Altersarmut ist seit Jahren ein großes Problem in Deutschland. Ungefähr die Hälfte aller Rentnerinnen und Rentner bezieht weniger als 1.000 Euro monatlich an Rente (Stand 2022). Trotz der anstehenden Rentenerhöhungen fragen sich viele, wie sie bei den steigenden Lebenshaltungskosten ihre Rechnungen bezahlen sollen.

Die Rente kann durch Zusatzleistungen wie Pflegegeld ergänzt und somit aufgebessert werden. Wer jedoch mit den Rechnungen im Rückstand ist und Zahlungsforderungen anhäuft, muss damit rechnen, dass Gläubiger versuchen, die Schulden mithilfe von Maßnahmen wie der Zwangsvollstreckung einzuholen. Kommt es zu einer Vollstreckung und somit einer Pfändung, fragen Betroffene sich zu Recht, ob das bezogene Pflegegeld ebenfalls eingezogen werden kann oder ob es vor Pfändung geschützt ist. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Fakten zum Pflegegeld und wie Sie dieses vor der Pfändung bewahren.

Was ist Pflegegeld und wer ist berechtigt?

Beim Pflegegeld handelt es sich um einen monatlichen Betrag, der pflegebedürftigen Personen unabhängig von weiteren Einkommen ausgezahlt wird. Das Geld dient dazu, den Aufwand der pflegenden Person zu entschädigen. Je nachdem, welche Beschwerden vorliegen, werden Arbeiten wie Haushaltshilfe, häusliche Pflege, häusliche Krankenpflege, Botengänge, Einkäufe und Begleitung zu Terminen von der Pflegekraft übernommen.

Ein Anspruch auf eine Zusatzleistung wie Pflegegeld besteht bei Personen, die aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, die Haushaltsführung allein zu bewältigen. Um die monatliche Unterstützung zu erhalten, muss der Pflegegrad d .h. die Schwere der Beeinträchtigung ärztlich festgestellt werden. Bei pflegebedürftigen Personen handelt es sich nicht nur um Rentner, auch kranke, verletzte oder behinderte Menschen haben die Möglichkeit Pflegegeld zu beantragen. Eine pflegebedürftige Person kann hierbei die Pflege durch Angehörige in Anspruch nehmen oder von professionellen Pflegekräften unterstützt werden. Die Höhe des ausgezahlten Betrags richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad der betroffenen Person. 2022 wurden die Leistungen auf folgende Sätze pro Monat angehoben:

  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Professionelle Pflegekräfte werden von der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt. Falls die Unterstützung privat erfolgt, zum Beispiel durch Familienmitglieder, erhalten die pflegenden Angehörigen das anteilige Pflegegeld.

Die Geldleistung wird von der Pflegekasse gezahlt und zählt daher nicht als Einkommen. Das genehmigte Pflegegeld wird weder versteuert noch müssen Sozialabgaben gezahlt werden. Auch der Erhalt von Arbeitslosengeld, Rente oder Gehalt hat keinen Einfluss auf die Zusatzleistung.

Darf Pflegegeld gepfändet werden?

Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, werden häufig Einkommen oder Konten des Schuldners gepfändet, um bestehende Schulden zu tilgen. Hierbei haben die Gerichtsvollzieher jedoch nicht die Möglichkeit, jegliches Einkommen der betroffenen Person einzuziehen. Bestimmte Einkünfte wie beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind unpfändbar. Zusätzlich muss ein Betrag zur Existenzsicherung unangetastet bleiben. Dies ist der sogenannte Pfändungsfreibetrag, welcher seit Juli 2023 1.409,99 € beträgt. Diese Summe muss auf einem gepfändeten Konto zurückbleiben und kann unter gewissen Voraussetzungen erhöht werden.

Der Bezug von Pflegegeld ist eine Sozialleistung, die Ihnen auch im Falle einer Zwangsvollstreckung weiterhin zusteht. Allerdings ist das gezahlte Pflegegeld nicht automatisch vor Pfändung geschützt. Um den monatlichen Zuschuss weiterhin zu beziehen, muss der Freibetrag erhöht werden.

So schützen Sie Pflegegeld vor Pfändung

Um bei anerkanntem Pflegegrad weiterhin Geld für die Pflegeleistung zu beziehen, müssen Sie im Falle einer Zwangsvollstreckung oder Pfändung selbst aktiv werden. Für den Erhalt des Pfändungsfreibetrages, ist es notwendig, ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, zu eröffnen, beziehungsweise ein bereits existierendes Konto in ein solches umzuwandeln. Nur auf einem P-Konto bleibt der Freibetrag unangetastet. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, können Sie diesen Betrag um die Pflegeleistung erhöhen. Hierfür legen Sie Ihrer Bank die Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung vor und erbringen die Nachweise Ihres Pflegegrades und genehmigten Pflegegeldes.

Befolgen Sie zum Schutz Ihres Pflegegeldes bei Pfändung die folgenden drei Schritte:

1. Konto in Pfändungsschutzkonto umwandeln

Um das Pflegegeld zu behalten, ist es wichtig, das Konto, auf dem es eingeht, in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Sprechen Sie hierfür mit Ihrer Ansprechperson bei der jeweiligen Bank und informieren Sie sie, dass Sie aufgrund einer Pfändung Ihr Konto umwandeln möchten. Die Bank darf dies nicht ablehnen.

2. Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung ausstellen

Lassen Sie sich von einem Sozialleistungsträger oder auch von einer Schuldnerberatung eine Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung ausstellen. Hierzu ist ein Nachweis über Ihren Pflegegrad vonnöten. In diesem Dokument werden die Zusatzleistungen genannt, zu denen Sie berechtigt sind.

3. Pfändungsfreibetrag erhöhen

Legen Sie die Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung bei Ihrer Bank vor und erhöhen so den Freibetrag um den Betrag Ihres Pflegegeldes.

Fazit

Pflegegeld ist auf einem Pfändungsschutzkonto unpfändbar. Wenn Sie von einer Zwangsvollstreckung betroffen sind und rechtzeitig ein P-Konto eröffnen, haben Sie somit die Möglichkeit, weiterhin Ihr volles Pflegegeld zu beziehen. Hierfür müssen Sie sich jedoch selbst um die Beantragung kümmern bzw. eine andere Person damit beauftragen. Wenden Sie sich an vertraute Personen wie Freunde oder Familie, wenn Sie Hilfe bei dem Prozess benötigen. Auch eine Schuldnerberatung unterstützt Sie bei allen Schritten und versorgt Sie mit dem nötigen Wissen zum Pflegegeld.

Häufig gestellte Fragen

Ist Pflegegeld pfändbar?

Pflegegeld ist nicht automatisch vor Pfändung geschützt. Um im Falle einer Kontopfändung nicht auf das Pflegegeld verzichten zu müssen, ergreifen Sie selbst Maßnahmen. Nur so bekommen Sie den Betrag weiterhin ausgezahlt.

Wie schütze ich mich vor Pfändung des Pflegegeldes?

Im Falle einer anstehenden Zwangsvollstreckung sollten Sie sich sofort um ein Pfändungsschutzkonto kümmern und das Pflegegeld offiziell anmelden, um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen.

Ist die Nachzahlung von Pflegegeld pfändbar?

Auch rückwirkende Zahlungen von Pflegegeld werden durch ein P-Konto und entsprechende Erhöhung des Freibetrags vor Pfändung geschützt.