Der ängstliche Blick in den Briefkasten, besorgte Anspannung, wenn das Geld im Portemonnaie knapp wird oder die Betrübnis, wenn der Blick auf den laufenden Kredit nichts Gutes verheißt – alltägliche Situationen, bei denen Betroffenen die Haare zu Berge stehen. Ob aufgrund von unvorhergesehenen Schicksalsschlägen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder persönlicher Verluste im Kreis der Familie – immer mehr Menschen in Deutschland sind verschuldet.

Die Gläubiger beiseiteschieben, Zahlungsziele verlängern, eine Umschuldung durch einen neuen Kredit anstreben oder aber den Verzugszinsen und Inkasso-Kosten immer mehr beim Wachsen zusehen sind allesamt Strategien, die nur eine Weile gut gehen. Jedoch wird das Problem nicht bei der Wurzel gepackt und langfristig beseitigt. Eine Umschuldung durch den Abschluss weiterer Kredite verschlimmert die Situation vielmehr, als dass sie die finanzielle Lage verbessert. Früher oder später stehen Betroffene in solch einer Situation also vor der Frage: „Wie kann ich meine Schulden loswerden?“ Um Schulden effektiv abzubauen, gibt es verschiedene Tipps und Möglichkeiten, die wir Ihnen als Schuldnerberatung als Hilfe an die Hand geben möchten.

Wie werde ich meine Schulden los?

Ist die finanzielle Last noch überschaubar und lässt es die Gesundheit und das eigene Geld zu, können Betroffene oftmals selbst Abhilfe schaffen und ihre Schulden abbauen. Ein guter Tipp, den Sie in jedem Ratgeber finden, ist z.B. das Führen eines Haushaltsbuches. Ein Haushaltsbuch hilft Ihnen vor allem dabei, die eigenen Einnahmen und Ausgaben besser gegeneinander aufzurechnen und den verloren gegangenen Überblick, vor allem über die Ausgaben stückweise wiederzugewinnen. Das langfristige Ziel sollte dabei lauten: Einnahmen maximieren, Ausgaben auf das Nötigste reduzieren. So gelingt es, Altlasten, laufende Rechnungen oder ein Kredit zu bezahlen und sogar zu sparen, um einer neuen Überschuldung vorzubeugen.

Ist der Schuldenberg jedoch so hoch, dass dieser aus eigener Kraft nicht mehr zu bewältigen scheint, greifen wir als Schuldnerberatung mit kompetenten Händen unter die Arme. Um unsere Arbeit besser verstehen zu können und eine Idee zu erhalten, was wir als Ihr persönlicher Berater leisten, um Schulden effektiver abzubauen, lohnt sich ein kurzer Überblick über die verschiedenen Entschuldungsverfahren, mit welchen wir Ihnen diskret und zuverlässig zur Seite stehen.

Was leistet eine Schuldnerberatung, um meine Schulden abzubauen?

Zunächst ist es die Aufgabe einer Schuldnerberatung, die Kommunikation zwischen Schuldner und Gläubiger zuverlässig zu führen. Durch das erste Anschreiben an diese wird signalisiert, dass der Schuldner sich bereitwillig zeigt, mit professioneller Hilfe die eigenen Probleme anzugehen und ggf. die Schulden zu bezahlen. Unser Klient wird so aus dem Fadenkreuz der Gläubiger geholt: Die Korrespondenz läuft nun in erster Linie zwischen Schuldnerberatung und den Gläubigern, der Schuldner kann aufatmen.

Nachdem sich die Schuldnerberatung durch die Forderungsaufstellungen der Gläubiger einen Überblick über die konkrete Schuldensituation des Schuldners machen konnte, wird im nächsten Schritt ein individueller Schuldenbereinigungsplan erstellt, um das weitere Vorgehen zu bestimmen. Hierbei sollte zwischen der gerichtlichen und außergerichtlichen Schuldenregulierung unterschieden werden. Obwohl viele Menschen mit dem Thema „Schulden abbauen“ zuerst das Insolvenzverfahren assoziieren, ist ein gerichtliches Verfahren zur Restschuldbefreiung bei Weitem nicht die einzige Möglichkeit und auch nicht immer die logischste Entscheidung: Unter günstigen Voraussetzungen fällt die Wahl zunächst auf Maßnahmen, die die Schulden auf außergerichtlichem Wege abbauen.

Schulden abbauen ohne eine Insolvenz – die außergerichtliche Schuldenregulierung

Hierzu zählt die Vereinbarung einer Ratenzahlung. In individueller Absprache mit dem Schuldner und mit Hinblick auf die vorliegende finanzielle Situation, bietet die Schuldnerberatung den Gläubigern eine monatliche Rate über einen definierten Zeitraum an, beispielsweise für 36 Monate. Alle Gläubiger werden entsprechend ihres Anteils an der Gesamtschuld prozentual an der Rate beteiligt und erhalten sodann die Möglichkeit, diesem Angebot zuzustimmen oder abzulehnen. Der Vorteil einer Ratenzahlung liegt darin, dass die Höhe der Rate genau an die finanziellen Möglichkeiten der Schuldner angepasst werden kann. Hierdurch wird eine erneute Überbelastung und Überschuldung vermieden.

