Endlich ohne Schulden durch die Anmeldung einer Privatinsolvenz leben zu können, das klingt erstmal verlockend. In Deutschland gelten etwa zehn Prozent der Bürger als überschuldet. Entgegen gängiger Klischees über Kriminalität, Verwahrlosung oder Verschwendertum sind die Gründe dafür meist akut wechselnde Lebensumstände wie Trennung, Tod oder Krankheit. Seit 2020 sorgt darüber hinaus auch die Corona-Pandemie für finanzielle Unsicherheiten. Definitionsgemäß ist die Privatinsolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz ein gerichtliches Verfahren, welches der natürlichen Person ermöglichen soll, angehäufte Schulden in einem vorgeschriebenen Verfahren abzubauen. Am Ende eines Insolvenzverfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Hiernach können die Gläubiger ihre Forderungen nicht mehr geltend machen. Der Weg bis zur ersehnten Restschuldbefreiung dauert 3 Jahre und beinhaltet auch einige Nachteile, die von Schuldnern nicht unterschätzt werden sollten. Wer darüber nachdenkt, Privatinsolvenz anzumelden, sollte sich also dieser Nachteile sowie der daraus resultierenden Einschnitte ins Leben über 3 Jahre hinweg bewusst sein und sich gründlich mit diesen Aspekten auseinandersetzen.

Ablauf und Reform der Insolvenzverfahren seit 2020

Das Insolvenzverfahren unterlag 2020 einer Reform, was nicht zuletzt an der Covid-19-Pandemie lag, die die Debatte über Änderungen von Insolvenzverfahren nicht nur für Privatpersonen mit Schulden erheblich beschleunigte. Seit dem 01.10.2020 erhalten Schuldner demnach eine Restschuldbefreiung bereits nach 3 anstatt nach 6 Jahren.

Der Antrag auf eine Privatinsolvenz unterliegt bestimmten Bedingungen. Das grundsätzliche Einkommen und auch die Summe der Schulden spielen dabei allerdings keine Rolle. Ist eine Privatperson zahlungsunfähig, muss sie zunächst versuchen sich mit ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Eine erste Orientierung und Informationen darüber gibt zum Beispiel eine Schuldnerberatung. Beim Versuch einer außergerichtlichen Einigung wird den Gläubigern ein sogenannter „Schuldenbereinigungsplan“ (u.a. Ratenzahlungen oder Erlasse) vorgeschlagen. Dieser Einigungsversuch muss von einer anerkannten Stelle, z.B. einem Anwalt, einer Schuldnerberatung oder der Verbraucherzentrale bescheinigt werden. Scheitert dieser Versuch, kann ein Antrag auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, wofür neben der Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch noch andere Unterlagen wie das Vermögens-, und Gläubigerverzeichnis eingereicht werden müssen. Mit der Eröffnung der Privatinsolvenz setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter (auch Treuhänder genannt) ein. Dieser verwaltet ab sofort und über die Gesamtdauer des Insolvenzverfahrens das pfändbare Vermögen des Schuldners. Nach erfolgreicher Beantragung der Insolvenz beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Vor der Reform betrug diese 6 Jahre, inzwischen sind es nur noch 3 Jahre. In dieser Zeit verpflichtet sich der Schuldner zu bestimmten Obliegenheiten. Erfüllt der Schuldner seine Pflichten in den 3 Jahren ist er nach diesem Zeitraum schuldenfrei und kann von null beginnen. Bis dahin erfordert eine Privatinsolvenz vor allem eins – Disziplin.

Welche Nachteile sind während der Privatinsolvenz zu erwarten?

Grundsätzlich sollte klar sein, dass mit der Privatinsolvenz auch Nachteile und Änderungen einhergehen. Die Wohlverhaltensphase verpflichtet dazu, den pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abzutreten. Für viele kann das auch vorteilhaft sein, weil sie nun einen Überblick über ihr Konto und ihre Finanzen erlangen und besser planen können. Nachdem die Insolvenzmasse ermittelt wurde, wird diese mit dem pfändbaren Teil des Einkommens anschließend und vor allem ausschließlich an den Verwalter und nicht an die Gläubiger, was in vielen Fällen eine gewisse Sicherheit schaffen kann, abgetreten. Durch den sogenannten Pfändungs- und Vollstreckungsschutz genießen Schuldner in der Insolvenz einen Schutz vor ihren Gläubigern. So darf der Gläubiger zu diesem beispielsweise keinen Kontakt aufnehmen.

Die Höhe des pfändbaren Einkommens bemisst sich anhand der Pfändungstabelle. In der Regel wird das pfändbare Einkommen direkt vom Arbeitgeber an den Treuhänder übermittelt. Ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Insolvenzmasse, als das Schuldnervermögen vom Insolvenzverwalter betreut. Darunter fallen jedoch nicht nur Immobilien, Grundstücke bzw. grundstücksgleiche Rechte und Bankguthaben. Wenn das Auto oder Unterhaltungselektronik mit einem hohen Wert nicht zur Ausführung der beruflichen Tätigkeit benötigt werden, können auch diese als Insolvenzmasse geltend gemacht werden. Nicht ausgeschlossen davon sind außerdem Schmuck, hochwertige Sammlungen, Wertpapiere, Bausparverträge und auch Erbschaften. Darüber hinaus können auch Schenkungen bis zu 50 Prozent zur Insolvenzmasse zählen. Verfügt der Schuldner über ein Gemeinschaftskonto mit seinem Lebenspartner, muss dieses Konto vor der Insolvenz zu getrennten Konten umgewandelt werden, da ein Gemeinschaftskonto kein Pfändungsschutz genießt.

Neben der Verwaltung und Kontrolle des pfändbaren Einkommens und Vermögens des Schuldners durch den Insolvenzverwalter müssen in den Jahren der Wohlverhaltensphase bestimmte Obliegenheiten eingehalten werden. Werden die Verpflichtungen vom Schuldner nicht erfüllt, kann dies zu einer Einstellung des Insolvenzverfahren führen. Schuldner sind beispielsweise ab Beginn der Privatinsolvenz dazu verpflichtet, den Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht unverzüglich über jegliche finanzielle Veränderungen (Vermögen) in Kenntnis zu setzen. Dazu gehören Auskünfte bei einem Jobwechsel, bei Änderungen der Einkünfte oder aber auch die Auskunft über einen Wohnortwechsel. Während der gesamten Insolvenz muss sich der Schuldner um eine Erwerbstätigkeit bemühen bzw. eine solche vorweisen können. Fallen während der Insolvenz weitere Schulden an, sind diese von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Dies gilt übrigens generell auch für Bußgelder und Geldstrafen aus kriminellen Tätigkeiten.

Ein weiteres Thema, wenn es um die Privatinsolvenz Nachteile geht, ist der soziale Ruf. Es muss damit gerechnet werden, dass dieser auch bei unfreiwilliger Verschuldung durch kritische Lebensumstände „angeknackst“ wird. Prinzipiell wird der Arbeitgeber über das laufende Insolvenzverfahren informiert, da das pfändbare Einkommen i.d.R. nun direkt an das Konto des Insolvenzverwalters geht. Privatinsolvenzen werden außerdem in einem öffentlichen Verzeichnis festgehalten, das im Internet einzusehen ist. Privatpersonen in der Insolvenz sind generell kreditunwürdig. Durch die Stigmatisierung, die damit einhergeht, muss aber auch nach den Jahren der Privatinsolvenz und Eintritt der Restschuldbefreiung damit gerechnet werden, dass sich Vertragsschließungen als schwierig gestalten. Die Schwierigkeit, einen Vertrag zu schließen, gilt nicht nur für Wohnungen, sondern auch für Telefon-, Strom- oder Gasverträge. Ein weiterer Nachteil ist der negative Schufa-Eintrag. Dieser Eintrag lässt sich nach der Privatinsolvenz nicht einfach löschen und bleibt nach dem Insolvenzverfahren, genauer nach der Restschuldbefreiung jeweils für 3 Jahre in der Schufa bestehen. Entsprechend kann es sich schwierig gestalten, eine neue Wohnung zu finden, da dafür oftmals Einsicht in die Schufa gefordert wird. Eine Privatinsolvenz in der Schufa kann allerdings auch positiv bewertet werden, da diese, im Gegensatz zu unerklärlichen, negativen Einträgen, eine ehrliche Auskunft über die finanzielle Lage sowie das Bemühen um ein Leben ohne Schulden gibt.

Mit welchen Kosten ist bei Anmeldung einer Privatinsolvenz zu rechnen?

Obwohl die Privatinsolvenz in finanzieller Not helfen soll, ist sie nicht umsonst. So fallen hierfür neben Verfahrens-, auch Anwaltskosten an. Schuldner können von diesen Kosten jedoch auch befreit werden. Mit der Reform von 2020 wurden darüber hinaus auch erweiterte Möglichkeiten und längere Zeiträume geschaffen, um für diese Kosten auch nach Ablauf der Wohlverhaltensphase aufkommen zu können. Die Kosten können zum Beispiel in Raten abgezahlt werden, die sich dann an der gegenwärtigen Einkommenslage bemessen. Grundsätzlich wird versucht, die Gerichtskosten und auch die Vergütung des Insolvenzverwalters durch die Insolvenzmasse auszugleichen. Die Verfahrenskosten liegen im Durchschnitt bei ca. 1.500,00 €. Wenn pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, werden davon an erster Stelle die Verfahrenskosten bezahlt. Die Abzahlung der Verfahrenskosten beginnt also bereits zum Anfang der Insolvenz, wenn pfändbares Vermögen vorhanden ist.

Darüber hinaus können weitere Kosten für einen Anwalt oder für eine Schuldnerberatung anfallen. Eine Schuldnerberatung kann jedoch eine große Hilfe sein, um wertvolle Informationen einzuholen und um sich einen Überblick über die Vorgehensweise in einer Privatinsolvenz zu verschaffen. Reichen die finanziellen Mittel dafür nicht aus, kann beim Amtsgericht allerdings auch eine Beratungshilfe beantragt werden. Bei Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung können Sie ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch in Anspruch nehmen. Nehmen Sie dafür ganz einfach per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Mit unserer Schuldnerberatung helfen wir Ihnen, den Weg aus den Schulden zu finden.

Unbedingt zu beachten ist, dass alle Kosten, die mit der Beantragung des Verfahrens anfallen, auch dann getragen werden müssen, wenn das Insolvenzverfahren aufgrund von Fehlverhalten, zum Beispiel durch die Ansammlung neuer Schulden in der Wohlverhaltensphase, eingestellt wird.

Häufig gestellte Fragen

Welche Nachteile hat eine Privatinsolvenz?

Während der Insolvenz lebt die verschuldete Person ein sehr sparsames Leben, da sie ihre Schulden möglichst weit abbezahlen muss. Der Arbeitgeber erfährt zudem zwangsläufig von der Insolvenz, da er den pfändbaren Teil des Einkommens des Arbeitnehmers an den Insolvenzverwalter bzw. Gläubiger auszahlen muss.

Wann lohnt sich die Privatinsolvenz?

Wenn eine verschuldete Person zahlungsunfähig wird und ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern scheitert, kann eine Privatinsolvenz die beste Lösung zum Abbau der Schulden darstellen.

Wer kann in Privatinsolvenz gehen?

Privatpersonen, die angestellt oder arbeitslos sind, können den Weg der Privatinsolvenz gehen. Selbstständige haben die Möglichkeit der Unternehmens- bzw. Regelinsolvenz.