Dank der Privatinsolvenz bzw. der Regelinsolvenz (für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler) können Sie bereits nach einem Zeitraum von drei Jahren vollständig schuldenfrei sein. Der 1. Oktober 2020 gilt als Stichtag für die erheblichen Lockerungen innerhalb des Privatinsolvenzprozesses. Seitdem entfällt die Mindestquote für zahlbare Schulden. Ebenso sind Sie nicht mehr dazu verpflichtet die Verfahrenskosten innerhalb dieser drei Jahre komplett zu tilgen.

Was bedeutet Privatinsolvenz?

Um möglichst schnell aus der Schuldenfalle herauszukommen, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt oder zu einer professionellen Schuldnerberatung, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Wir von der Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung bieten Ihnen eine individuelle Beratung und erarbeiten mit Ihnen einen effektiven Schuldenbereinigungsplan. Außerdem helfen wir Ihnen beim Gang durch das Privatinsolvenzverfahren.

Was wird unter dem Begriff Privatinsolvenz verstanden?

Unter dem Terminus Privat- beziehungsweise Verbraucherinsolvenz wird die Bereinigung des gesamten Schuldenbetrags nach drei Jahren verstanden, das heißt die Schulden sind dann nicht mehr durchsetzbar. Man spricht in diesem Fall von einer Restschuldbefreiung der noch offenen Schuld. Damit ein Antrag jedoch bewilligt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:

  • Sie können als ehemals Selbstständiger nur einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, wenn keine offenen Forderungen bestehen, die aus alten Arbeitsverhältnissen resultieren und Ihre Finanzen überschaubar sind. In Zahlen ausgedrückt sind das unter 20 Gläubiger (siehe § 304 Abs. 2 InsO).
  • Seit Inkrafttreten der neuen Insolvenzrechtsreform am 1. Oktober 2020 dauert das Verfahren insgesamt drei statt — wie vorher — bis zu sechs Jahre. Dieser lange Zeitraum war dem Grund geschuldet, dass Schuldner die Verfahrenskosten oftmals nicht bezahlen konnten. Die Zeitspanne von drei Jahren wird allen Schuldnern gestattet, deren Antrag ab dem 1. Oktober 2020 einging.
  • Antragstellern im Zeitraum vom 17. Dezember 2019 bis 30. September 2020 erhalten eine Übergangsregelung, das heißt die eigentlichen sechs Jahre minimieren sich um die Zeitspanne, die seit der Verabschiedung der neuen europäischen Richtlinie zur Restschuldbefreiung vom 16. Juli 2019 bis zur Antragsstellung vergangen sind. Als Beispiel: Ein Schuldner hat zwischen dem 17. Dezember 2019 und 16. Januar 2020 einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Seine Abtretungsfrist minimiert sich von sechs Jahren auf fünf Jahre und sieben Monate.

Zahlen zur Privatinsolvenz in Deutschland

Untersuchungen des Creditreform Schuldneratlas (Stand: 14. November 2019) ergaben, dass 2019 knapp sieben Millionen Privatpersonen und fast 3,5 Millionen Haushalte überschuldet waren. Es ist davon auszugehen, dass die Werte in den nächsten Jahren ansteigen werden. Dennoch ist eine schneller umgesetzte Restschuldbefreiung seit dem 1. Oktober 2020 aufgrund einer neuen Reform des Verbraucherinsolvenzrechts möglich. Dies führte dazu, dass im ersten Halbjahr 2021 ein Anstieg der Privatinsolvenzanträge zu verzeichnen war, in Zahlen waren dies etwa 46.000 verschuldete Privatpersonen.

Anfallende Kosten bei Privatinsolvenz

Auch ein Privatinsolvenzverfahren ist mit Kosten verbunden. Dabei fallen Gebühren für Treuhänder, Gericht, Anwalt oder Schuldnerberater an. Wir von der Phoenix Rechtsanwaltsgesellschaft stehen Ihnen dabei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Treuhänder- und Gerichtskosten

Die Gebühren für Gericht und Treuhänder richten sich nach der Insolvenzmasse. Der Treuhänder erhält das Geld, welches über den Betrag hinausgeht, der Ihnen gesetzlich zusteht. Sind Sie arbeitslos und haben kein Vermögen, müssen Sie etwa 1500 € bezahlen. Dieser Betrag kann in Raten gezahlt oder gestundet werden, das heißt, Sie können die Fälligkeit Ihrer Zahlung aufschieben.

Beratungskosten für den Anwalt

Mit einem bewilligten Beratungshilfeschein, den Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen, erhalten Sie unsere professionelle Schuldnerberatung kostenlos. Das gilt ebenso, wenn Sie ALG II Empfänger der Städteregion Aachen sind. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter die anfallenden Kosten.

