Spielschulden gehören zu den Verbindlichkeiten, bei denen Unsicherheit darüber herrscht, ob sie nach den gesetzlichen Vorgaben eigentlich überhaupt gezahlt werden müssen. Wichtig bei der rechtlichen Betrachtung ist die Frage, in welcher Form die Spielschulden aufgenommen wurden.
Spielschulden in Form von Privatschulden
Der Wunsch mit einer Wette oder auch mit einem Glücksspiel möglichst das große Geld zu machen, führt schnell in eine Abhängigkeit. Während am Anfang nur kleine Beträge gesetzt werden, fließen nach und nach mehr Scheine in das Spiel. Um die Verluste wieder gewinnen zu können, steigen die Einsätze. Schneller als gedacht sammeln sich Spielschulden an. Hierbei handelt es sich meist um Verbindlichkeiten, die direkt beim Spielpartner oder auch bei Freunden oder Familie aufgenommen werden. Die Aufnahme der Schulden erfolgt privat.
„Spielschulden sind Ehrenschulden“ – vielen Menschen ist dieses Sprichwort geläufig. Bereits seit Jahrhunderten gibt es private Spielschulden und diese gelten als Ehrenschulden, die auf jeden Fall beglichen werden sollten. Rechtlich einklagbar ist das Geld aber nicht, da durch Spiel und Wette keine Verbindlichkeiten entstehen.
Die Spielschulden im BGB
Eine Regelung von bestehenden Spielschulden gibt es im BGB. Die Informationen sind nachzulesen im § 762 des BGB. Vermerkt ist, dass eine verlorene Wette oder ein verlorenes Spiel noch keine Grundlage dafür ist, dass eine Verbindlichkeit entsteht und auch gerichtlich einklagbar ist.
Die Festlegungen aus dem BGB gelten auch dann, wenn es eine schriftliche Schuldanerkenntnis gibt. Das heißt, wer Spielschulden hat, der braucht sich erst einmal keine Gedanken darüber machen, dass diese innerhalb einer bestimmten Zeit eingeklagt werden können. Im gesetzlichen Bereich wird von einer Naturalobligation gesprochen. Das heißt, der Gläubiger hat keine Handhabe, seine Verbindlichkeiten gerichtlich durchsetzen zu können. Es kann auch kein Mahnverfahren eingerichtet werden.
Schulden bei legalen Unternehmen
Auch in Deutschland besteht die Möglichkeit, dass ein Unternehmen das Glücksspiel zur Verfügung stellt. Ein Beispiel sind Online-Casinos, die eine Regulierung vorweisen können. Nach einer Anmeldung besteht die Option, hier das Spiel zu nutzen. Wenn bei diesen Casinos oder auch anderen Anbietern durch einen Spieler Schulden gemacht werden, gelten die Vorgaben aus dem BGB nicht mehr.
Jeder Spieler, der sich auf einer solchen Plattform anmeldet, geht einen verbindlichen Vertrag ein und erkennt die AGB des Unternehmens an. Dies gilt für beide Seiten. Gewinnt der Spieler, dann besteht der rechtliche Anspruch auf die Auszahlung des Guthabens. Verliert der Spieler, hat das Unternehmen den rechtlichen Anspruch auf das Geld, das eingesetzt wurde.
In diesem Rahmen kann es dadurch auch bis zu einer Pfändung kommen. Wenn auf der genannten Basis Spielschulden entstehen, sollten Schuldner daher immer prüfen, wie sie diese bedienen können. Auch in einer Insolvenz sind die Spielschulden zu benennen.
Wichtig: Es kann sein, dass das Unternehmen hohe Zinsen aufruft, wenn sich das Spielerkonto im Minus befindet. In dem Fall ist eine Prüfung sinnvoll, ob sich eine Umschuldung lohnt. Durch eine Kreditaufnahme werden die bestehenden Spielschulden ausgelöst und der Kredit zu besseren Konditionen getilgt.
Spielschulden und die Kreditaufnahme
Es gibt viele Betroffene, die ein rechtlich verbindliches Darlehen aufnehmen und mit dem hier erhaltenen Geld Spiele durchführen. Wenn das Geld dann verschwindet und der Kredit nicht mehr bedient werden kann, greift der § 762 im BGB ebenfalls nicht. Nimmt ein Kreditnehmer ein Darlehen auf, bei dem es keine Zweckbindung gibt, kann das Geld natürlich auch für Wetten und Glücksspiele eingesetzt werden. Der Kreditgeber hat jedoch immer den Anspruch auf eine Rückzahlung des Darlehens. Auch dann, wenn der Schuldner sein gesamtes Geld verspielt hat, muss er den Kredit bedienen. Kann er dies nicht, kann es hier zu einer Pfändung oder einer kompletten Kündigung des Darlehens kommen. Dies würde bedeuten, dass der Kredit in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt werden muss.
Dies gilt auch dann, wenn im Privatbereich ein Darlehen abgeschlossen wird. Wichtig ist es bei einem privaten Kredit, ebenfalls einen Kreditvertrag abzuschließen. Dann hat der Kreditgeber auch einen Anspruch auf Rückzahlung. Auch in diesem Punkt ist es egal, ob das geliehene Geld für das Glücksspiel eingesetzt wurde.
Spielschulden in den Griff zu bekommen
Die generelle Empfehlung lautet, dass die Spielschulden bezahlt werden sollten. Um sich einen Überblick zu verschaffen ist es wichtig, alle bestehenden Schulden aufzulisten und dazu den jeweiligen Gläubiger zu notieren. Wer kurz vor einer Privatinsolvenz steht, sollte auch jede weitere Verbindlichkeit auflisten.
Nach der Aufstellung wird geprüft, welche Möglichkeiten es für die außergerichtliche Rückzahlung gibt. Anschließend kann der Schuldner verschiedene Rückzahlungsmodalitäten anbieten. Eine Schuldnerberatung kann hierbei eine große Hilfe darstellen, um einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen.
Eine Einigung ohne Gericht ist für den Schuldner selbst natürlich der deutlich bessere Weg. Gerade dann, wenn es sich um rechtlich nicht verbindliche Spielschulden handelt, wird der Gläubiger möglicherweise einer Ratenzahlung zustimmen. Aber auch im Fall einer drohenden Privatinsolvenz sind Gläubiger dem Schuldner gegenüber oft bereit, entgegenkommend zu agieren.
Fazit zu Spielschulden
In einigen Fällen können Spielschulden nicht vor dem Gericht durchgesetzt werden. Bei bestehenden Verträgen mit legal agierenden Glücksspiel-Unternehmen oder bei einem verbindlichen Kredit ist die Rückzahlung jedoch notwendig. Ein Schuldner sollte allerdings immer den Anspruch an sich haben, offene Schulden zu bedienen, auch wenn diese laut BGB nicht einklagbar sind.
Hilfe und eine erste Anlaufstelle hierfür bietet zum Beispiel ein Anwalt oder eine Schuldnerberatung. Mit der Unterstützung der Schuldnerberatung erhalten Schuldner einen Überblick über alle bestehenden Verbindlichkeiten und die aktuellen Finanzen. Eine professionelle Schuldnerberatung berechnet, welche Rückzahlungsmöglichkeiten für eine außergerichtliche Einigung angeboten werden können.
Wichtig: Kommt es zu einer Privatinsolvenz, fließen auch hier die Schulden aus Krediten für Glücksspiele oder aus offenen Rechnungen gegenüber den jeweiligen Unternehmen ein.
Sie haben Spielschulden, stehen vor einer Insolvenz und benötigen Hilfe, um einen Überblick über Ihre Finanzen und Verbindlichkeiten zu erhalten? Dann nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf. Das Team von Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite.