Wenn Sie jemals eine Mahnung von einem Gläubiger erhalten haben, sind Ihnen möglicherweise Mahngebühren aufgefallen. Damit werden die Kosten bezeichnet, die ein Gläubiger erheben kann, wenn ein Schuldner eine Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Doch sind diese Gebühren überhaupt rechtens? In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie Mahngebühren bezahlen müssen, wie hoch diese sein dürfen und wie Sie im Zweifel gegen zu hohe Mahnkosten vorgehen können.

Was sind Mahngebühren?

Wer Waren gekauft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, muss diese natürlich auch bezahlen. Eine fällige Forderung in Form einer Rechnung hat in der Regel ein bestimmtes Datum, an dem die Zahlung erfolgt sein soll. Die Regelungen für Privatpersonen, die mit Zahlungen in Verzug geraten, lauten wie folgt:

Wenn der Schuldner in Verzug gerät, also eine fällige Forderung nicht fristgerecht begleicht, ist der Gläubiger berechtigt, Mahngebühren zu erheben. Der Verzug tritt ein, wenn das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum überschritten ist. Der Gläubiger hat in diesem Fall das Recht, ab der ersten Mahnung Verzugszinsen zu berechnen.

Ist in einer Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben, muss der Gläubiger eine erste Mahnung versenden, um den Schuldner über den Verzug zu informieren. Die erste Mahnung muss allerdings kostenfrei sein. Der Verzug tritt erst nach Erhalt einer Mahnung ein. Erst wenn der Schuldner auf diese Mahnung nicht reagiert, darf der Gläubiger seinen Verlust in Form von Mahngebühren einfordern. Wenn weitere Mahnungen erforderlich sind, können Verzugszinsen erhoben werden.

Die Mahngebühren sollen die entstandenen Kosten für den Gläubiger abdecken. Doch welche Kosten können überhaupt geltend gemacht werden? Grundsätzlich können Gläubiger nur die Kosten für die Erstellung und den Versand der Mahnung sowie für die Verzinsung der fälligen Forderung rechtfertigen. Wird ein Inkassounternehmen beauftragt, können auch diese Kosten dem Schuldner zur Last gelegt werden. Nicht nachweisbare Extra-Kosten, zum Beispiel für Telefonate, dürfen nicht auf den Schuldner abgewälzt werden.

Achtung: Verspätete Zahlungen an eine staatliche Einrichtung, z. B. eine Behörde, können zu höheren Kosten führen, da in diesem Fall statt Mahngebühren Säumniszuschläge erhoben werden. Deren Höhe hängt von der Grundlage des geltenden öffentlichen Rechts ab.

Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?

Die Mahngebühren Höhe darf entgegen weitläufiger Annahmen nicht pauschal abgerechnet werden. Eine gesetzliche Regelung besagt seit 2019, dass dem Schuldner nur die tatsächlich entstandenen Kosten zur Last gelegt werden dürfen. Im Zweifel muss der Gläubiger diese mit entsprechenden Belegen nachweisen. Wenn also beispielsweise pauschal 2,50 Euro Mahngebühren erhoben werden, ist es gut möglich, dass diese nicht rechtskräftig sind. Der Zinssatz für die Verzugszinsen darf 5 % pro Jahr über dem Basiszinssatz für Privatkunden nicht überschreiten.

Wann müssen Sie Mahngebühren nicht zahlen?

Überhöhte Mahngebühren sind unzulässig. Wenn der Gläubiger Mahngebühren in unangemessener Höhe verlangt, kann der Schuldner diese verweigern. Prüfen Sie daher beim Eingang der Forderung, wie sich die Gebühren zusammensetzen. Falls Sie keine Kostenaufstellung von Ihrem Gläubiger erhalten haben, fordern Sie diese umgehend an. Achten Sie bei der Forderung nach den Gebühren auf die folgenden Punkte:

  • Sind alle Daten korrekt?
  • Wurde die Zahlungsfrist bei Vertragsabschluss angegeben?
  • Wurden pauschale Gebühren erhoben?
  • Übersteigt der Satz der Verzugszinsen den Basissatz?
  • Tauchen Forderungen auf, für deren Kosten Sie nicht verantwortlich gemacht werden können?

Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Mahngebühren wirklich zahlen müssen, wenden Sie sich an eine anwaltliche Fachkraft oder eine Schuldnerberatung.

Mahngebühren zurückfordern – so geht’s!