Kosten für Antragstellung sowie Vertretung

Erhalten Sie Beratungshilfe, werden alle Kosten bis zur Erteilung des Ablehnungsbescheids der außergerichtlichen Schuldenbereinigung übernommen. Die Kosten für Antragstellung und Vertretung innerhalb des Eröffnungsverfahrens müssen Sie in der Regel selbst tragen. Wir von der Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung bereiten auch Ihren Antrag mit Beratungshilfeschein vor, das bedeutet, Ihnen entstehen mit Beratungshilfeschein bei uns keinerlei Kosten. Prozesskostenhilfe findet während des Insolvenzverfahrens keine Anwendung. Allerdings kann vorab ein pauschales Honorar vereinbart werden.

Ablauf vor und während des Insolvenzverfahrens

Suchen Sie sich die Unterstützung, die Sie brauchen und wenden Sie sich an einen fähigen Anwalt oder eine professionelle Schuldnerberatung. Wir von der Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Um Ihren Schuldenberg langfristig zu beseitigen, müssen verschiedene Stufen durchlaufen werden. Sofern eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erzielt wird, findet die Schuldenbereinigung ohne ein gerichtliches Verfahren ihre Erledigung.

Step 1: Die außergerichtliche Schuldenbereinigung

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren findet vor dem eigentlichen Insolvenzverfahren statt, in dem eine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden soll (siehe § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Ihr Schuldnerberater wird die Höhe Ihrer Schulden ermitteln. Im besten Fall sortieren Sie alle Unterlagen über Ihre Schulden in einen Ordner ein. Ein zweiter Ordner gibt Aufschluss über das Einkommen sowie Ihre Vermögenswerte wie Grundbuchauszüge im Falle eines Wohneigentums oder Versicherungen. Anhand der gesamten Unterlagen wird der Schuldnerberater mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan erarbeiten. Der Berater kümmert sich außerdem um die Kommunikation mit den Gläubigern und bietet diesen Ratenzahlungen an. Meist verzichten diese im Gegenzug auf einen Anteil des Schuldenbetrags. Stimmen alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, entstehen weder Kosten für den Treuhänder noch für das Gericht.

Step 2: Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren

Im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung können Sie einen Insolvenzantrag stellen und Ihren Schuldenbereinigungsplan vorlegen. So kann nachgewiesen werden, weshalb die außergerichtliche Einigung nicht funktioniert hat. Vom Insolvenzgericht wird nun geprüft, ob das Schuldenbereinigungsverfahren erfolgversprechend ist. Außerdem besteht die Möglichkeit sofort ein Insolvenzverfahren anzustreben. In der Regel kommt es nicht zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren, da ein Gläubiger, der bereits im Vorfeld nicht auf den Forderungsverzicht eingegangen ist, auch der Anfrage vom Gericht nicht zustimmen wird. Das Verfahren ist von Erfolg gekrönt, wenn es statt zur Privatinsolvenz zu einem Vergleich kommt.

Step 3: Das gerichtliche Insolvenzverfahren

Falls kein Schuldenbereinigungsplan vorliegt, wird vom Gericht ein Insolvenzverfahren eröffnet. Das neue reformierte Verfahren existiert seit April 2021 und umfasst ein 45-seitiges Antragsformular. Dieses gehen Sie mit Ihrem Berater durch und erstellen ein Verzeichnis über Ihr gesamtes Vermögen sowie eine Liste Ihrer Schulden und Gläubiger. Vom Gericht wird nun geprüft, ob eine Deckung der Verfahrenskosten oder einer Verfahrenskostenstundung zugestimmt wird. Im Falle einer Stundung können die gesamten Kosten erst nach eingetretener Restschuldbefreiung von Ihnen verlangt werden. Das Online Justizportal insolvenzbekanntmachungen.de gibt die Eröffnung Ihres Verfahrens bekannt. Im Anschluss findet die Bestimmung des Treuhänders statt, der sogar von Ihnen selbst vorgeschlagen werden kann (siehe § 288 InsO). Dieser ist Insolvenzverwalter des vorhandenen Vermögens. Alle pfändbaren Gegenstände gehören im Falle der Zwangsvollstreckung zur Insolvenzmasse.

Step 4: Die Wohlverhaltensphase

Für einen Zeitraum von drei Jahren — der sogenannten Abtretungsfrist (siehe § 287 Abs. 2 InsO) — verwaltet der Treuhänder innerhalb der Wohlverwaltungsphase Ihr pfändbares Einkommen. Der pfändbare Anteil Ihres Einkommens muss entsprechend der Pfändungsgrenze gemäß Zivilprozessordnung (siehe aktuelle Pfändungstabelle) an diesen abgeführt werden.

Step 5: Die Restschuldbefreiung

Nach einem Zeitraum von drei Jahren wird das Gericht über Ihre Restschuldbefreiung entscheiden (siehe § 300 Abs. 1 InsO). Auch die Verfahrenskosten müssen innerhalb der Zeitspanne von drei Jahren nicht mehr komplett getilgt werden. Nach Erfüllung aller Verpflichtungen wird das Gericht die Befreiung Ihrer Restschuld genehmigen. Unterhaltsschulden werden bei der Befreiung nicht berücksichtigt, sofern diese pflichtwidrig nicht gezahlt wurden (siehe § 302 InsO). Dies gilt ebenso im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung bei Steuerhinterziehung. Sofern Sie ein zinsloses Darlehen erhalten haben, um das Insolvenzverfahren zu finanzieren, existiert jenes auch nach Restschuldbefreiung weiterhin.

