Eine Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, dessen Komplexität erst einmal abschreckend wirkt. Für viele Menschen, die in der Verschuldung leben, ist es deshalb nicht selbstverständlich, in ihrer finanziellen Notsituation eine Privatinsolvenz zu beantragen und als Lösungsweg wahrzunehmen. Eine Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt) ist ein langer Weg mit Einschränkungen, die von Schuldnern 3 Jahre lang getragen werden müssen. Nach den 3 Jahren erfolgt mit der Restschuldbefreiung der Beginn in ein schuldenfreies Leben.

Wer Insolvenz beantragen möchte, sollte sich vorher mit den einhergehenden Pflichten und dem Ablauf einer Privatinsolvenz auseinandersetzen. Da nicht nur Einschränkungen, sondern auch Kosten durch eine Insolvenz entstehen, sollte man sich gut informieren, bevor die Entscheidung fällt, ein solches Verfahren anzumelden. Deshalb ist es für Schuldner ratsam, sich durch eine professionelle Schuldnerberatung auf dem Weg in eine schuldenfreie Zukunft begleitet zu lassen. Eine Schuldnerberatung hilft Menschen, die sich aus den Schulden befreien möchten und steht diesen mit Rat und Tat zur Seite.

Im folgenden Artikel finden Sie Antworten darauf, wie sich eine Privatinsolvenz konkret anmelden lässt, was das Verfahren und der Ablauf einer Verbraucherinsolvenz beinhaltet und welche Möglichkeiten Schuldnern offenstehen.

Herrschen Voraussetzungen, um eine Privatinsolvenz zu beantragen?

Neben der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger dient die Privatinsolvenz als gerichtliches Verfahren vor allem dazu, sich von den eigenen Schulden zu befreien und die Restschuldbefreiung zu erlangen. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung werden alle Schulden, die vor der Verfahrenseröffnung angehäuft wurden, vollständig ausgelöscht.

2020 unterlag die Privatinsolvenzordnung einer Reform, die unter anderem auch der Covid-19-Pandemie geschuldet war. Schuldner in der Insolvenz erhalten damit seit dem 01.10.2020 eine Restschuldbefreiung bereits nach drei, anstatt nach sechs Jahren. Ein weiterer Bestandteil der Reform war zudem auch die Streichung der Befriedigungsquote für die Gläubiger, was bedeutet, dass es aktuell keinen festen Prozentsatz gibt, welche die Höhe der Rückzahlung der Schulden an die Gläubiger festlegt.

Grundsätzlich können alle Menschen Privatinsolvenz beantragen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Allerdings können seit der Reform inzwischen auch ehemals Selbstständige eine Privatinsolvenz beantragen, solange sie weniger als 19 Gläubiger haben und die Schulden nicht aus Arbeitsverhältnissen stammen. Selbstständig können ein Insolvenzverfahren anmelden, das man Regelinsolvenz nennt. Für alle anderen Privatpersonen, die Privatinsolvenz anmelden wollen, spielt für die Beantragung die Einkommenshöhe, die Erwerbstätigkeit oder die Höhe der Schulden eine Rolle. Auch Schuldner, die Arbeitslosengeld beziehen, können eine Verbraucherinsolvenz beantragen. Lediglich der Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein, um eine Privatinsolvenz zu beantragen.

Wer Schulden hat, ist seinen Gläubigern gegenüber in der Regel zahlungsunfähig und kann somit seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist entsprechend ein Eröffnungsgrund für die Privatinsolvenz, wobei diese gemäß der Insolvenzordnung dann vorliegt, wenn Schuldner nicht mehr in der Lage sind, innerhalb von drei Wochen 90 Prozent aller ihrer finanziellen Verbindlichkeiten zu begleichen. Auch als Kleinunternehmer kann man Privatinsolvenz anmelden, sofern die Unternehmung klein genug ist, um einer Privatperson gleichzukommen (dies ist der Fall bei einem Einkommen, das weniger als 2100 Euro pro Jahr beträgt).

Privatinsolvenz anmelden – erste Schritte

Der erste Schritt, wenn Privatinsolvenz angemeldet werden soll, ist das Einholen von Informationen und Unterlagen und die Evaluierung der Schulden. Hierfür können Schuldner eine Schuldnerberatung, einen Anwalt oder befugte Stellen in Anspruch nehmen. Viele Kanzleien oder Beratungsstellen bieten sogar ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an. Die erste Voraussetzung, um eine Privatinsolvenz anmelden zu können, ist die Bescheinigung über einen sogenannten außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern. Nur wenn dieser offiziell scheitert, kann die Privatinsolvenz eröffnet werden. Ein außergerichtlicher Einigungsversuch umfasst die Kontaktaufnahme zu ausnahmslos allen Gläubigern, denen in diesem Zuge ein Schuldenbereinigungsplan vorgestellt wird. Die Erstellung eines solchen Planes erfordert professionelle Hilfe, in der Regel von einem Anwalt. Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer oder eine Schuldnerberatung gelten dafür ebenfalls als anerkannte Stellen.

Der Schuldenbereinigungsplan verzeichnet einerseits sämtliche Gläubiger und deren Forderungen sowie die finanzielle Lage des Schuldners (auch aktuelle Unterhaltsverpflichtungen und Erwerb). Andererseits unterbreitet er den Gläubigern Vorschläge zur Schuldentilgung. Dazu zählen die Forderung nach Zahlungsaufschub sowie – unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten und des Einkommens – die Unterbreitung einer monatlichen Ratenzahlung. Oftmals enthält ein solcher Plan auch die Forderung nach einem teilweisen Erlass der Schulden.