Von Ihnen wird eine überzogene Gebühr gefordert? In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Gläubiger schriftlich darauf hinzuweisen, dass die geforderte Summe unangemessen ist. Auch bei Zahlungsverzug haben Sie als Verbraucher bestimmte Rechte, dazu gehört, dass die Mahngebühr nicht den Betrag der tatsächlich angefallenen Kosten übersteigen darf. Falls Sie die Mahnkosten bereits bezahlt haben und im Nachhinein bemerken, dass diese überzogen waren, besteht die Möglichkeit, diese zurückzufordern. Bis zu drei Jahre nach der Zahlung hat ein Verbraucher das Recht, eine Rückforderung einzuleiten, wenn sich die Gebühren als unzulässig erweisen. Hierfür ist eine schriftliche Forderung wie in der nachfolgenden oder ähnlicher Form notwendig:

[Datum]

Vertragsnummer: [Vertragsnummer]
Kundennummer: [Kundennummer]

Rückforderung der unzulässigen Gebühren für eine Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir für diese Mahnungen folgende Pauschalen in Rechnung gestellt:

Rechnung Nr. [Nummer eintragen] vom [Datum eintragen] : [Mahnpauschale eintragen]
Rechnung Nr. [Nummer eintragen] vom [Datum eintragen] : [Mahnpauschale eintragen]
Rechnung Nr. [Nummer eintragen] vom [Datum eintragen] : [Mahnpauschale eintragen]
Summe: [Mahnpauschale gesamt eintragen]

Derartige Mahnpauschalen sind unzulässig und verstoßen gegen § 309 Nr. 5 a BGB, da die Pauschale höher ist als der zu erwartende Schaden. Die Rechtsprechung hat das in vielen Urteilen bestätigt (OLG Schleswig, 7. Februar 2019, Az. 2 U 5/18; OLG Düsseldorf, 13. Februar 2014, Az. I-6 U 84/13; OLG München vom 28. Juli 2011, Az. 29 U 634/11).

Unter Berufung auf die Rechtsprechung fordere ich die von mir ohne Rechtsgrund gezahlten Pauschalen für Mahnungen in Höhe von insgesamt [Mahnpauschale gesamt eintragen] Euro nach § 812 BGB zurück.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von [Mahnpauschalen gesamt eintragen] Euro bis zum [Frist von zwei Wochen einfügen, konkretes Datum benennen] auf folgendes Konto:

IBAN: [IBAN einfügen]
Bank: [Namen der Bank einfügen]
Kontoinhaber/in: [Kontoinhaber/in einfügen]

Mit freundlichen Grüßen

Reagieren Ihre Gläubiger nicht auf Ihren Hinweis oder bestehen weiterhin auf hohe Mahngebühren, sollten Sie sich rechtlichen Beistand suchen, der Sie bei der Rückforderung unterstützt.

Fazit

Mahngebühren werden von Gläubigern erhoben, wenn ein Schuldner eine fällige Forderung nicht rechtzeitig begleicht. Die Höhe der Mahngebühren darf nicht pauschal abgerechnet werden, sondern muss den tatsächlich entstandenen Kosten entsprechen. Verzugszinsen dürfen 5 % pro Jahr über dem Basiszinssatz für Privatkunden nicht überschreiten. Um unzulässige Gebühren zu erkennen, sollten stets alle Daten auf der Rechnung überprüft werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Mahngebühren zahlen müssen, wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder eine anwaltliche Fachkraft.

Häufig gestellte Fragen

Sind pauschale Mahngebühren zulässig?

Nein, der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2019 entschieden, dass eine pauschale Mahngebühr unzulässig ist und Schuldner nur verpflichtet sind, die tatsächlich entstandenen Kosten für das Mahnschreiben zu tragen.

Warum gibt es Mahngebühren?

Mahngebühren sind Teil des deutschen Rechtssystems und sollen sicherstellen, dass Gläubiger angemessen entschädigt werden, wenn Schuldner Zahlungen nicht rechtzeitig leisten. Sie sollen auch dazu beitragen, die Anzahl der unbezahlten Rechnungen zu reduzieren und den Schuldner dazu zu motivieren, Zahlungen fristgerecht zu leisten.

Und wenn ich die Mahngebühren nicht bezahle?

Wenn Sie zulässige Mahngebühren nicht bezahlen, kann der Gläubiger weitere rechtliche Schritte einleiten, um die Zahlung einzufordern. Dies kann z. B. die Beantragung eines Mahnbescheids oder eines Vollstreckungsbescheids umfassen.