Die Abfindung nach einer Kündigung ist oft ein willkommenes Übergangskapital. Doch wie sieht es aus, wenn der Empfänger in einem Insolvenzverfahren steckt oder eine Zwangsvollstreckung ins Haus steht? Wir beantworten Ihre Fragen zur Pfändbarkeit einer Abfindung.
Was ist eine Abfindung?
Die arbeitsrechtliche Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber unter Umständen an einen Arbeitnehmer tätigt, wenn er diesem kündigt. Sie soll den Arbeitnehmer, der im Zuge dessen seinen Arbeitsplatz verliert, für den Verlust des zukünftigen Gehalts entschädigen. Die Höhe der Abfindung kann variieren. Nach dem deutschen Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1a ist die Abfindung gesetzlich auf 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr festgelegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jedoch auch vertraglich einen anderen Betrag aushandeln.
Pfändbarkeit der Abfindung
Viele Betroffene fragen sich, ob die Abfindungszahlung im Fall einer Zwangsvollstreckung gepfändet werden kann. Die Antwort lautet: Ja. Eine Abfindung ist grundsätzlich nicht vor Pfändung geschützt. Abfindungen fallen unter die Kategorie Arbeitseinkommen und sind daher pfändbar. Es ist jedoch ein wichtiger Unterschied zur Lohnpfändung zu machen: Die Pfändungsfreigrenzen für Monatsgehälter sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Pfändungstabelle. Die Abfindung kann vollständig gepfändet werden. In diesem Fall sind die Pfändungsfreibeträge nicht anwendbar. Dies ergibt sich aus § 850c ZPO und der Pfändungstabelle, die nur für wiederkehrende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten.
Wie schützen Sie die Abfindung vor Pfändung?
Wenn Sie als Schuldner eine Abfindung von Ihrem Arbeitgeber erhalten (werden), können Ihre Gläubiger diese beanspruchen und die Pfändung einleiten. Ihre einzige Möglichkeit, dies zu verhindern, ist ein Antrag beim Vollstreckungsgericht auf Vollstreckungsschutz. Um diesen Schutz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie per Antrag begründen, warum Sie ohne die Abfindung oder einen Teil davon nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Gericht entscheidet in diesem Fall darüber, ob Sie Anspruch auf die Abfindung haben oder ob diese teilweise oder vollständig gepfändet wird. In jedem Fall sollten Sie sich für die Antragstellung an professionellen Rechtsbeistand wie Ihren Anwalt oder eine Schuldnerberatung wenden.
Fazit
Die arbeitsrechtliche Abfindung ist grundsätzlich in voller Höhe pfändbar. Ein Antrag auf Vollstreckungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht ist die einzige Möglichkeit eines Schuldners, die gesamte Abfindung oder Teile davon vor Pfändung zu schützen. Kann der Schuldner glaubhaft nachweisen, dass sein zukünftiges Einkommen nicht ausreicht und er ohne die Abfindung den eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, liegt es im Ermessen des Gerichts, die Pfändung zu stoppen.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Abfindung während einer Privatinsolvenz pfändbar?
Ja, sowohl im Insolvenzverfahren als auch bei einer Zwangsvollstreckung ohne Insolvenz ist eine Abfindung aufgrund einer Kündigung pfändbar.
Muss ich die Abfindung dem Insolvenzverwalter angeben?
Ja, Abfindungen müssen dem Insolvenzverwalter gemeldet werden. Sie sind Teil des Insolvenzvermögens und können zur Tilgung der Schulden herangezogen werden.
Können Sozialleistungen aus einer Abfindung gepfändet werden?
Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld sind in der Regel nicht pfändbar. Es ist jedoch wichtig, dass der Schuldner den Gläubiger darüber informiert, dass es sich bei dem Geld um Sozialleistungen handelt.