurteilt dessen wirtschaftliche Situation. In der letzten Verfahrensphase, der sogenannten Wohlverhaltensphase, kann der Schuldner grundsätzlich wieder über sein Vermögen verfügen, jedoch müssen die pfändbaren Einkommensanteile abgeführt werden.
5. Restschuldbefreiung
Mit Erteilung der Restschuldbefreiung erlangt das Unternehmen oder die selbstständige Person die Schuldenfreiheit. Das Insolvenzverfahren ist somit beendet und das Unternehmen saniert. Eine Restschuldbefreiung ist frühestens drei Jahre nach der Insolvenzeröffnung möglich.
Ablauf einer Unternehmensinsolvenz
Die Unternehmensinsolvenz, auch Regelinsolvenz genannt, ist für Selbstständige, ehemals Selbstständige, Einzelunternehmen und Freiberufler vorgesehen.
1. Antrag
Ein Unternehmen ist laut Insolvenzrecht (InsO) verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn einer der Eröffnungsgründe vorliegt:
- Zahlungsunfähigkeit
- drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Der Antrag auf die Eröffnung einer Unternehmensinsolvenz sowie der anschließenden Restschuldbefreiung wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht und muss die folgenden Unterlagen beinhalten:
- Antragsformular
- Vermögensverzeichnis
- Gläubiger- und Schuldnerverzeichnis
Diese Anträge können gegebenenfalls mit einem Antrag auf Verfahrenskostenstundung verbunden werden. Der Versuch eines außergerichtlichen Vergleichs mit den Gläubigern kann auf Wunsch unternommen werden, um ein Insolvenzverfahren abzuwenden. Anders als bei einer Privatinsolvenz ist dies jedoch nicht verpflichtend.
2. Prüfung des Insolvenzantrags durch das Gericht
Das Gericht überprüft den Antrag hinsichtlich der Fragen:
- Liegen Eröffnungsgründe vor?
- Sind die Kosten für das Verfahren gedeckt?
Bei ausreichender Begründung der Insolvenz wird das Verfahren eingeleitet.
3. Eröffnung des Verfahrens
Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zunächst die Art des Verfahrens festgelegt und die Insolvenzverwaltung eingesetzt. Ab diesem Zeitpunkt greift der Pfändungs- und Vollstreckungsschutz, sodass die Gläubiger nicht mehr gegen den Schuldner vorgehen können.
4. Insolvenzplan und Wohlverhaltensphase
Während der Insolvenz nimmt ein Insolvenzverwalter grundsätzlich die Vermögensangelegenheiten des Unternehmens bzw. des Selbstständigen wahr und untersucht und beurteilt dessen wirtschaftliche Situation. In der letzten Verfahrensphase, der sogenannten Wohlverhaltensphase, kann der Schuldner grundsätzlich wieder über sein Vermögen verfügen, jedoch müssen die pfändbaren Einkommensanteile abgeführt werden.
5. Restschuldbefreiung
Mit Erteilung der Restschuldbefreiung erlangt das Unternehmen oder die selbstständige Person die Schuldenfreiheit. Das Insolvenzverfahren ist somit beendet und das Unternehmen saniert. Eine Restschuldbefreiung ist frühestens drei Jahre nach der Insolvenzeröffnung möglich.
Kostenfreie Erstberatung
Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie einen kostenfreien Beratungstermin innerhalb von 48 Stunden!
Kostenfreie Erstberatung
Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie einen kostenfreien Beratungstermin innerhalb von 48 Stunden!
Unser Leistungskatalog für Selbstständige
Als selbstständiger Einzelunternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler sehen Sie sich Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt, die aus den Einnahmen nicht mehr bedient werden können? Eine Lösung ist nicht vorhersehbar?
Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg in die Schuldenfreiheit mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Unser Leistungskatalog für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler beinhaltet:
- die umfassende Erstberatung durch einen qualifizierten Schuldnerberater
- das Sortieren und Sichten der Gläubigerunterlagen
- die Analyse Ihrer finanziellen Situation
- die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern (inklusive des erforderlichen Schriftwechsels)
- das Führen von Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung zur vollständigen und zeitnahen Schuldenregulierung (außergerichtliche Sanierungsberatung)
- die Vorbereitung und Stellung eines Regelinsolvenzantrags
- die Klärung, welches Vermögen Ihnen auch nach einer evtl. Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbleibt
Unsere Dienstleistungen bieten wir in transparenten und speziell zusammengestellten Leistungspaketen an, aus denen Sie das passende auswählen können.
Soweit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z.B. Gerichtsvollzieherpfändung, Kontenpfändung, Pfändung von Arbeitseinkommen) drohen bzw. eingeleitet wurden, stellen wir für Sie den zutreffenden Pfändungsschutzantrag. Dies gilt auch für Schutzanträge in bereits eröffneten Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren.
Ist durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger (z.B. Gerichtsvollzieherpfändung, Kontenpfändung, Pfändung von Arbeitseinkommen) Ihr Existenzminimum gefährdet?
Befinden Sie sich bereits im Insolvenzverfahren und ist Ihr notwendiger Lebensunterhalt oder der Ihrer Familie nicht mehr gesichert?
Mit einem gezielten Pfändungsschutzantrag kann diese Situation durch einen gerichtlichen Beschluss geklärt werden, unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger, Freiberufler, Rentner, Beamter, Pensionär oder erwerbslos sind.
Wir stellen nach Prüfung der Rechtslage für Sie folgende Anträge:
- Pfändungsschutzanträge zur Änderung des unpfändbaren Betrags
- Pfändungsschutzanträge für sonstige Einkünfte
- Pfändungsschutzanträge zum Girokonto
- Pfändungsschutzanträge bei Änderungen der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen
- Pfändungsschutzanträge zur Feststellung der Unpfändbarkeit von beweglichem Vermögen (z.B. PKW)
Sie als Selbstständige/r oder Ihr Unternehmen befinden sich in einer finanziellen Schieflage?
In dieser schwierigen Situation sollten Sie eine professionelle Insolvenzberatung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie telefonisch ein persönliches und kostenloses Beratungsgespräch mit uns. Wir besprechen mit Ihnen Ihre aktuelle finanzielle Situation und beraten Sie umfassend, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Die Erstberatung ist für Sie völlig unverbindlich und kostenlos. Anschließend erarbeiten wir für Sie einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, um eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen oder leiten für Sie ein Insolvenzverfahren ein.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
Das Team der Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung steht Ihnen jederzeit für eine fundierte und persönliche Beratung zur Verfügung. Gemeinsam finden wir einen Weg aus der Krise!
Sie als Selbstständige/r oder Ihr Unternehmen befinden sich in einer finanziellen Schieflage?
In dieser schwierigen Situation sollten Sie eine professionelle Insolvenzberatung in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie telefonisch ein persönliches und kostenloses Beratungsgespräch mit uns. Wir besprechen mit Ihnen Ihre aktuelle finanzielle Situation und beraten Sie umfassend, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Die Erstberatung ist für Sie völlig unverbindlich und kostenlos. Anschließend erarbeiten wir für Sie einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, um eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen oder leiten für Sie ein Insolvenzverfahren ein.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
Das Team der Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung steht Ihnen jederzeit für eine fundierte und persönliche Beratung zur Verfügung. Gemeinsam finden wir einen Weg aus der Krise!