Wenn der Beschluss für eine Lohnpfändung eintrifft, ist die Verzweiflung häufig groß. Wie wird mein Arbeitgeber reagieren? Wird mein gesamtes Gehalt gepfändet? Welche Möglichkeiten habe ich? Doch Sie stehen nicht ohne Optionen da. Wie Sie die Lohnpfändung aufheben können und welche Möglichkeiten Sie sonst noch haben, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Was ist eine Lohnpfändung?
Die Lohnpfändung, auch Gehaltspfändung, ist eine Art der Zwangsvollstreckung, bei der ein Teil des Gehalts des Schuldners direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger weitergegeben wird. Im Gegensatz zur Kontopfändung, bei der die Konten des Betroffenen gepfändet werden, wird in diesem Fall das Geld beschlagnahmt, bevor der Schuldner es erhält.
Wenn eine Person ihre privaten Schulden nicht bezahlen kann, hat der Gläubiger die Möglichkeit, durch einen Gerichtsbeschluss eine Lohnpfändung zu erwirken. In diesem Fall wird der Arbeitgeber, der somit zum Drittschuldner wird, informiert, dass er ab dem Eingangszeitpunkt verpflichtet ist, einen Teil des Gehalts des Arbeitnehmers direkt auf ein Konto des Gläubigers zu überweisen. Es handelt sich hierbei um den pfändbaren Betrag des Gehalts. Nicht pfändbar ist der sogenannte Pfändungsfreibetrag, welcher dem Schuldner zusteht, um sich und ggf. seine Familie zu versorgen. Der Freibetrag liegt derzeit bei 1.409,99 €, kann aber unter gewissen Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wenn die verschuldete Person Unterhaltszahlungen leisten muss. Nicht pfändbar sind außerdem Aufwandsentschädigungen, Erziehungsgelder, Studienbeihilfen, Erschwerniszulagen und Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge. Laut dem Überweisungsbeschluss, obliegt es dem Arbeitgeber, den pfändungsfreien Betrag zu ermitteln und den Rest an den Gläubiger zu überweisen. Welcher Betrag gepfändet wird, ist von der Höhe des Lohns und weiteren Zahlungsverpflichtungen abhängig und ist der aktuellen Pfändungstabelle zu entnehmen.
Was tun bei einer Lohnpfändung?
Sie werden darüber informiert, dass Ihr Lohn gepfändet wird – was nun? Eine Zwangsvollstreckung ist zweifellos unangenehm, dennoch sollten Sie Ihren Arbeitgeber umgehend informieren, statt zu warten, bis er den Beschluss selbst zugestellt bekommt. So haben Sie auch die Möglichkeit, die Situation zu erklären. Zudem müssen Sie der Buchhaltung sämtliche Informationen offenlegen, die zur Berechnung des Pfändungsbetrages notwendig sind, hierzu gehören beispielsweise Unterhaltspflichten. Wichtig ist, genau zu überprüfen, ob die Pfändungsfreigrenze richtig berechnet wurde. Ziehen Sie so früh wie möglich professionelle Hilfe in Form einer Schuldnerberatung hinzu, um Irrtümer zu vermeiden.
Möglichkeiten der Aufhebung
Selbstverständlich möchten die Betroffenen die Lohnpfändung so schnell wie möglich stoppen und wieder ihr volles Gehalt beziehen. Doch wie endet die Lohnpfändung?
Schulden bezahlen
Die offensichtlichste und zugleich wirkungsvollste Methode, jegliche Pfändung zu beenden, ist das Bezahlen der Schulden. Sobald die Tilgung erfolgt ist, hat der Gläubiger keinen Anspruch mehr auf weitere Zahlungen und das Pfänden wird umgehend eingestellt. Da dies vielen Schuldnern jedoch nicht möglich ist, stellen wir Ihnen weitere Möglichkeiten vor, wie eine Lohnpfändung aufgehoben oder pausiert werden kann.
Lohnpfändung anwaltlich prüfen lassen
Um sicherzustellen, dass die Pfändung rechtskräftig ist, sollten Sie die Voraussetzungen des Pfändungsbeschlusses überprüfen lassen. Dies erledigt Ihr Anwalt oder eine Schuldnerberatung. Diese/r berät Sie außerdem, welche weiteren Schritte getätigt werden sollten. Stellt sich die Pfändung als unzulässig heraus, wird sie in der Regel sofort gestoppt.
