Strom wird immer teurer. In Deutschland, wo die Strompreise europaweit am höchsten sind, zahlen Verbraucher inzwischen 50 Prozent mehr für ihren Energiebedarf als noch im Jahr 2007. Immer mehr Menschen kommen mit der Zahlung ihrer Stromrechnung nicht mehr hinterher. Die Folge sind Stromschulden, deren Konsequenz in vielen Fällen eine Stromsperre ist: laut Bundesnetzagentur wird jährlich in 330.000-350.000 deutschen Haushalten der Strom gesperrt. Aufgrund der Covid-19-Pandemie gab es zwischen April und Juni 2020 für Stromschulden eine gesetzliche Ausnahmeregelung. Seit Juli 2020 fordern Vertragspartner ihre Verluste jedoch wieder ein, auch wenn für diesen Zeitraum keine Verzugszinsen oder Mahngebühren erhoben werden dürfen. Aktuell wird diskutiert, ob die Corona-bedingte Ausnahmeregelung für 2021 wieder aufgegriffen werden soll.

Stromschulden können auch bei geringem Einkommen vermieden werden und eine Stromsperre auch nach deren Ankündigung noch abgewandt werden. Wie sich Schulden und eine Stromsperre verhindern lassen, in welchen Fällen trotz Sperre noch ein Anspruch auf die Versorgung besteht und wo Verbrauchern Hilfe angeboten wird, finden sie in diesem Artikel.

Stromsperre – Was bedeutet das und wie kann es dazu kommen?

Laut der Website statista.com zahlt ein 3-köpfiger Haushalt in Deutschland monatlich durchschnittlich ca. 93 Euro für Strom (Stand Januar 2021). Wer Stromrechnungen nicht rechtzeitig begleichen kann und damit Stromschulden anhäuft, muss mit einer Stromsperre rechnen. Das heißt, dass bei einem Zahlungsrückstand der Strom vom Energieversorger abgestellt wird – die Folge sind keine Elektrizität und warmes Wasser im Haushalt. Eine Stromsperre kann vom Energieversorger allerdings nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden. Sie darf nicht ohne Ankündigung vorgenommen werden. In der Regel verschicken Energiebetreiber Mahnungen, sobald Verbraucher mit ihrer Zahlung in Verzug geraten. Bleibt die Mahnung unbeachtet, folgt eine Androhung der Stromsperre. In manchen Fällen folgen Mahnung und Androhung auch zusammen. Energieversorger sind gesetzlich erst dann zu einer Stromsperre befugt, wenn auf die Androhung auch nach vier Wochen keine Rückzahlungen der Schulden folgen und wenn der Rückstand der Zahlungsverpflichtung nicht unter 100 Euro liegt.

Stromsperre: Was nun?

Wenn der Strom bereits abgestellt wurde, bestehen trotzdem Handlungsoptionen, damit dieser wieder ans Netz genommen wird. Zunächst gilt, dass Verbraucher unmittelbar nach Begleichung der Stromschulden wieder Anspruch auf eine Energieversorgung von ihrem Netzbetreiber haben. Die Rückzahlung kann per Überweisung erfolgen, ebenfalls möglich ist eine Barzahlung im Kundencenter der jeweiligen Stadtwerke. Grundsätzlich sollte bei einer Stromsperre sofort Kontakt zum Energieversorger aufgenommen werden. Viele Anbieter sind mit einer Ratenzahlung der Schulden einverstanden. Für Verbraucher, die sich nur vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten befinden (z.B. Menschen in Kurzarbeit oder mit Krankengeldbezug), kann auch eine Stundung der Kosten bis zur nächsten Jahresabrechnung eine Abzahlungsmethode sein.

Wer finanziell nicht dazu in der Lage ist, Schulden aus eigener Kraft zu begleichen, kann bereits nach dem Eintreffen der Mahnung Hilfe beim Jobcenter oder beim Sozialamt suchen. Ist der Strom bereits abgestellt, kann eine Kostenübernahme beantragt werden. Diese Übernahme ist allerdings ein Darlehen, dass wieder abbezahlt werden muss. Für Menschen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen, gehören Stromkosten in den Regelsatz der Finanzhilfe, sie werden also nicht extra übernommen. Auch Arbeitslosengeldempfänger müssen im Falle von Stromschulden Gebrauch von einem Darlehen machen. In Folge behält das Jobcenter in der Regel so lange 10 Prozent vom Regelsatz ein, bis das Darlehen abbezahlt ist. Das Sozialamt kann jedoch das Geld für die anfallenden Energiekosten direkt an den Verbraucher überweisen, damit es gar nicht erst zu Schulden kommt (§ 43a Abs. 4 SGB XII).

