Die Schuldenbereinigung und der damit verbundene Weg in eine schuldenfreie Zukunft können auf vielfältige Weise gestaltet werden: Ob durch ein Insolvenzverfahren oder die außergerichtliche Schuldenbereinigung oder gar durch eine einmalige Vergleichs- oder Ratenzahlungen – der Schuldenbereinigungsplan stellt für all diese Möglichkeiten den Kern der Lösung Ihrer finanziellen Probleme dar. Er wird den Gläubigern als Angebot zur Begleichung des Schuldverhältnisses unterbreitet und versucht in der Regel, sowohl die Interessen und die schwierige Situation des Schuldners bzw. der Schuldnerin als auch den Anspruch des Gläubigers in Form eines Kompromisses miteinander zu vereinbaren.
Entscheiden die Gläubiger sich dazu, dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ihre Zustimmung zu erteilen, findet die Angelegenheit ohne ein gerichtliches Verfahren ihre Erledigung. Lehnen sie jedoch das Angebot ab, stehen dem Schuldner weiterhin die gerichtlichen Verfahren zur Entschuldung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich entweder um die Insolvenz oder unter gegebenen Umständen um das Zustimmungsersetzungsverfahren, welches den Schuldnern den Weg aus den Schulden ermöglicht. Um den Weg in die Schuldenfreiheit erfolgreich zu meistern, wird die zuverlässige und professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung dringend empfohlen.
Wann brauche ich einen Schuldenbereinigungsplan?
Wie bereits erwähnt, fasst der Schuldenbereinigungsplan das Angebot zur Regulierung der Schulden zusammen. In der Regel wird der Schuldenbereinigungsplan von einer betreuenden Schuldnerberatung erstellt und an die Gläubiger versandt, nachdem die Beratungsstelle sich einen genauen Überblick über die Schuldensituation des Schuldners gemacht hat. Konkret bedeutet dies, bei welchen Gläubigern, von welcher Art und in welcher Höhe die individuellen Schulden bestehen. Hierzu nimmt die Schuldnerberatung Kontakt zu den Gläubigern des Schuldners auf, fordert ggf. eine Schufa- oder Gerichtsvollzieherauskunft an und stellt anhand von aktuellen Forderungsaufstellungen fest, welche Schuldenhöhe durch den Schuldenbereinigungsplan reguliert werden soll. Im Anschluss daran wird nach Rücksprache mit den Klienten ein Vorschlag formuliert und ein Angebot unterbreitet, wie der Schuldner die Forderungen der Gläubiger zeitnah in Form einer Einmalzahlung oder aber durch Ratenzahlungen über die nächsten Jahre abbezahlen kann, ohne einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen zu müssen.
Auf die Frage, wann man einen Schuldenbereinigungsplan anfertigen lässt, kann man also antworten: Im besten Fall kurzfristig, nachdem man merkt, dass die eigenen Verbindlichkeiten und Schulden nicht mehr wie bisher abbezahlt werden können und dass auch keine oder keine ausreichende Aussicht auf Besserung besteht. Die Betreuung durch eine Schuldnerberatung ist für genau diese Situation eine enorme Hilfe – der mit immensem psychischen und emotionalen Stress verbundene Kontakt zu den Gläubigern und Inkassounternehmen wird durch zuverlässige Schuldnerberater vertrauensvoll für Sie geführt. Darüber hinaus wird ein auf Ihre Vorstellungen und Angaben maßgeschneiderter Schuldenbereinigungsplan erstellt, der Ihrer individuellen Situation entspricht und eine Privatinsolvenz abwenden kann.
Wie ist ein Schuldenbereinigungsplan gestaltet und was wird damit erreicht?
