Unter Steuerschulden versteht man Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt. Diese können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betreffen. Vor allen Dingen im unternehmerischen Kontext, kann die Steuerschuld schnell bedrohliche Maße annehmen, die zu einem Insolvenzverfahren führen kann. So steht auf dem ersten Steuerbescheid oft ein hoher Betrag, der zu zahlen ist und schnell zur Existenzbedrohung führt. Dadurch entstehen Fragen für den Schuldner: Wann verjähren die Steuerschulden und welche Arten der Insolvenz gibt es? Wie kann man mit dem Finanzamt verhandeln und wie lassen sich die Schulden zurückzahlen? Oder wie vermeidet man es, dass sich Schulden überhaupt ansammeln?

Die gängigsten Steuerschulden sind die folgenden:

  • Einkommenssteuer (private Steuern)
  • Umsatzsteuer (betriebliche Steuern)
  • Gewerbesteuer (betriebliche Steuern)

Als Unternehmer ist es immer wichtig für ein ausreichendes Steuerpolster zu sorgen, damit man nicht eines Tages vor einer bösen Überraschung steht. Als Privatperson wird über den Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits abgeführt, sodass es an dieser Stelle eher selten zu Problemen kommt. Andernfalls bietet sich in Problemfällen eine Schuldnerberatung an, die dann eine Ratenzahlung oder einen Vergleich mit dem Finanzamt aushandeln können.

Besonders, wenn es um Nachzahlungen und gleichzeitige Vorauszahlungen seitens des Finanzamtes geht, kann es schnell zu Liquiditätsengpässen für die Unternehmer kommen. Steuerschulden müssen einen Monat nach Zugang des Bescheids beglichen werden. Grundsätzlich ist das Finanzamt ein Gläubiger wie jeder andere auch und hat somit keine Sonderstellung im Hinblick auf eine Gesamtbetrachtung der Schulden. Allerdings sollte die Steuererklärung rechtzeitig abgegeben werden, damit das Finanzamt die zu zahlende Steuer nicht durch eine Schätzung festlegt. Die Schätzung vom Finanzamt kann sowohl bei der Einkommensteuer privater Personen als auch bei der Umsatzsteuer für Firmen zur Anwendung kommen, wenn keine Steuererklärungen eingereicht werden. Dies hat den Nachteil, dass in der Praxis das Einkommen oder der Umsatz viel zu hoch eingeschätzt wird und die Steuerschuld deutlich höher ausfällt, als wenn man seine Steuererklärung eingereicht hätte. Die Schätzung wird so zum Druckmittel, damit die Steuererklärung rechtzeitig abgegeben wird.

Es gibt einige Vorteile, die es dem Finanzamt erleichtern die Steuerschuld einzutreiben. Anders als im allgemeinen Zivilrecht kommt das Finanzamt auch ohne Klage an sein Geld. Somit kann das Finanzamt direkt aus dem Steuerbescheid vollstrecken und muss nicht wie andere Gläubiger den Weg über das Gericht suchen. Hinzu kommen Säumniszuschläge von bis zu 12 %, sodass sich die Forderung rasch erhöht. Das Finanzamt hat die Möglichkeit deutlich schneller als andere Gläubiger die Zwangsvollstreckung zu bereiten. Es kommt sodann recht schnell nach Ablauf der Zahlungsfrist zum Beispiel zu einer Kontopfändung oder Lohnpfändung, sodass das Finanzamt direkt viel Druck auf den Schuldner ausüben kann, damit der Steuerschuldner die Steuerschuld begleicht. Eine Nachforderung von Steuern durch das Finanzamt sollte daher auf keinen Fall ignoriert werden.

Wann verjähren Steuerschulden?

Steuerschulden verjähren nach 5 Jahren und richten sich nach der Abgabenordnung. Dies ist die grundsätzliche Verjährung im Steuerrecht, siehe hierzu § 228 AO. Die Zahlungsverjährung beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch Fällig geworden ist. Wird also die Steuerschuld am 15.07.2020 fällig, beginnt die Verjährungsfrist erst ab dem 01.01.2022.

Die Verjährung kann durch unterschiedliche Gründe unterbrochen werden. Dazu zählen Mahnungen, Stundungen, Vollstreckungsaufschübe, Vollstreckungsmaßnahmen, Wohnsitzermittlungen und Insolvenzanmeldungen.

Regelinsolvenz – ist die Firma noch zu retten oder muss ich einen Insolvenzantrag stellen?

Wenn dem Unternehmen die Insolvenz droht und der erste Steuerbescheid vom Finanzamt auf dem Tisch liegt, gibt es verschiedene Zustände, in denen sich die Firma befinden kann. So kann der Betrieb überschuldet sein. Dies bedeutet, dass die Forderungen höher sind als das eigene Vermögen. Bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit können Geldforderungen zukünftig voraussichtlich nicht mehr gezahlt werden. Es droht die Insolvenz.