Verhandlung mit Gläubiger
Um den Einzug des Gehalts direkt von Arbeitgeber zu verhindern oder zu stoppen, kann ein Vergleich mit dem Gläubiger angestrebt werden. Hierzu wird das Gespräch mit den betroffenen Parteien gesucht, welches meist schriftlich stattfindet. Ziel ist es, dem Gläubiger Alternativen zur Lohnpfändung anzubieten. Meist handelt es sich hierbei um den Vorschlag der Ratenzahlung. Nimmt der Gläubiger das Angebot an, kann er die Pfändung ruhend stellen, das heißt, es werden keine Gehaltsabzüge mehr gemacht. Hält der Schuldner sich an die Zahlungstermine, hat er die Möglichkeit, seine Schulden ohne weitere Pfändungen zu tilgen. Bei Nichteinhaltung kann der Gläubiger die Pfändung jedoch jederzeit wieder aufleben lassen, um an den Rest der geschuldeten Summe zu kommen.
Privatinsolvenz
Besteht dauerhaft keine Aussicht auf Tilgung der Schulden, sollte der Schuldner die Möglichkeit der Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz, in Betracht ziehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass während des Insolvenzverfahrens ebenso der pfändbare Lohnanteil eingezogen wird. Die Gehaltspfändung bleibt somit bestehen, der Schuldner hat jedoch Aussicht auf die sogenannte Restschuldbefreiung: Nach einem Zeitraum von 3 Jahren der Insolvenz, in denen der Schuldner sich an alle Vorgaben gehalten hat, können die übrigen Schulden erlassen werden. Hierfür bedarf es eines Antrags. Während der Insolvenz sollte der Schuldner sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto) umwandeln lassen, um den Pfändungsfreibetrag zu sichern.
Vollstreckungsabwehrklage
Die Vollstreckungsabwehrklage (ZPO § 767), auch Vollstreckungsgegenklage, beschreibt eine Maßnahme, in der der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen geltend macht, um die Gültigkeit des Vollstreckungstitels anzufechten. Die Pfändung wird daraufhin vom Vollstreckungsgericht geprüft.
Beschluss des Vollstreckungsgerichts
Wenn ein Vollstreckungshindernis oder die Unzulässigkeit des Vollstreckungstitels (Zivilprozessordnung § 775) nachgewiesen wird, kann das Vollstreckungsgericht die Aufhebung der Lohnpfändung erwirken (ZPO § 776).
Häufige Fragen zur Lohnpfändung
Eine Pfändung Ihres Lohns steht an oder ist bereits im Gange? Wir beantworten Ihnen häufig gestellte Fragen zum Thema.
Was passiert, wenn mehrere Gläubiger eine Lohnpfändung anstreben?
Arbeitgeber haben die Verpflichtung, Lohnpfändungen nacheinander in der Reihenfolge der Zustellung “abzuarbeiten”, das heißt, der zuerst eingegangene Beschluss wird priorisiert und die Pfändung wird vollzogen bis die Schulden getilgt sind, erst danach werden später eingegangene Forderungen berücksichtigt. Im Rahmen der Drittschuldnererklärung muss das Unternehmen den Gläubigern außerdem offenlegen, wie viele Pfändungsforderungen bereits gegen den Schuldner vorliegen oder aktuell laufen.
Wer trägt die Kosten einer Lohnpfändung?
Das Unternehmen, bei dem der Schuldner tätig ist, hat durch die Bearbeitung der Lohnpfändung einen Mehraufwand, da der pfändbare Betrag errechnet und an den oder die Gläubiger überwiesen werden muss. Das Erheben einer Bearbeitungsgebühr an den Arbeitnehmer ist trotzdem nicht zulässig, es sei denn, dies wurde ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart.
Was passiert bei einer Kündigung?
Den Arbeitnehmer aufgrund einer Lohnpfändung zu kündigen ist rechtswidrig. Was passiert jedoch, wenn die Kündigung bereits eingeleitet war, wenn der Vollstreckungsbeschluss beim Arbeitgeber eintrifft? In diesem Fall wird das Gehalt noch bis zum endgültigen Austrittsdatum des Schuldners gepfändet. Grundsätzlich endet die Pfändung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie wird nicht automatisch auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, der Gläubiger muss somit erneut eine Pfändung erwirken, wenn der Schuldner in ein neues Arbeitsverhältnis eintritt.
Wie lange steht eine Lohnpfändung in der Schufa?
Vermögensauskünfte, darunter auch Zwangsvollstreckungen, werden bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) gespeichert, um die Kreditwürdigkeit einer Person festzustellen. Der Eintrag einer Pfändung wird 3 Jahre nach Begleichung der Schulden gelöscht.
Unterliegt der Arbeitgeber einer Schweigepflicht?
Ja, bei einer Lohnpfändung greifen die Regeln des Datenschutzes für Arbeitnehmer. Um den Ruf des Schuldners, wie auch des Unternehmens nicht zu schädigen, müssen Informationen wie eine Gehaltspfändung vertraulich behandelt und unter Verschluss gehalten werden.
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