Der Schuldner kann wie oben angeführt z.B. vorschlagen, einen prozentualen Anteil der bestehenden Schulden durch eine einmalige Zahlung zu erledigen. Diese Form der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nennt sich Vergleich und empfiehlt sich insbesondere dann, wenn dem Schuldner durch einen Drittmittelgeber, also z.B. ein Familienmitglied oder einen Freund, ein Betrag X zur Verfügung gestellt werden kann, welcher anhand des Schuldenbereinigungsplans als Angebot unterbreitet wird. Kommt es zu einer Zustimmung durch die Gläubiger, wird dem Schuldner der Rest der ursprünglich festgestellten Forderung in Form eines Forderungsverzichts erlassen. Der Schuldner ist somit schuldenfrei und etwaige Eintragungen in die Schufa oder ähnliche Schuldnerverzeichnisse werden sogleich auf erledigt gesetzt und später komplett gelöscht. Der Gläubiger bekommt auf diese Weise zwar mitunter viel weniger Geld, als ihm gemäß der Forderungsaufstellung zusteht, aber im Gegenzug erhält er die Zahlung zeitnah, auf einmal und spart somit seinerseits Inkasso- und Vollstreckungskosten.
Eine andere Möglichkeit der Schuldenbereinigung ist die außergerichtliche Vereinbarung von monatlichen Ratenzahlungen über einen festgelegten Zeitraum. Hierbei sind die Gläubiger durch die zeitliche Verpflichtung über mehrere Monate oder gar Jahre meist weniger bereit auf die Forderungsansprüche zu verzichten. Eine Ratenzahlung setzt dafür jedoch nicht voraus, dass bereits eine Vergleichssumme durch einen Drittmittelgeber zur Verfügung gestellt worden ist. Stattdessen versucht die Schuldnerberatung durch einen Schuldenbereinigungsplan eine möglichst machbare und für beide Seiten lukrative Ratenzahlung zu vereinbaren, die dem Schuldner die Perspektive auf eine baldige Schuldenfreiheit ohne ein Insolvenzverfahren bietet.
In beiden Fällen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ist es essenziell, dass der Schuldner sich an die vereinbarten Zahlungen tatsächlich realistisch halten kann. Die Vorbereitung des Schuldenbereinigungsplans durch eine kompetente Schuldnerberatung ist deswegen unerlässlich und verbessert die Erfolgsaussichten einer Schuldenbereinigung immens.
Was steht in einem Schuldenbereinigungsplan?
Die maßgebliche Aufgabe des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans ist, den Gläubigern anschaulich zu vermitteln, wieso das unterbreitete Angebot eine gute Option zur Regulierung der bestehenden Schulden darstellt. Hierzu gibt der Schuldenbereinigungsplan neben der Erklärung des tatsächlichen Angebots Aufschluss über die ermittelte Schuldensituation des Klienten: Die Anzahl der Gläubiger wird darin vermerkt, ebenso wie die konkrete Schuldenhöhe aus den Forderungsaufstellungen – die einzelnen Gläubiger bleiben jedoch anonym und werden einander nicht bekannt. Neben den bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Schuldners werden an dieser Stelle auch die monatlichen Einkünfte, das Vermögen und anderweitig wichtige Faktoren gegenübergestellt. So lässt sich anhand des Einkommens bzw. der Höhe der bezogenen monatlichen Leistungen, dem (nicht) vorhandenen Vermögen und der unterhaltsberechtigten Personen im Haushalt des Schuldners leicht kalkulieren, welche Beträge laut aktueller Pfändungstabelle monatlich zur Befriedigung der Forderungen bereitstehen würden.
Hieran lässt sich schnell erkennen, ob es sich bei dem Schuldenbereinigungsplan um ein lukratives Angebot handelt, welches eine Zustimmung verdient. Denn oftmals bedient ein Schuldenbereinigungsplan die Gläubigerinteressen besser als es beispielsweise eine Pfändung oder der Antrag auf Eröffnung einer Insolvenz tun würden.
Was passiert nach der Zustimmung der Gläubiger zum Schuldenbereinigungsplan?
Die Gläubiger können sich nach Erhalt des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans binnen einer von der Schuldnerberatung gesetzten Frist entscheiden, ob sie dem Angebot zustimmen oder ob sie dieses ablehnen. Diese Entscheidung treffen alle Beteiligten individuell, je nachdem, ob sie den Plan für realistisch halten und ob ihnen das Angebot genügt. Wenn alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zustimmen, wird der außergerichtliche Plan akzeptiert und die Schuldnerberatung weist ihren Klienten zur Zahlung an.