Im zweiten Fall sind die Steuern bei Zahlungsunfähigkeit nicht mehr begleichbar. Gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) besteht eine Insolvenzantragspflicht für juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, wenn diese zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Die Insolvenzantragspflicht gilt beispielsweise für eine GmbH, eine GmbH & Co.KG, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), eine AG oder eine Genossenschaft. Allerdings gilt der Sonderfall im Jahr 2020, dass die Insolvenzantragspflicht aufgrund der Corona-Pandemie zwischen dem 01.03.2020 und 31.12.2020 ausgesetzt wurde.

Der Insolvenzantrag ist spätestens innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Bekanntsein der Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen. Eine verspätete Stellung eines Insolvenzantrages führt in diesen Fällen zu einer Straftat (Insolvenzverschleppung).

Eine Antragspflicht für Selbstständige oder Personengesellschaften gibt es nicht, sodass in diesen Fällen genügt Zeit bleibt, um auch außergerichtliche Möglichkeiten der Schulderegulierung wie z. B. eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt auszuhandeln.

Steuerschulden und Privatinsolvenz – was nun?

Bei Steuerschulden in der Privatinsolvenz handelt es sich meist um die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer, wenn eine ehemalige Selbstständigkeit vorliegt. Grundsätzlich werden Steuerschulden im Insolvenzverfahren genauso wie andere Schulden behandelt. Auch diese Schulden werden im Insolvenzverfahren von der Restschuldbefreiung erfasst.

Sollten jedoch die Schulden beim Finanzamt aufgrund einer Steuerstraftat wie z.B. Steuerhinterziehung entstanden sein, erhalten diese aufgrund der unerlaubten Handlung im Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung. Diese Forderungen müssen demgemäß vom Steuerschuldner auch nach dem Insolvenzverfahren noch gezahlt werden. Sollte ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet werden, empfehlen wir daher dringen eine Fachanwalt für Steuerstrafrecht zu beauftragen, der Sie in der Angelegenheit vertritt.

Im § 304 InsO ist geregelt, für welche Personen die besonderen Vorschriften des Verbraucherinsolvenzverfahrens zur Anwendung kommen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist auch als Privatinsolvenz bekannt. Die Privatinsolvenz bezieht sich auf einen Verbraucher, der “eine natürliche Person, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat“, ist. Bei einer ehemaligen Selbstständigkeit kommt es hierbei jedoch darauf an, ob die Vermögensverhältnisse überschaubar sind (maximal 19 Gläubiger) und ob Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Löhne) bestehen. Bei mehr als 19 Gläubigern oder bei Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen kommt das Privatinsolvenzverfahren nicht in Betracht.

Bei Fragen zum Ablauf des Privatinsolvenzverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Steuerschulden – Wie mit dem Finanzamt verhandeln?

Wer einmal Steuerschulden hat, sollte dies unverzüglich dem Finanzamt mitteilen. Die Eigeninitiative des Schuldners, sich beim entsprechenden Amt zu melden, zeigt, dass der Schuldner auch den Wunsch hat die Schulden zu tilgen und eine Lösung mit dem Finanzamt finden möchte. Nicht immer ist aber eine sofortige Rückzahlung möglich. Daher gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Steuerschulden zu begleichen.

Steuerstundung und Ratenzahlung

Nicht immer ist der Schuldner in der Lage seine Steuerschulden fristgerecht zu bezahlen. Dafür mag es unterschiedliche Gründe geben wie zum Beispiel das Fehlen von Einkommen. Es spielen sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Ursachen eine Rolle. Je nach Situation kommt es zu Härtefällen, bei denen das Finanzamt individuell entscheidet, ob eine Stundung erfolgt (siehe auch §222 AO). Die Stundung wird durch einen Antrag und gegen Sicherheitsleistungen gewährt. Auf Sicherheitsleistung verzichten die Finanzbehörden in der Regel, wenn es sich für sie um nachvollziehbare Härtefälle handelt. Auf die Steuerstundung werden Stundungszinsen erhoben. Jedoch entscheidet auch hier das Finanzamt, ob solche Zinsen im Einzelfall angebracht sind, sodass diese wegfallen können.

Wer eine Stundung beantragen möchte, sollte einen Stundungsantrag schriftlich stellen. Hierbei ist zu beachten, dass dieser vor dem Fälligkeitsdatum der Steuer erfolgt. Die Gründe für den Antrag auf Stundung müssen dem Finanzamt offengelegt werden. Einen Tilgungsplan sollte man nicht vergessen, insofern eine Ratenzahlung angestrebt wird. In einem Tilgungsplan sollten Sie angeben, wann Sie welche Zahlungen an das Finanzamt leisten können und glaubhaft darstellen, wie Ihnen die Rückzahlung der Schulden möglich ist. Als mögliche Gründe für eine Stundung kommen folgende Umstände in Betracht:

  • Kunden haben offene Beträge noch nicht gezahlt (bei Unternehmen)
  • Gewinneinbruch der nicht vorhersehbar war (bei Unternehmen)
  • Schulden bei anderen Gläubigern
  • Unverschuldete Zahlungsschwierigkeiten (z.B. Krankheit)

Wenn ein Stundungsantrag abgelehnt wird, dann hilft ein Vollstreckungsaufschub. Dies ist meistens der Fall, wenn von keiner Ratenzahlung im Stundungsantrag die Rede ist, denn durch den Aufschub wird die Zahlung in Raten als Ziel vereinbart.