Der außergerichtliche Einigungsversuch gilt dann als gescheitert, wenn auch nur einer der Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnt, ihn unter anderen Bedingungen wahrhaben möchte oder bereits eine Zwangsvollstreckung betreibt. Infolgedessen kann die Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuches von dem Anwalt oder der Schuldnerberatung, die bereits bei der Erstellung des Schuldenbereinigungsplan geholfen hat, ausgestellt werden. Im nächsten Schritt kann nun ein Antrag auf das Insolvenzverfahren gestellt werden. Das Formular für den Antrag auf Insolvenz kann im Internet auf der Website des Bundesinnenministeriums für Justiz heruntergeladen werden. Ein Insolvenzverfahren online anmelden ist jedoch nicht möglich. Der Antrag auf die Eröffnung der Privatinsolvenz muss vollständig ausgefüllt und beim zuständigen Amtsgericht (abhängig vom Wohnsitz) eingereicht werden. Das Amtsgericht fungiert in der Folge als Insolvenzgericht für den Schuldner.

Neben der Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch und dem Antrag auf die Privatinsolvenz werden weitere Unterlagen benötigt. Dazu gehören ein gesonderter Antrag auf die Restschuldbefreiung, das Vermögensverzeichnis des Schuldners sowie seine aktuelle Einkommenslage und ein Gläubigerverzeichnis inklusive deren Forderungen. Darüber hinaus muss der Schuldner eine Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben abgeben. Erwerbstätige müssen außerdem Angaben zu ihrer Tätigkeit, ihrem Arbeitgeber und zu ihren Umsätzen machen und diese Unterlagen auch einreichen.

Eine Privatinsolvenz ist ein Gerichtsverfahren, durch das Kosten entstehen. Nicht nur für völlig mittellose Schuldner bietet es sich an, gleichzeitig zur Beantragung auf die Insolvenz auch einen Antrag auf die Stundung der Gerichtskosten zu stellen, die infolgedessen erst nach der Restschuldbefreiung abgezahlt werden müssen. Das Insolvenzgericht kann auch eine Ratenzahlung anmelden, die sich an der Einkommenshöhe bemisst und die bis maximal 48 Monate nach Beschluss geleistet werden muss.

Die Privatinsolvenz kann eröffnet werden – und nun?

Mit der Eröffnung der Privatinsolvenz bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter (auch Treuhänder genannt). Dieser verwaltet ab sofort und über die Gesamtdauer der Insolvenz das pfändbare Einkommen und Vermögen des Schuldners. Der Schuldner befindet sich dann in der sogenannten Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz, in der er zu bestimmten Obliegenheiten verpflichtet ist. Nach erfolgreicher Beantragung einer Privatinsolvenz wird eine sogenannte Insolvenzmasse bestimmt. Dazu gehören Immobilien, Grundstücke, bzw. grundstückgleiche Rechte und Bankguthaben. Wenn das Auto oder Unterhaltungselektronik wie zum Beispiel Laptops nicht zur Ausführung der beruflichen Tätigkeit benötigt werden, können auch diese als Insolvenzmasse geltend gemacht werden. Nicht ausgeschlossen davon sind außerdem Schmuck, hochwertige Sammlungen, Wertpapiere, Bausparverträge und auch Erbschaften.

Es wird außerdem ermittelt, wie viel pfändbares Einkommen vorhanden ist, das in Zukunft vom Arbeitgeber direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen wird. Die Abzahlung der Schulden bei den Gläubigern bemisst sich entsprechend am Wert der Insolvenzmasse sowie der Höhe des pfändbaren Einkommens.

Welche Kosten müssen bei einer Privatinsolvenz erwartet werden?

Obwohl viele Kanzleien und Schuldnerberatungen im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches oftmals erste Antworten auf Fragen liefern, muss bereits vor der Anmeldung der Privatinsolvenz mit Kosten für deren Vorbereitung (Schuldenbereinigungsplan, etc.) gerechnet werden. Um die Anwaltskosten abschätzen zu können, kann man bereits im Vorhinein nach einem pauschalen Honorar fragen. Beim Insolvenzgericht kann darüber hinaus auch ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Ist die Beratungshilfe gerechtfertigt, trägt das Gericht die Kosten für die Beratung (Achtung, nicht für das Insolvenzverfahren!). Auch bezüglich dieser Vorgehensweise kann man eine Schuldnerberatung fragen. Die Verfahrenskosten für die Privatinsolvenz setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Kosten für die Arbeit des Insolvenzverwalters. Ihre Abzahlung bemisst sich am pfändbaren Vermögen (Insolvenzmasse und Erwerb) des Schuldners.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Ablauf einer Privatinsolvenz? Gerne beraten wir Sie zu Ihren persönlichen Anliegen rund um eine Insolvenz. Das Team vom Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung zeigt Ihnen den Weg aus den Schulden!

Häufig gestellte Fragen

Wer kann Privatinsolvenz beantragen?

Privatpersonen, die nicht selbstständig arbeiten, können in Privatinsolvenz gehen. Selbstständige, die insolvent werden, müssen über die Regelinsolvenz ihre Schulden abbauen.

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Die Kosten variieren je nach Anzahl der Gläubiger und Höhe der Insolvenzmasse. Rechnen sollten Sie mit Gerichtskosten zwischen 1.000 € und 1.800 €.

Bin ich nach der Privatinsolvenz schuldenfrei?

Wenn Sie sich an die Auflagen der Privatinsolvenz halten, wird Ihnen nach drei Jahren die Restschuldbefreiung erteilt, somit sind Sie schuldenfrei.