Meistens wissen die Gläubiger, dass ohne ihre Zustimmung der nächste mögliche Schritt ein Insolvenzverfahren wäre. Dadurch werden die Interessen der Gläubiger und damit auch die Befriedigung ihrer Forderungen für gewöhnlich sehr viel schlechter gestellt als durch den angebotenen Schuldenbereinigungsplan. Deshalb und um den bürokratischen Mehraufwand eines gerichtlichen Verfahrens einzusparen, erfreuen sich außergerichtliche Einigungen durch Vergleichs- oder Ratenzahlungen auch bei den Gläubigern großer Beliebtheit. Sie stellen oftmals für alle Beteiligten die einfachste, schnellste und eine zufriedenstellende Alternative dar.
Was passiert, wenn die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnen?
Wenn die Gläubiger den Plan ablehnen, gibt es mehrere mögliche Folgeschritte, die eine Einigung möglich machen: Vorausgesetzt, es haben sowohl nach Köpfen (= Anzahl der Gläubiger) als auch nach Summe (= Höhe der Forderungen) die Mehrheit der Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt und somit der geringere Anteil abgelehnt, besteht die Möglichkeit den jeweiligen Schuldenbereinigungsplan durch das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren doch noch durchführen zu lassen. Sind diese günstigen Voraussetzungen nicht gegeben, weil die Mehrheit der Gläubiger nach Köpfen oder Summe den Plan abgelehnt haben, hat der Schuldner auch noch die Möglichkeit, sein Angebot durch die Schuldnerberatung erhöhen zu lassen, falls seine finanzielle Situation dies zulässt. In diesem Fall wird den Gläubigern ein erhöhtes Angebot durch einen erneuten Schuldenbereinigungsplan zugestellt und sie erhalten wieder die Chance, das Angebt zu prüfen und dieses anzunehmen oder abzulehnen.
Sollten beide dieser Optionen nicht für den Schuldner infrage kommen, besteht immer noch die Möglichkeit die Insolvenz zu beantragen. Zum Antrag für die Privatinsolvenz in Deutschland gehört gemäß geltendem Insolvenzrecht auch die Bestätigung einer Schuldnerberatung, einer geeigneten Stelle für die Insolvenzberatung oder die Bestätigung durch einen Rechtsanwalt, dass ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan unterbreitet und von den Gläubigern abgelehnt wurde. Erst dann sind die Voraussetzungen für die Beantragung der Privatinsolvenz geschaffen. Somit hat sich die Erstellung des Plans also in jedem Falle gelohnt – am Schuldenbereinigungsplan führt mit Blick auf eine organisierte und sichere Schuldenfreiheit nach deutschem Insolvenzrecht beinahe kein Weg vorbei.
Brauchen Sie professionelle und zuverlässige Hilfe durch eine Schuldnerberatung, die mit Ihrer Hilfe eine Übersicht über Ihre aktuelle Schuldensituation sich verschafft und einen Schuldenbereinigungsplan erstellt? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Wir von Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung sind ein kompetenter Partner an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen, den Weg in die Schuldenfreiheit zu meistern und versuchen gemeinsam mit Ihnen eine Insolvenz abzuwenden und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wir freuen uns Ihnen zu helfen!
Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert ein Schuldenbereinigungsplan?
Der Schuldenbereinigungsplan stellt eine Strategie zur Tilgung der Schulden einer Person vor. Eine außergerichtliche Einigung ist in vielen Fällen einem gerichtlichen Verfahren vorzuziehen, daher wird der Plan den Gläubigern unterbreitet, bevor es zu einer Insolvenz kommt. Sie können den Vorschlag annehmen oder ablehnen, wobei bei Letzterem die Angelegenheit meist vor Gericht geht.
Wie erstelle ich einen Schuldenbereinigungsplan?
Bei der Erstellung sollten Sie sich von professionellem Rechtsbeistand unterstützen lassen. Ihr Anwalt oder eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, einen Überblick über Ihre Situation zu schaffen und einen realistischen Plan zur Tilgung der Schulden aufzustellen.
Wann scheitert ein Schuldenbereinigungsplan?
Die Gläubiger haben die Möglichkeit, den vorgestellten Schuldenbereinigungsplan abzulehnen und ein gerichtliches Verfahren, zum Beispiel in Form einer Zwangsvollstreckung, anzustreben.