Was genau versteckt sich hinter der Bezeichnung Darlehensschulden? In welchen Punkten können wir als Schuldnerberatung Sie bestens unterstützen?

Darlehensschulden bezeichnen Verbindlichkeiten aus Darlehen, für welche das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die rechtliche Grundlage darstellt. Sie entstehen nach Abschluss eines Darlehensvertrages. Eine Darlehensschuld stellt entweder einen bestimmten Geldbetrag oder in einigen Fällen auch eine Sachleistung dar.  Ein schuldrechtlicher Vertrag bezieht sich nicht immer nur auf einen Vertragsabschluss, sondern kann auch für die Gesamtheit der Schulden aus diversen Darlehen stehen. Es wird zwischen langfristigen und kurzfristigen Darlehensschulden unterschieden. Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite, um den für Sie optimalen Weg für die Bewältigung Ihrer Darlehensschulden zu finden.

Was ist ein Darlehen?

Ein Darlehen meint den Erhalt von Fremdkapital von beispielsweise einem Kreditinstitut in Gestalt von Geld- oder Sachbeträgen, der für eine bestimmte Zeit zur Verfügung gestellt wurde. Die Darlehensaufnahme wird zwischen dem Darlehensgeber und Darlehensnehmer vertraglich festgehalten. Allerdings ist der Abschluss eines Darlehens prinzipiell mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden. Folgende Aspekte können Risikofaktoren darstellen: 

  • Plötzliche Zahlungsunfähigkeit: die monatlich fälligen Raten können nicht mehr getilgt werden.
  • Schwere Krankheit: eine lange Krankheit ist mit weniger Einnahmen verbunden. 
  • Falsche Kalkulation: im Vorfeld des Vertragsabschlusses wurden nicht alle Einnahmen und Ausgaben beachtet.
  • Jobverlust: durch einen unerwarteten Verlust des Arbeitsplatzes können die Raten nicht gezahlt werden.  

Woraus setzen sich Darlehensschulden zusammen?

Der Gesamtbetrag der Darlehensschulden setzt sich aus mehreren Einzelfaktoren zusammen. So fallen neben dem geliehenen Darlehensbetrag die damit verbundenen Zinsen an sowie zusätzliche Kosten, die mit dem Darlehensprozess verbunden sind. Diese Begleitkosten setzen sich mitunter aus Bearbeitungs- und Kontoführungsgebühren, Bereitstellungskosten oder auch Grundschuldeintragungskosten zusammen. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld des Vertragsabschlusses alle zusätzlich anfallenden Kosten zu erfragen.

Darlehensarten

Es gibt verschiedene Arten von Darlehen, die sich anhand der Tilgung und beispielsweise Faktoren wie dem Zinssatz unterscheiden. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über verschiedene Darlehensarten, durch welche die Darlehenskosten auf unterschiedlichen Wegen beglichen werden.

Das tilgungsfreie Darlehen

Ein tilgungsfreies Darlehen wird meist bei kurzfristigen Krediten in Anspruch genommen. Während der Laufzeit sind ausschließlich Zinsen zu zahlen und am Ende der Laufzeit wird die gesamte Summe des Darlehens zurückgezahlt.

Das Annuitätendarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen (Annuität = Zins + Tilgung) bleibt der Anteil der Rate kontinuierlich gleich. Im Laufe der Zeit steigt somit der Tilgungsanteil, wohingegen der Zinsanteil der Rate abnimmt.

Das Tilgungsdarlehen

Bei der Darlehensart des Tilgungsdarlehens bleibt der Tilgungsanteil (Tilgungsanteil = Darlehenssumme / Laufzeit) konstant bei sinkenden Zinsen. Zum Start der Laufzeit ist der Rückzahlungsanteil demnach höher.

Kündigung des Darlehensvertrages

Eine Kündigung des Darlehensvertrags ist nach § 489 BGB ordentlich oder nach § 490 BGB außerordentlich möglich. Die Kündigungsfrist ist vom individuellen Vertrag abhängig und beläuft sich meist auf eine Dauer zwischen 1 und 3 Monaten. 

Doch auch nach einer Kündigung sind die verbliebenen Darlehensschulden fällig. § 488 Abs. 3 BGB  besagt, dass die noch zu leistenden Zahlungen innerhalb von zwei Wochen nach Wirksamkeit der Kündigung gezahlt werden. Deshalb sollten Sie vor einer Kündigung unbedingt die Finanzierung der Restschulden im Überblick haben, damit Sie der Bank den vereinbarten Betrag fristgerecht zurückzahlen können.