In jedem Fall sollte die Steuererklärung angegeben werden, damit das Finanzamt nicht das Einkommen des Schuldners schätzt und es so zu weiteren Problemen bei der Zahlung der Steuerschulden kommt.

Steuerschulden und Erbschaft

Bei ungeklärten privaten Verhältnissen zwischen Erben und Erblasser können schnell finanzielle Probleme entstehen. Mit dem Tod einer Person geht die gesamte Erbschaft auf den Erben über. Diese besteht aus dem Gesamtvermögen des Erblassers, das sowohl positiv als auch negativ sein kann. Steuerschulden können somit weitervererbt werden. Wer bereits Steuerschulden hat oder keine anhäufen möchte und sich nicht sicher ist, was der Erblasser ihm vererbt hat, sollte sich vorher überlegen, ob das Erbe angenommen wird. So werden weitere Komplikationen mit dem Finanzamt verhindert.

Die Erbschaft lässt sich im Zweifel auch ausschlagen. Wer diesen Schritt verfolgt, hat keinen Anspruch auf das Erbe des Erblassers. Es wird entweder alles vererbt oder nichts

Wie man Steuerschulden vermeidet – Tipps für die richtige Vorgehensweise

Die Berater und Experten von Phoenix haben Ihnen Tipps zusammengestellt, die Ihnen Möglichkeiten zeigen, wie sich Steuerschulden vermeiden oder begleichen lassen. Durch präventive Maßnahmen können Sie sich vor einer möglichen Verschuldung schützen. Diese Mittel bieten Ihnen einen vorbeugenden Schutz:

  • Steuerpolster- und Rücklagen: Ca. 25-35 % des monatlichen Ertrags sollten auf einem Extra-Konto angelegt werden
  • Einhaltung der Frist beim Finanzamt: Auch wenn diese nicht immer eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit von Fristverlängerungen.
  • Eine regelmäßige Liquiditätsplanung Ihrer Umsätze verschafft mehr Struktur und Übersicht. Wenn Umsätze schwanken, sollte dies dem Finanzamt mitgeteilt werden, damit Vorauszahlungen variabel verändert werden können.
  • Generell gilt es die Karten auf den Tisch zu legen. Verheimlichen oder vertuschen Sie nichts. Eine klare und übersichtliche Planung, die vor allem für die Behörden ein Gefühl von Vertrauen weckt, erleichtert den Kontakt und die Kommunikation. Dazu gehört auch, dass eine Mahnung nicht ignoriert wird.
  • Kommt es einmal zu Steuerschulden, die kaum noch zu zahlen sind, empfiehlt sich eine Schuldnerberatung.

Haben Sie Steuerschulden, die Sie nicht mehr zahlen und begleichen können, weil Sie diese vererbt bekommen haben oder es zu unvorhergesehenen Ereignissen gekommen ist? Der Schuldenberg wächst Monat um Monat und Sie möchten dennoch in eine schuldenfreie Zukunft blicken können? Auch in diesem Fall bietet Ihnen unsere Schuldnerberatung für offene Fragen Hilfe an und prüft Ihr Anliegen. Unser Team steht Ihnen stets für Antworten zur Seite. Natürlich können Sie auch in einem Erstberatungsgespräch bei uns allgemeine Informationen erhalten. Dies ist für Sie kostenlos und unverbindlich! Wir freuen uns auf Sie!

Häufig gestellte Fragen

Was sind Steuerschulden?

Wenn Sie die geforderten Steuern nicht zahlen, entstehen Schulden beim Finanzamt, die man Steuerschulden nennt. Durch den Verzug der Zahlung fallen außerdem zusätzliche Kosten an, welche dazugezählt werden.

Kann das Finanzamt die Schulden eintreiben?

Ja, schneller als andere Gläubiger, denn das Finanzamt muss nicht den gerichtlichen Weg gehen, sondern kann eine Zwangsvollstreckung direkt einleiten.

Welche Möglichkeiten gibt es, Steuerschulden abzuzahlen?

Nehmen Sie mit dem Finanzamt Kontakt auf und beantragen Sie eine Stundung oder eine Ratenzahlung der Schulden. Je nach Fall kann Ihnen eine Verlängerung der Zahlungsfrist gewährt werden.