Sie befinden sich in einem finanziellen Engpass und könnten von einer Pfändung betroffen sein? Doch was geschieht in diesem Fall mit dem Kindergeld? Viele Eltern sorgen sich, dass bei einer Zwangsvollstreckung auch das Kindergeld gepfändet wird, um die Schulden der Eltern oder eines Elternteils zu begleichen. Tatsächlich ist Kindergeld nicht grundsätzlich und automatisch vor Pfändung geschützt, jedoch haben Sie die Möglichkeit, die Geldleistung zu behalten und weiterhin für die Versorgung des Kindes oder der Kinder einzusetzen. Was Sie beachten müssen und welche Schritte Sie zum Schutz des Kindergeldes auf Ihrem Konto unternehmen können, erfahren Sie in diesem Beitrag des Ratgebers.

Kann Kindergeld gepfändet werden?

Wenn Sie als Elternteil Schulden haben oder Ihre Familie von einer drohenden Zwangsvollstreckung betroffen ist, stellt sich schnell die Frage, ob das Kindergeld überhaupt gepfändet werden darf. Schließlich zählt es zu den Sozialleistungen.

Anspruch auf Kindergeld haben Eltern von Kindern unter 18 Jahren (unter gewissen Umständen bis unter 25 Jahren). Sie erhalten einen monatlichen Betrag in Höhe von 250 Euro pro Kind, welcher an ein Elternteil ausgezahlt wird. Das Kindergeld dient zur Versorgung und Erziehung des Nachwuchses und wird jeden Monat auf das Konto einer erziehungsberechtigten Person überwiesen.

Ist dieses Konto von einer Kontopfändung betroffen, wird der Anteil des Kindergeldes möglicherweise eingezogen. Dies liegt daran, dass die Insolvenzverwaltung nicht die Herkunft der Einkünfte prüft, sondern nur den Gesamtbetrag auf dem Konto zu Gesicht bekommt. Das Kindergeld ist somit nicht automatisch vor Pfändung geschützt.

Pfändung von Kindergeld verhindern

Da Kindergeld die Versorgung der Kinder sichern soll, können Sie es von der Pfändung befreien. Hierzu ist es wichtig, klar zu deklarieren, wie viel Kindergeld Sie beziehen. In jedem Fall sollten sie bei einer drohenden Zwangsvollstreckung oder Pfändung sofort ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) eröffnen, bzw. Ihr Konto in ein solches umwandeln. Wenn Sie Kindergeld erhalten, bietet es sich an, das empfangende Konto in ein P-Konto umzuwandeln und die Leistung somit zu schützen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Bank. Diese darf die Umwandlung nicht verweigern.

Schritte zum Schutz des Kindergeldes vor Pfändung:

  • Konto in Pfändungsschutzkonto umwandeln
  • P-Kontobescheinigung beantragen
  • Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen

Sobald Sie über das P-Konto verfügen, profitieren Sie von einem pfändungsfreien Betrag. Dieser Freibetrag dient der Grundversorgung des Schuldners und beträgt ohne Zuschüsse 1.409,99 € (Stand: Juli 2023). Diese Summe verbleibt somit auf Ihrem Konto, auch wenn es zu einer Kontopfändung kommt, bei der der Rest Ihres Guthabens (der sogenannte pfändbare Betrag) eingezogen wird. Der Freibetrag kann jedoch erhöht werden, zum Beispiel, wenn Kinder versorgt werden müssen oder Unterhaltspflichten bestehen. Um das Kindergeld zu schützen, müssen Sie Ihre Bank informieren und einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen. Hierzu benötigen Sie die P-Konto Bescheinigung, die Sie von Sozialleistungsträgern wie Jobcentern oder auch von Schuldnerberatungsstellen, Ihrem Arbeitgeber, Rechtsanwälten und Steuerberatern erhalten können.

Was tun, wenn das Kindergeld bereits gepfändet wurde?

Wenn bereits Kindergeld von Ihrem Konto oder dem einer unterhaltsberechtigten Person gepfändet wurde, haben Sie die Möglichkeit, dies wieder rückgängig zu machen. Da es sich bei Kindergeld um eine Leistung handelt, die dem Kind zugutekommen soll, sind Pfändungen, die auf die Schulden eines Elternteils zurückzuführen sind, unzulässig. Den Antrag auf die Rückzahlung sollten Sie stellen, sobald Sie das P-Konto eröffnet haben. Wenden Sie sich mit der P-Kontobescheinigung und Nachweisen über den Erhalt des Kindergeldes sowie Nachweisen über die Pfändung an das zuständige Insolvenzgericht. Ihr Anwalt oder eine Schuldnerberatung kann Ihnen hier behilflich sein.

Fazit

Finanzielle Unterstützungen wie das Kindergeld gehören zu den Sozialleistungen und sind somit nicht zur Pfändung freigegeben. Jedoch müssen Sie selbst dafür sorgen, dass die Geldleistungen für Kinder nicht von Ihrem Konto eingezogen werden, falls es zu einer Pfändung kommt. Ein Pfändungsschutzkonto schützt einen Teil Ihres Einkommens vor der Pfändung. Der pfändungsfreie Betrag kann bei dem Erhalt von Kindergeld erhöht werden. Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, alle geschützten Freibeträge, die Ihnen zustehen, zu ermitteln und auf Ihrem Konto zu sichern.

Häufig gestellte Fragen

Kann das Kindergeld gepfändet werden?

Ja, Kindergeld kann unter bestimmten Umständen gepfändet werden. Wenn der Empfänger des Kindergeldes Schulden hat und die Gläubiger eine Pfändung veranlassen, wird das Kindergeld zunächst als Teil des Einkommens angesehen. Durch die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos kann das Kindergeld jedoch vor Pfändung bewahrt werden.

Wie kann man eine Pfändung von Kindergeld verhindern?

Bei einer drohenden Pfändung empfiehlt es sich, das Konto sofort in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzuwandeln. Um das Kindergeld zu schützen, müssen Sie Ihre Bank informieren und einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen.