Das eigene Girokonto ist im Alltag und Berufsleben unverzichtbar. Einkommen wie das Gehalt gehen darauf ein, Zahlungen wie Miete und Rechnungen oder Raten werden über Daueraufträge getätigt, Bargeld kann jederzeit am Geldautomaten oder in der Filiale abgehoben werden. Die regelmäßige Nutzung erscheint selbstverständlich, umso größer kann der Schreck sein, wenn es zu einer Sperrung des Kontos kommt. Plötzlich zeigt der Automat den Hinweis an, dass trotz Guthaben keine Auszahlung möglich ist, die Bankkarte funktioniert nicht mehr, das Guthaben ist mit einem Mal unantastbar. Doch wann darf ein Konto gesperrt werden und aus welchen Gründen? Wie kann man sich vor einer Sperrung schützen und was ist zu tun, wenn die Konten eingefroren werden?

In diesem Beitrag unseres Ratgebers klären wir Sie über die Gründe einer Kontosperrung auf und geben Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie diese verhindern oder aufheben können.

Was passiert bei einer Kontosperrung?

Ist das Konto gesperrt, kann der Kontoinhaber nicht mehr auf sein Geld zugreifen. Das heißt nicht, dass das vorhandene Geld weg ist, sondern nur, dass nicht mehr darüber verfügt werden kann. Weder Ein- und Auszahlungen, noch Transaktionen können vorgenommen werden. Zudem werden Daueraufträge und Lastschriften nicht mehr ausgeführt. Das Konto ist buchstäblich auf Eis gelegt. Je nach Grund kann sich die Sperrung auch auf mehrere Konten beziehen.

Gründe für eine Kontosperrung

Es gibt zahlreiche mögliche Gründe für Kontosperrungen. Verstöße wie unrechtmäßige Überziehungen, ungewöhnliche Kontobewegungen oder ungetilgte Schulden können zu einer Sperrung führen. Bankkunden haben die Möglichkeit, selbst eine Sperrung zu beantragen, wenn zum Beispiel ihre Bankkarte gestohlen wurde. Sparkassen und Banken werden oft von sich aus aktiv, wenn Kunden ihr Konto regelmäßig und in hohem Maß überziehen oder der Verdacht einer Straftat vorliegt.

Sicherheitsgründe

Falls der Verdacht aufkommt, Bankkarte oder Kontodaten könnten gestohlen worden sein, hat die entsprechende Bank die Möglichkeit, das betroffene Konto auf Verdacht sperren zu lassen. Mögliche Auslöser hierfür sind eine wiederholt falsche Eingabe des PIN an einem Geldautomaten oder bei einer Zahlung, Abhebung oder Einzahlung einer ungewöhnlich großen Geldsumme oder eine ungewöhnlich hoch summierte Transaktion. Wenn die Bank den Verdacht äußert, dass die Kontodaten in falsche Hände gelangt sein könnten, dient die Kontosperrung in erster Linie dem Schutz des Inhabers bzw. dessen Vermögens.

Vertragswidriges Verhalten

Überzieht der Inhaber sein Konto oder den festgelegten Dispokredit, kann die Bank eine Kontosperrung erwirken. Auch wenn die Überziehung im Dispo stattfindet, dieser aber nicht durch Einzahlungen wieder ausgeglichen wird, kann es dazu kommen. Ebenso wenn der Kontoinhaber einen Kredit oder ein Darlehen aufgenommen hat und die fälligen Tilgungsraten nicht bezahlt, kann eine Sperrung des Girokontos die Folge sein.

Verdacht auf Straftaten

Beim Verdacht einer Straftat oder der Beteiligung an einer Selbigen sind Banken und Sparkassen unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Konten einzufrieren. Häufig kommt es zum Verdacht der Geldwäsche. Seit August 2021 muss für Bareinzah­lungen ab 10.000 Euro ein Herkunfts­nach­weis vorgelegt werden, andernfalls muss die Bank von einer illegalen Zahlung ausgehen. Auch der Handel mit Kryptowährungen kann zu einem Verdacht führen. Anwälte empfehlen daher dringend, vor großen Transaktionen die Bank zu informieren und Herkunftsnachweise aufzubewahren.

