Das Pfändungsschutzkonto oder P-Konto dient dem Schutz des unpfändbaren Guthabens einer verschuldeten Person. Wenn der sogenannte Schuldner von einer Kontopfändung betroffen ist, steht ihm ein gewisser Betrag zu, der nicht gepfändet werden kann. Um den pfändungsfreien Betrag zu sichern, kann ein bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt oder ein neues Konto extra zu diesem Zweck eingerichtet werden. Zu beachten ist hierbei, dass nur ein P-Konto pro Person zulässig ist.
Wer benötigt ein Pfändungsschutzkonto?
Wenn die monatlichen Ausgaben das Guthaben übersteigen, oder Schicksalsschläge wie Krankheit, Trennung oder Verlust der Arbeit unerwartete Kosten verursachen, kann es schnell zu einer Zahlungsunfähigkeit kommen: Die betroffene Person, der sogenannte Schuldner, ist nicht mehr in der Lage, die geldlichen Forderungen zu begleichen. Schulden häufen sich an und im schlimmsten Fall kommt es zu einer Pfändung. Wenn die offenen Forderungen des Gläubigers nicht beglichen werden, hat dieser das Recht, eine Zwangsvollstreckung zu beantragen. Der erste Schritt hierbei ist meist die Kontopfändung. In diesem Fall wird das Guthaben des Schuldners zur Pfändung freigegeben. Ein Grundfreibetrag unterliegt allerdings dem Pfändungsschutz, da der Schuldner natürlich Geld zum Leben benötigt. Der sogenannte Pfändungsfreibetrag wird jedoch nur auf einem Pfändungsschutzkonto aktiv. Jede natürliche Person, die von Pfändungen betroffen ist oder betroffen sein könnte, sollte daher ein P-Konto in Erwägung ziehen.
P-Konto einrichten
Ein P-Konto einzurichten, erfordert nicht viel Aufwand, schützt aber das Einkommen der verschuldeten Person bei einer Pfändung. Personen, bei denen das Risiko einer Zwangsvollstreckung besteht oder diese bereits im Gange ist, sollten daher umgehend handeln und einen Antrag bei ihrer Bank stellen. Ein bestehendes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden, ebenso ist es möglich, ein neues Konto zu eröffnen und dieses als P-Konto einzurichten. Die Bank darf diese Maßnahme nicht verweigern und keine zusätzlichen Kosten für die Umwandlung berechnen.
Der Freibetrag
Sobald das P-Konto eingerichtet ist, ist ein Betrag in Höhe von 1.410 Euro monatlich vor Pfändung geschützt (Stand 2023). Dieser Grundfreibetrag soll den Lebensunterhalt der verschuldeten Person sichern. Zusätzliche Freibeträge können ebenfalls gesichert werden, zum Beispiel wenn Sozialleistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld empfangen werden oder der Betroffene Unterhaltszahlungen leisten muss. Um den Freibetrag zu erhöhen, wird eine Bescheinigung des P-Kontos benötigt, welche bei der Bank vorzulegen ist. Die P-Konto-Bescheinigung ist bei den folgenden Anlaufstellen erhältlich:
- Sozialleistungsträger wie das Jobcenter oder das Sozialamt und Familienkassen
- Schuldnerberatungen
- Arbeitgeber
- Rechtsvertretungen wie Anwälte oder Steuerberater
Nach Erhalt der Bescheinigung ist die Bank verpflichtet, diese zu prüfen und den Freibetrag um die unpfändbaren Beträge zu erhöhen. Nur Einnahmen, die über die Summe der monatlichen Freibeträge hinausgehen, dürfen gepfändet werden.
Sie haben weitere Fragen zum Pfändungsschutzkonto oder benötigen Hilfe bei der Einrichtung oder Berechnung der erhöhten Freibeträge? Wenden Sie sich an die Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein P-Konto ist ein Girokonto, das einen gesetzlichen Schutz gegen Kontopfändungen bietet. Es ist für Personen gedacht, die sich in einer finanziell schwierigen Situation befinden und deren Einkommen von einer Pfändung betroffen sein könnte.
Wie funktioniert ein P-Konto?
Ein P-Konto funktioniert wie ein normales Girokonto, bietet aber zusätzlichen Pfändungsschutz. Wenn eine Kontopfändung droht oder bereits erfolgt ist, kann der Kontoinhaber einen bestimmten Betrag auf dem Konto, den sogenannten pfändungsfreien Betrag, vor Pfändungen schützen. Dieses Geld soll die Existenz des Betroffenen sichern.
Wie lange dauert es, ein P-Konto einzurichten?
Die Einrichtung eines P-Kontos dauert in der Regel nur wenige Tage. Der entsprechende Antrag ist bei der Bank zu stellen.