Eine weitere Möglichkeit, Schulden außergerichtlich abzubauen, ist die Vereinbarung einer Einmalzahlung bzw. eines Vergleichs. Auch hier handelt die Schuldnerberatung eine Einigung mit den Gläubigern aus. Hierbei erklären sich Gläubiger bereit, auf einen großen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schuldner oder die Schuldnerin dazu in der Lage ist, das benötigte Geld, etwa durch einen Drittmittelgeber in der Familie oder im Freundes- und Bekanntenkreis bereitzustellen. Dieser fixe Betrag wird im Falle einer erfolgreichen Verhandlung zeitnah an die Gläubiger ausgeschüttet. Auch hier werden die Gläubiger wieder entsprechend ihres Anteils prozentual an dem Betrag von X Euro beteiligt. Der Schuldenabbau durch eine Vergleichszahlung birgt für beide Parteien Vorteile: Die Gläubiger sparen auf diese Weise langfristig immense Kosten zur Vollstreckung oder Inkassobetreibung, während auch der Schuldner durch den Verzicht des Gläubigers bares Geld sparen kann und seine finanziellen Sorgen mit einem Mal los ist.

Beide Verfahren der außergerichtlichen Schuldenbereinigung setzen jedoch voraus, dass der Schuldner grundsätzlich finanziell in der Lage ist, solche Einmalzahlungen zu leisten. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit greifen stattdessen die gerichtlichen Entschuldungsverfahren: Die Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung, im Volksmund eher bekannt als Privat-/Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen und ehemals Selbstständige bzw. Unternehmens-/Regelinsolvenz für Selbstständige und Unternehmen.

Schuldenfrei nach 3 Jahren – der Schuldenabbau durch die Insolvenz

Ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung oder einer Einmalzahlung nur an wenigen Gläubigern gescheitert, besteht zunächst ggf. die Möglichkeit der Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens. Voraussetzung hierfür ist die sogenannte Kopf- und Summenmehrheit. Die Mehrheit der Gläubiger muss also sowohl nach Köpfen (= Anzahl der Gläubiger) als auch nach Summe (= Anteil an der Gesamtschuld) dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt haben. Die ablehnenden Gläubiger können dann durch das gerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren zu einer Zustimmung bewegt und der anvisierte Vergleich doch noch erfolgreich umgesetzt werden.

Sind diese günstigen Voraussetzungen nicht gegeben oder die Schuldenlast zu groß, als dass der Schuldner sie auch nur anteilig zahlen könnte, bleibt die Alternative des Insolvenzverfahrens. Das nach aktuell geltendem Recht nur noch 3 Jahre andauernde Verfahren verspricht Betroffenen nach erfolgreicher Durchführung die Restschuldbefreiung. Kommt der Insolvenzschuldner also seinen Pflichten nach, macht er also keine neuen Schulden und führt die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter den Vorgaben der Informations- und Mitwirkungspflicht entsprechend, ist er nach den 3 Jahren schuldenfrei. Alle Schulden, welche von der Restschuldbefreiung erfasst werden können, sind auf einen Schlag weg.

Nach der Antragsstellung durch die Schuldnerberatung und der darauffolgenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens begleitet der Insolvenzverwalter den Schuldner 3 Jahre lang und führt für die Dauer der Abtretungsfrist die pfändbaren Anteile des Einkommens zur Befriedigung der Gläubiger und der Deckung der Gerichts- und Eigenkosten ab. Zusätzliche Kosten fallen für die Schuldner und Schuldnerinnen nicht an. Somit hat sich das Insolvenzverfahren durch die grundsätzliche Verkürzung auf drei Jahre auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zu einer denkwürdigen Alternative für wirtschaftlich Gebeutelte entwickelt.

Fazit: Schulden loswerden und Geld sparen – besser jetzt als später

Die Antwort auf die Frage „Wie kann ich meine Schulden loswerden?“ lautet also: Am besten mithilfe einer Schuldenberatung. Unsere jahrelange Erfahrung und die kontinuierliche Fortbildung geben Ihnen die Sicherheit, dass wir den besten und effektivsten Weg raus aus den Schulden für Sie finden. Ob Ratenzahlung, die Vereinbarung eines einmaligen Vergleichsbetrages oder die Vorbereitung und Einleitung des Insolvenzverfahrens – wir berücksichtigen Ihre Wünsche, teilen unsere Empfehlungen und finden gemeinsam die Lösung Ihres Problems.

Wollen Sie Ihre Schulden loswerden und in eine sorglose Zukunft blicken? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch. Das Team von Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung wird Sie auf den Weg in eine schuldenfreie Zukunft begleiten und Ihnen als Ratgeber Schritt für Schritt aus den Schulden helfen. Mit unseren Tipps und Hilfe wird Ihnen der Weg aus der Privatinsolvenz und Unternehmensinsolvenz gelingen!

Häufig gestellte Fragen

Wie entstehen Schulden?

Wenn Sie höhere Ausgaben als Einnahmen haben, kommt es in vielen Fällen zu einer Überschuldung. Häufig lösen einschneidende Lebensereignisse wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine Scheidung ungeplante finanzielle Engpässe aus.

Verjähren Schulden?

Falls weder ein gerichtlicher Mahnbescheid noch ein amtlicher Schuldtitel vorliegen, verjähren Schulden generell nach drei Jahren. Dies ist allerdings selten der Fall, da die Gläubiger ihre Forderungen natürlich durchsetzen möchten und sich daher in den meisten Fällen an ein Gericht wenden.

Wie kann ich schnell Schulden abbauen?

Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, sich einen Überblick der finanziellen Situation zu verschaffen und einen Plan zur Schuldenbereinigung aufzustellen.