Kontosperrung wegen Pfändung

Kann eine Person Rechnungen oder sonstige Geldschulden nicht mehr begleichen, können die Gläubiger ihre Forderungen mithilfe eines Vollstreckungstitels durchsetzen. Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung wird das Konto der verschuldeten Person meist gesperrt, um die Tilgung der Schulden zu sichern. Dies nennt man Kontopfändung. In diesem Fall kann das Konto erst wieder entsperrt werden, wenn die Schulden beglichen wurden. Ist dies nicht möglich, sollte über eine Insolvenz nachgedacht werden.

Kontosperrung durch das Finanzamt

Werden Steuerschulden wie Umsatz-, Gewerbe-, Kfz- oder Einkommenssteuer nicht fristgerecht oder gar nicht beglichen, erhebt das Finanzamt unter Umständen hohe Säumnisgebühren und schlimmstenfalls eine öffentlich-rechtliche Kontopfändung mit Kontensperre. Das Konto wird in der Regel erst wieder freigegeben, wenn die Forderungen getilgt wurden. Da die Sperrung eine große Belastung bedeutet, ist es möglich, das zuständige Finanzamt um eine Zahlung in Raten zu bitten. Wenn eine Einigung stattfindet, wird die Sperre aufgehoben. Sollte das Finanzamt zu Unrecht das Konto gesperrt haben, ist dieser Zustand unverzüglich anzufechten. Entsprechende Belege der Zahlungen sollten sowohl dem Amt als auch der Hausbank zugestellt werden.

Todesfall bei Gemeinschaftskonten

Ein Gemeinschaftskonto beschreibt ein Konto, über welches die Inhaber nur gemeinsam verfügen können. Wenn einer der Inhaber verstirbt, ohne dass eine Vereinbarung geschlossen wurde, die den/die verbliebenen Inhaber zur weiteren Nutzung berechtigt, wird das Konto gesperrt. Die Erben des Verstorbenen müssen zunächst ermittelt werden, welche die Sperrung anschließend aufheben können.

Welche Folgen hat die Sperrung des Bankkontos?

Ein gesperrtes Bankkonto wirkt sich zuerst auf das alltägliche Zahlungsverhalten der betroffenen Person aus. Sie kann weder Bargeld abheben, noch mit der Bankkarte bezahlen. Überdies können auch keine Überweisungen getätigt werden. Wenn es sich um das einzige Konto der Person handelt oder alle Girokonten gesperrt sind, führt dies zu sehr unangenehmen Konsequenzen: Ausgaben aller Art können nur noch mit bereits vorhandenem Bargeld durchgeführt werden.

Verheerende Folgen können bei einer längeren Sperrung der Konten auftreten: Da Daueraufträge und Lastschriften ebenfalls nicht mehr ausgeführt werden, bleiben Rechnungen wie Miete, Strom, Telefon und Internet oder auch Ratenzahlungen unbeglichen. Probleme mit dem Vermieter und den Serviceanbietern sind somit vorprogrammiert. Kommt es zu einem negativen Eintrag in der Schufa, kann sich die Kontosperrung unter Umständen auf die Kreditwürdigkeit einer Person auswirken.

Wie kann ich die Kontosperrung aufheben?

Um weitreichende Konsequenzen zu vermeiden, ist schnelles Handeln im Falle einer Sperrung des Girokontos unerlässlich. Wenn Sie von einer Kontosperrung betroffen sind, treten Sie umgehend in Kontakt mit Ihrer Bank und erfragen Sie den Grund der Sperrung. Handelt es sich um eine Sicherheitssperre, da Sie beispielsweise selbst ungewöhnliche Kontobewegungen durchgeführt haben, kann dies in der Regel schnell geklärt und das Konto wieder freigegeben werden.