Eine Stromsperre kann unter Umständen abgewandt werden, da ihre Durchführung mit Risiken verbunden ist und die Konsequenzen daher als unverhältnismäßig zur Schuld des Verbrauchers eingestuft werden können. Die Zumutbarkeit einer Sperre wird im Einzelfall geprüft, wenn sich Kinder, Kranke, Behinderte, Alte oder Schwangere im Haushalt befinden, erhebliche Gesundheitsschäden drohen oder eine Existenzgefährdung besteht (wenn der beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgegangen werden kann). Weitere Gründe können zum Beispiel durch die Unterbrechung der Versorgung drohende Schäden an den Stromleitungen sein. Wenn eine Sperre trotz Unverhältnismäßigkeit erfolgt, kann beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gestellt werden.

Zu den vorhandenen Stromschulden addieren sich im Falle einer Stromsperre weitere Kosten. Verbraucher sind dazu verpflichtet, sowohl für die Kosten der Unterbrechung als auch für die Wiederaufnahme der Energieversorgung aufzukommen. Auf offene Beträge fallen Zinsen an, ebenso Kosten für das Einziehen fälliger Beträge. Darüber hinaus läuft der Vertrag zwischen Kunden und dem Energieversorger während der Sperre weiter, trotz ausstehender Leistungen bleiben Gebühren also bestehen. Auf keinen Fall sollte bei Stromschulden der Stromzähler manipuliert werden – dabei besteht Lebensgefahr!

Wie lassen sich Stromschulden verhindern?

Steigende Energiekosten und ein geringes Einkommen sind nicht die einzigen Gründe für Stromschulden. In vielen Haushalten wird der Verbrauch unterschätzt, was dazu führt, dass die tatsächlichen Abschläge höher sind als im Vertrag angegeben. Es sollte also direkt bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass ein realistischer Abschlag vereinbart wird und die Abschlagszahlungen auch wirklich zum Verbrauch passen. Dieser kann im Übrigen auch jederzeit angepasst werden. Ein ausgiebiger Anbietervergleich über Kosten und Leistungen lohnt sich immer. Oftmals befinden sich im Haushalt auch „Energieschlucker“, veraltete Haushaltsgeräte, die den Verbrauch in die Höhe treiben.

Eine Alternative kann auch „Prepaid-Strom“ sein. Da für diese Art von Versorgung allerdings ein besonderer Stromzähler benötigt wird, ist sie in Deutschland nicht besonders vertreten. Mit Prepaid-Strom wird mit dem Energieversorger vertraglich ein monatlicher Betrag festgelegt, der im Vorhinein bezahlt wird. Sobald sich das „Stromguthaben“ dem Ende zuneigt, schaltet sich der Zähler erst in einen Sparmodus mit eingeschränkter Leistung und in Folge darauf ab. Um sicherzugehen, dass fällige Nachzahlungen zum tatsächlichen Verbrauch passen, empfiehlt sich das regelmäßige Überprüfen des Stromzählers. Eine Hilfe dabei ist zum Beispiel die Verbraucherzentrale. Ratsuchende können sich bei allen Fragen grundsätzlich auch an einen Rechtsanwalt, eine Schuldnerberatung oder z.B. an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden.

Sind Sie bereits im Zahlungsverzug und nun häufen sich bei Ihnen die Stromschulden an? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Als Schuldnerberater geben wir Ihnen hilfreiche Tipps, die Ihnen aus den Stromschulden helfen werden. Das Team von Phoenix Schuldnerberatung steht Ihnen bei Fragen jederzeit zur Seite, damit Ihre Stromschulden zu keinem langfristigen Problem werden und es erst gar nicht zu einer Stromsperre kommt. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Stromsperre?

Wer über mehrere Monate die Stromkosten nicht begleichen kann, erhält unter Umständen eine Stromsperre. Das heißt, der Strom der Wohnung oder des Hauses wird abgedreht. Licht, Steckdosen und warmes Wasser sind davon betroffen.

Wann darf der Strom abgestellt werden?

Nur wenn die Schulden das Doppelte des monatlichen Abschlags übersteigen, hat der Anbieter das Recht, den Strom abzuschalten.

Was tun bei einer Stromsperre?

Sobald die offenen Forderungen beglichen sind, wird auch der Strom wieder freigegeben. Wenn Sie die Schulden nicht zahlen können, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Stromanbieter auf und versuchen Sie, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.