Wenn eine Person nicht in der Lage ist, die von ihr geforderten Beiträge zu bezahlen, kann es zu einer Zwangsvollstreckung in Form einer Pfändung kommen. In diesem Fall werden Besitztümer des Schuldners gepfändet, um die Schuld zu tilgen.

Was ist eine Pfändung?

Der Begriff Pfändung steht für die Beschlagnahmung von Eigentum einer verschuldeten Person. Innerhalb eines Schuldverhältnisses steht dem Gläubiger (auch Kreditor) das Recht zu, dass der Schuldner (auch Debitor) seine Schuld erbringen muss. Bei einer Überschuldung, also einer Zahlungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum, kann der Gläubiger seine Forderung mit einer Pfändung durchsetzen. Hierbei wird das Eigentum des Schuldners beschlagnahmt, zum Beispiel in Form von Gegenständen oder Geld durch eine Kontensperre.

Wer kann von einer Pfändung betroffen sein?

Privatpersonen wie Unternehmen können in die Überschuldung geraten. Das heißt, über einen längeren Zeitraum liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor und unbezahlte Rechnungen sammeln sich an. Die Ursachen bei Privatpersonen sind häufig Verkettungen problematischer Lebensereignisse wie einer Scheidung, Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit. Unternehmen können ebenfalls durch zahlreiche Ursachen in eine Überschuldung geraten. Dazu zählen beispielsweise eine unsolide Finanzierung, kostensteigernde Faktoren, eine Fehlplanung von Investitionen, Umsatz mindernde Faktoren, eine geringe Wettbewerbsfähigkeit oder Probleme bei der Auftragsabwicklung.

Ablauf einer Pfändung

Eine Pfändung kann unterschiedlich ablaufen, je nachdem, um welche Art es sich handelt und bei wem die Schulden angefallen sind.

Schulden bei Gläubigern

Der Gläubiger stellt vor Gericht einen Pfändungsantrag. Hierbei muss nachgewiesen werden, dass die Forderungen gerechtfertigt sind und wie hoch der aktuelle Schuldbetrag ist. Per Gerichtsbeschluss wird ein Vollstreckungstitel erwirkt, der zur Pfändung berechtigt. Der Schuldner wird über die geplante Pfändung informiert, dieser Vorgang wird Vorpfändung genannt. Die Zwangsvollstreckung ist nur rechtmäßig, wenn der Titel dem Betroffenen rechtmäßig zugestellt wurde. Die Beschlagnahmung der Gegenstände erfolgt nicht durch den Gläubiger, sondern durch Vollzugsbeamte wie Gerichtsvollzieher. Dieser erhält eine Vermögensauskunft (früher „Eidesstattliche Versicherung“) des Schuldners, die Informationen über dessen Besitztümer und Einkünfte enthält. Der Vollzugsbeamte ist durch den Vollstreckungsbeschluss befugt, den Wohnort der verschuldeten Person zu betreten und Gegenstände sowie Bargeld zu beschlagnahmen. Können diese nicht sofort mitgenommen werden, wird ein Pfandsiegel angebracht. Auch Fahrzeuge und Immobilien können gepfändet werden. Die Besitztümer werden im Anschluss öffentlich versteigert und der Erlös zur Tilgung der Schulden und zur Deckung der Pfändungskosten eingesetzt, da diese ebenfalls vom Schuldner getragen werden müssen. Der Gerichtsvollzieher muss den Wert der Gegenstände gegen die Kosten, die bei der Pfändung bestehen, aufwiegen. In der Praxis führt dies dazu, dass hauptsächlich neu- bzw. hochwertige Gegenstände eingezogen werden.

Schulden beim Finanzamt

Das Finanzamt kann bei offenen Posten, wie zum Beispiel Steuern, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken. Nachdem dieser dem Schuldner schriftlich zugestellt wurde, ist das Finanzamt berechtigt, dessen Konten zu pfänden. Die Bank wird hierbei zum Drittschuldner und hat die Aufgabe, die Einlagen des Betroffenen herauszugeben.

Arten von Pfändungen

Je nach Höhe der Schulden kann es zu einer oder mehreren Arten von Pfändungen kommen.

Sachpfändung

Pfändbare Gegenstände (bewegliche Güter) in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Schuldners können mitgenommen oder mit einem Pfandsiegel versehen werden.

Taschenpfändung

Dinge, die der Schuldner bei sich trägt wie zum Beispiel Bargeld, Uhren und mitgeführte Gegenstände wie Laptops werden beschlagnahmt.