Bei Verdacht auf eine Straftat ist umgehend anwaltlicher Rat einzuholen. Wenn die Sperre durch Transaktionen mit hohen Geldsummen aktiviert wurde, sollten Sie diese schnellstmöglich begründen, bestenfalls mit Nachweisen, woher das Geld stammt.

Sind Überziehung oder Pfändung der Grund für die Kontosperrung, sollten Sie sich in professionelle Beratung in Form einer Insolvenz- und Schuldnerberatung begeben. Damit Sie nicht in einen Teufelskreis von sich stapelnden Rechnungen geraten, bietet sich möglicherweise eine Privatinsolvenz an. Eventuell ist es auch möglich, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen und eine Schuldentilgung in Raten zu vereinbaren. Ihr Anwalt oder Ihre Schuldnerberatung prüft Ihre Situation und berät Sie über das weitere Vorgehen.

Wie kann ich einer Sperrung meines Kontos vorbeugen?

Um den Verdacht der Geldwäsche gar nicht erst aufkommen zu lassen, können Sie Ihre Bank vor größeren Transaktionen informieren. Falls Sie Summen von 10.000 € oder mehr bewegen, treten Sie daher in Kontakt mit der entsprechenden Bank und kündigen die Kontobewegung an. Sorgen Sie außerdem nach Möglich­keit für Herkunftsnachweise des Geldes. Akzeptiert werden Barauszahlungs­quittungen von anderen Banken, Sparbücher, aus denen die Auszahlung in bar hervorgeht, Verkaufs- und Rechnungs­belege, Schenkungs­verträge und -anzeigen oder vom Nach­lass­gericht eröff­nete letzt­willige Verfügungen.

Wenn Sie eine Sperre aufgrund von Überziehung, Überschuldung oder Pfändung fürchten, sollten Sie zur Vorbeugung ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, eröffnen. Dieses spezielle Konto schützt einen Freibetrag von 1.410 € (Stand 2023) im Monat vor jeglicher Art der Sperrung und Pfändung. Bis zu diesem Betrag sind weiterhin Überweisungen und Abhebungen möglich, auch wenn das Konto gepfändet wird. Der Freibetrag dient dazu, die Grundrechte der betroffenen Person zu sichern. Das P-Konto kann nur gesperrt werden, wenn es rechtsmissbräuchlich genutzt wird, zum Beispiel wenn eine Person mehrere P-Konten eröffnet, oder ein P-Konto als Gemeinschaftskonto genutzt wird.

In jedem Fall sollten Sie, falls Sie von einer Kontosperrung betroffen sind oder diese fürchten, mit Ihrer Bank und einer professionellen Beratung in Kontakt treten.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Kontosperrung?

Eine gesetzliche Regelung, wie lange ein Konto gesperrt werden darf, gibt es nicht. Grundsätzlich kann das betroffene Konto daher so lange gesperrt bleiben, bis die Ursache für die Kontosperrung aufgehoben bzw. geklärt wurde. In Pfändungsangelegenheiten wird das Konto erst wieder entsperrt, wenn die offenen Forderungen, die zum Pfändungsbeschluss geführt haben, beglichen sind.
Sind nicht offene Forderungen der Grund für die Kontosperrung, sondern ein vermuteter Missbrauch, kann ein Konto innerhalb kürzester Zeit entsperrt werden.

Wer sperrt das Konto?

Die Sperrung kann von verschiedenen Parteien in Auftrag gegeben werden, wie beispielsweise dem Finanzamt. Die Durchführung erfolgt immer durch Ihre Bank oder Sparkasse.

Kann das Konto wegen einer Sperrung gekündigt werden?

Eine Kontosperre ist an und für sich kein Kündigungsgrund. Banken haben jedoch vertraglich das Recht, ihren Kunden ohne Angabe von Gründen den Service zu kündigen, es muss allerdings eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten eingehalten werden. Sollte hinreichender Verdacht einer Straftat vorliegen, kann diese Frist ausgesetzt werden.