Darlehensschulden als Erbe

Darlehensschulden können auch das Resultat einer Erbschaft sein. Dabei muss der Erbe allerdings die gesamte Erbschaft annehmen. Stimmt der Erbe diesem zu, so handelt es sich bei den geerbten Darlehensschulden um Erblasserschulden.  Wird die Erbschaft von dem Erben allerdings in einer Frist von in der Regel rund sechs Wochen ausgeschlagen, werden auch die Darlehensschulden nicht übernommen.

Verjährung von Darlehensschulden

Die Verjährungsfrist von Darlehensschulden kann nicht allgemein festgehalten werden, sondern ist vom individuell abgeschlossenen Darlehensvertrag abhängig. Sofern das Darlehen mit einer Frist verbunden ist oder unbefristet, hat dies eine Auswirkung auf die Verjährung.  Falls ein fester Zeitpunkt zur Rückzahlung schriftlich festgehalten wurde, setzt die Verjährungsfrist nach Ablauf des eingetragenen Jahres ein. Die rechtliche Grundlage für die Verjährungsfrist ist für den Fall, dass vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, unter § 195 BGB iVm. 199 I BGB festgehalten.

Private oder betriebliche Darlehensschulden

Sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich kann plötzlich eine Zahlungsunfähigkeit eintreffen, weshalb Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Darlehensschulden zu begleichen. Wir beraten sowohl Privatleute als auch Geschäftsleute im Umgang mit Darlehensschulden.

Private Insolvenz

Tritt eine Privatinsolvenz ein, so muss ein Überblick über die finanzielle Lage geschaffen werden. Dies machen Sie am besten mit dem Schuldnerberater Ihres Vertrauens. Besonders zu beachten bei Schulden im privaten Bereich ist die Situation, die sich nach einer Trennung beziehungsweise Scheidung ergibt. Demnach muss die Person, die den Kredit aufgenommen hat, ihn auch nach einer Scheidung weiter abbezahlen.

Betriebliche Insolvenz

Ist ein Betrieb insolvent und aufgrund dessen nicht mehr in der Lage dazu, Kreditschulden zu begleichen, so muss das Unternehmen eine Bilanzierung aufstellen. In dieser Bilanzierung müssen kurzfristige sowie langfristige Schulden getrennt voneinander angegeben werden.

Tipps, um Darlehensschulden zu vermeiden

Unsere Experten von Phoenix stehen Ihnen mit dem Know-how aus langjähriger Erfahrung zur Seite, um Sie beim Thema Darlehensschulden kompetent zu beraten. Dennoch möchten wir Ihnen einige Tipps mit auf den Weg geben, damit Sie gar nicht erst mit Darlehensschulden in Verbindung kommen: 

  • Erstellen Sie einen Haushaltsplan, der die monatlichen Einnahmen und Ausgaben übersichtlich darstellt. Bleibt nach Abzug der regelmäßigen Fixkosten noch genug Einkommen für ein Darlehen übrig?
  • Lassen Sie sich beraten und holen sich vor Abschluss eines Darlehensvertrags mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese. 
  • Untersuchen Sie vorliegende Verträge auf versteckte Kosten. 
  • Vermeiden Sie eine Umschuldung auf einen neuen Kredit. 

Falls Sie trotz Beachtung dieser Tipps durch unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise Jobverlust oder Krankheit mit Darlehensschulden zu kämpfen haben, sind wir für Sie da. Kontaktieren Sie unsere Experten, wenn Sie weitere Informationen rund um die Thematik Schulden benötigen. Wir verschaffen uns in einem kostenlosen Beratungstermin einen Überblick über Ihre Finanzlage. Bei einer weiteren Zusammenarbeit nehmen wir als Schuldnerberatung Kontakt zu Ihren Gläubigern auf, um die Schulden zu regulieren.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Darlehensschulden?

Darlehensschulden entstehen, wenn ein Darlehen von einer Bank oder anderen Kreditgebern aufgenommen wird. Dieses muss innerhalb der vereinbarten Zeit mit Zinsen zurückgezahlt werden.

Was passiert, wenn ich meine Darlehensschulden nicht zurückzahlen kann?

Zahlungsunfähigkeit bei Darlehensschulden kann zu verschiedenen rechtlichen Konsequenzen führen, wie z.B. einer Zwangsversteigerung des Eigentums, einer Pfändung des Lohns oder einem Insolvenzverfahren.

Kann ich meine Darlehensschulden durch eine Umschuldung verringern?

Ja, durch eine Umschuldung können die Schulden in ein neues Darlehen mit besseren Konditionen (z.B. niedrigere Zinsen) umgewandelt und dadurch der Gesamtbetrag der Zinsen reduziert werden. Um durch die Umschuldung keine Verluste zu machen, sollten Sie sich von einer Schuldnerberatung oder Ihrem Rechtsbeistand beraten lassen.