Kontopfändung

Konten werden gesperrt und das Guthaben eingezogen. Der Inhaber des Kontos kann daraufhin kein Geld mehr abheben oder Überweisungen tätigen.

Lohnpfändung / Gehaltspfändung

In diesem Fall wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner und muss das Gehalt des betreffenden Arbeitnehmers direkt an den Gläubiger oder das Finanzamt überweisen. Die Höhe der Lohnpfändung richtet sich nach der Höhe des Arbeitseinkommens und weiteren Faktoren wie Unterhaltsverpflichtung des Schuldners. Pfändbare Beträge sind der aktuellen Pfändungstabelle zu entnehmen.

Sonderfall: Unterhaltspfändung

Falls eine unterhaltspflichtige Person sich weigert, den Unterhalt zu bezahlen, kann dieser eingeklagt werden. In diesem Fall wird nur der geforderte Betrag gepfändet, in der Regel direkt vom Konto des Betroffenen.

Was kann nicht gepfändet werden?

Nicht pfändbar sind nach § 811 der Zivilprozessordnung (ZPO) Sachen, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, benötigt:

  1. für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung (hierzu gehören Bekleidung, Hausrat, Elektrogeräte wie Waschmaschine, Computer und Fernseher)
  2. für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit in Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung (hierzu zählen beispielsweise Handy und Auto, insofern sie für die Arbeit relevant sind)
  3. aus gesundheitlichen Gründen (Medikamente, Brillen, Prothesen und Ähnliches)
  4. zur Ausübung von Religion oder Weltanschauung bzw. als Gegenstand religiöser oder weltanschaulicher Verehrung, wenn ihr Wert 500 Euro nicht übersteigt

Dinge, die nachweislich anderen Personen, z. B. dem Ehepartner gehören, können ebenfalls nicht eingezogen werden, da die Vollstreckung sich nur auf eine Person bezieht. Haustiere sind ebenfalls von der Pfändung ausgeschlossen.

Lösungen / Auswege

Wenn eine Zwangsvollstreckung angekündigt wird, stehen dem Betroffenen verschiedene Handlungsoptionen zur Verfügung. Die Pfändung von Eigentum wird meist als sehr belastend empfunden und sollte daher verhindert werden, insofern dies möglich ist.

Pfändung ruhend stellen

Eine laufende Pfändung kann ruhend gestellt werden, wenn der Schuldner Zahlungsbereitschaft signalisiert. In dem Fall hat er die Möglichkeit, dem Gläubiger eine monatliche Ratenzahlung zur Tilgung seiner Schulden vorzuschlagen. Akzeptiert dieser die Abmachung, kann die Pfändung vorübergehend eingestellt, also pausiert werden. Dies ist eine gute Möglichkeit bei Kontopfändungen, um den Betroffenen zu entlasten.

Das Pfändungsschutzkonto

Sollte es zu einer Pfändung kommen, hat auch der Schuldner bestimmte Rechte. Zum Schutz seiner Existenz kann er ein Pfändungsschutzkonto (Abkürzung: P-Konto) eröffnen oder ein bestehendes Konto in ein solches umwandeln. Die Einrichtung des P-Kontos ist kostenlos und kann bei jeder Bank vorgenommen werden, auch wenn bereits Mahnungen zugestellt wurden (nach § 850k der ZPO). Für jede Person ist nur ein Konto zum Pfändungsschutz zulässig. Bei diesem ist jeden Monat ein Pfändungsfreibetrag von 1.410 € vor einer Kontopfändung geschützt (Stand 2023). Dies ist der sogenannte Basisschutz, um die verschuldete Person vor der Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu bewahren. Der pfändungsfreie Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn nachweislich Kindergeld oder Unterhaltsverpflichtungen für Familienangehörige gezahlt werden müssen oder Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im gemeinsamen Haushalt entgegengenommen werden.

Vollstreckungserinnerung

Bei einer Vollstreckungserinnerung wird das Gericht auf Verfahrensfehler der Vollstreckungsorgane aufmerksam gemacht, zum Beispiel auf fehlerhaftes Verhalten des Gerichtsvollziehers. Ziel der Erinnerung ist es, eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme für unzulässig zu erklären und somit zu revidieren.

Vollstreckungsgegenklage

Mit einer Vollstreckungsgegenklage (oder: Vollstreckungsabwehrklage) versucht der Schuldner die Pfändung zu stoppen. Hierbei wird nicht der Vollstreckungstitel selbst, sondern seine Vollstreckbarkeit angeklagt. Der Betroffene macht materiell-rechtliche Einwendungen geltend und hofft darauf, dass die Vollstreckung vorübergehend, teilweise oder komplett für unzulässig erklärt wird.