Die Vor- und Nachteile des Verfahrens

Betroffene können mit vielen Vorteilen eines Insolvenzverfahrens rechnen. Aber auch einige Hürden sind bis zur kompletten Schuldenbereinigung zu überwinden. Stellen Sie mit Ihrem Schuldnerberater einen effektiven Schuldenbereinigungsplan auf. Wir erläutern Ihnen Pro und Contra der Privatinsolvenz.

Vorteile der Privatinsolvenz

Das Hauptaugenmerk des Privatinsolvenzverfahrens liegt auf der Schuldenbefreiung, die nicht nur finanzielle Sorgen löst, sondern auch den psychischen Druck nimmt, der schwer auf den Schultern von Betroffenen lastet. Diese Vorteile bringt das Verfahren mit sich:

  • Nach nur drei Jahren sind Sie ohne Titel Ihren kompletten Schuldenberg los. Ohne Privatinsolvenzverfahren haben Gläubiger 30 Jahre lang Anspruch auf Pfändung der Schulden, sofern ein Titel erwirkt wurde.
  • Durch die Privatinsolvenz haben Schuldner die Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Nicht nur Ihr Schuldenberg wird Ihnen erlassen, sondern auch alle negativen Schufaeinträge drei Jahre nach der Befreiung Ihrer Restschuld.
  • Die Pfändungsgrenzen erlauben Ihnen seit dem 1. Juli 2023 ein Existenzminimum von 1.409,99 € pro Monat. Dieser Betrag darf auf keinen Fall gepfändet werden, bei Unterhaltspflichtigen erhöht sich dieser nochmals.
  • Eine Pfändung Ihres Lohns oder Ihrer Konten ist nicht mehr erlaubt.
  • Die Vermögensverwaltung übernimmt ein Treuhänder, wodurch der Gerichtsvollzieher kein Anrecht auf Überprüfung Ihres Vermögens hat.

Nachteile der Privatinsolvenz

  • Die Privatinsolvenz ist nichtsdestotrotz ein Prozess, der drei Jahre lang dauert. Für drei weitere Jahre besteht ein Eintrag im Schufa-Verzeichnis.
  • Das Konsumverhalten muss angepasst werden: Kreditkarten, Dispokredite oder Ratenkauf können nicht mehr genutzt werden.
  • Sie müssen Ihre finanzielle Situation Ihrem Chef mitteilen, da die Lohnbuchhaltung den pfändungsfreien Anteil dem Treuhänder übergeben muss.
  • Von einem Wohnungswechsel sollte während des Verfahrens abgesehen werden, denn ein Schufa-Eintrag kann sich negativ auf den potenziellen neuen Vermieter auswirken.
  • Ebenso gestaltet es sich schwer in den nächsten Jahren nach der Privatinsolvenz den Anbieter für Strom, Gas oder Telefon zu wechseln.
  • Es entstehen Ihnen Gerichts- und Treuhänderkosten.

Wir setzen Ihr Insolvenzrecht durch

Die Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung hilft Ihnen sicher durch die Insolvenz und befreit Sie aus der Schuldenfalle. Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenfreies Erstberatungsgespräch. Haben Sie einen bewilligten Beratungshilfeschein oder sind ALG II Empfänger der Städteregion Aachen? Dann ist unsere professionelle Schuldner- und Insolvenzberatung für Sie sogar kostenlos. Lesen Sie auch in unserem Ratgeber, wie Sie einen außergerichtlichen Schuldenerlass bewirken und wie die rechtliche Lage für die Ehepartner innerhalb der Privat- und Regelinsolvenz aussieht.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Privatinsolvenz?

Wer in Überschuldung gerät, kann Privatinsolvenz anmelden und drei Jahre lang einem Schuldenbereinigungsplan folgen. Während dieser Zeit wird ein möglichst großer Anteil der Schulden getilgt, der Rest kann bei gutem Verhalten erlassen werden. Die Privatinsolvenz stellt somit eine Möglichkeit dar, in drei Jahren schuldenfrei zu werden.

Wie kann ich die Kosten der Privatinsolvenz bezahlen, wenn ich kein Geld habe?

Die anfallenden Kosten der Privatinsolvenz sind vom Schuldner zu tragen und werden zur Gesamtsumme der Schulden addiert. Es besteht die Option, einen Beratungshilfeschein zu erhalten, der es ermöglicht, kostenlos oder vergünstigt einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen oder eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen.

Was bedeutet eine Stundung der Verfahrenskosten?

Wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um innerhalb des Insolvenzverfahrens alle Schulden zu bereinigen, kann durch eine Stundung beantragt werden, dass die Verfahrenskosten erst am Ende des Verfahrens gezahlt werden müssen.