Ab welchem Zeitpunkt zählt eine Person als Gläubiger? Welche Aufgaben und Pflichten sind mit der Position verbunden? Ein Gläubiger steht immer in Beziehung zu einem Schuldner und stellt an diesen gewisse Forderungen, meist in Form von Geldforderungen.

Was ist ein Gläubiger?

Der Begriff Gläubiger kommt aus dem Bereich des Zivilrechts. Die gesetzliche Regelung lässt sich unter § 241 Abs. 1 BGB finden. Dabei kann ein Gläubiger entweder als natürliche oder juristische Person auftreten. Sobald eine Person in einem Schuldverhältnis mit einer anderen Partei steht und ihr deswegen eine Forderung zu steht, wird sie als Gläubiger bezeichnet. Im Zuge eines Schuldverhältnisses steht ein Gläubiger zunächst in der Position, dass er glaubt, der Schuldner erbringt seine Schuld, die aus einer Leistungsforderung (Geldforderung) besteht.

Gibt es einen Todesfall, so kann gemäß § 1922 BGB ein Gläubigerwechsel eintreten. Dann nimmt ein Erbe die Position des Gläubigers ein und hat ein Recht auf die Forderungen.

Aufgabe eines Gläubigers

Die Aufgabe eines Gläubigers (auch Kreditor) ist die Bereitstellung von Waren oder die Durchführung von Dienstleistungen. Auch die Gewährung eines Kredits kann beispielsweise durch einen Gläubiger erfolgen. Zustande kommt ein beidseitiges Rechtsverhältnis nach Abschluss eines Kaufvertrags, das zwischen Gläubiger und Schuldner besteht. Durch das Handeln des Gläubiger ergibt sich eine Forderung, die von einem Schuldner beglichen werden muss.

Das Schuldverhältnis

Innerhalb eines Schuldverhältnisses steht dem Gläubiger nach § 362 BGB das Recht zu, dass der Schuldner seine Leistung erbringen muss. Generell wird zwischen einem gesetzlichen Schuldverhältnis und einem vertraglichen Schuldverhältnis unterschieden. Sind vom Gesetz abweichende Forderungen innerhalb eines Vertrages festgelegt, so gelten die Forderungen aus dem unterzeichneten Vertrag. Es ist ein stetiges Bestreben, das Schuldverhältnis zu begleichen. Wird nach einem Mahnverfahren wegen ausbleibender Zahlungen gegen den Schuldner eine Vollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher angeordnet, so muss der Schuldner eine Vermögensauskunft abgeben.

Die Rechte eines Gläubigers

Ein Gläubiger kann sich im Vorfeld der Unterzeichnung eines Kaufvertrages über die Bonität seines zukünftigen Vertragspartners informieren. Weiterhin hat der Gläubiger nach vertraglichen Vereinbarungen das Recht, dass seine Forderungen zu dem entsprechenden Fälligkeitsdatum erfüllt werden. Ist kein Datum vertraglich vereinbart, gilt das Recht, dass die Forderungen sofort erfüllt werden (§ 421 BGB).

Mithilfe eines Vollstreckungstitels kann der Gläubiger gegenüber dem Schuldner eine Zwangsvollstreckung durchsetzen.

Wird ein wirksames Schuldverhältnis festgestellt, so hat der Gläubiger, nachdem er seine Pflichten erfüllt hat, einen Anspruch auf die Forderung. Dem Schuldner kann eine Insolvenz drohen, wenn Zahlungen weiterhin ausbleiben. Ist der Schuldner ein Unternehmen und keine Privatperson, welches sich in einem Insolvenzverfahren befindet, können die verschiedenen Gläubiger eine Gläubigerversammlung veranstalten.

Insolvenzgläubiger

Einer Privatperson kann bei andauernder Zahlungsunfähigkeit eine Privatinsolvenz anmelden. Geht es um Unternehmen, ist eine Unternehmensinsolvenz notwendig. Im Zuge eines Insolvenzverfahrens wird aus einem Gläubiger ein Insolvenzgläubiger. Ein Insolvenzverwalter behält den Überblick über das Insolvenzverfahren, zieht alles pfändbare in die Insolvenzmasse und verteilt die erhaltenen Beträge gerecht auf die Gläubiger. Mithilfe dieses Planes sollen die Schulden des Schuldners an die Gläubiger abbezahlt werden. Dabei ist die Insolvenzmasse das Vermögen, das seitens des Schuldners mit in das Verfahren eingebracht wird. gebildet. werden.