Das Thema Unterhalt kann in kurzer Zeit zu einem ziemlich komplexen Thema werden. Dies geschieht etwa, wenn der Ex-Partner seiner Unterhaltspflicht aus verschiedenen Gründen nicht nachkommt, denn dann sammeln sich die Unterhaltsschulden an.

Sind Schuldner tendenziell dazu in der Lage ihren Unterhaltspflichten nachzukommen, aber verweigern dies, kann das eine Weile durch Emotionen und Gefühle erklärt werden. Irgendwann kommt aber der Punkt, an dem man sich der Realität stellen muss und den Unterhaltsaufforderungen nachkommen muss. Eine bewusste Verweigerung und Ignoranz einer Unterhaltspflicht kann in einer Unterhaltspfändung enden.

Was bedeutet Unterhalt?

Um den Begriff der Unterhaltspfändung zu definieren, muss zuerst geklärt werden, was Unterhalt im rechtlichen Sinne bedeutet. Eine Unterhaltszahlung dient als eine finanzielle Unterstützung, die nach einer Scheidung aufgebracht werden muss. Unterhalt ist eine große Thematik im Bereich Familienrecht, die sowohl den Unterhaltsberechtigten als auch den unterhaltspflichtigen Part betrifft. Wenn Kinder mit von der Trennung der Ehe oder nicht ehelichen Partnerschaft betroffen sind, besteht ein Anspruch auf Kindesunterhalt.

Zunächst wird eine Unterhaltsverpflichtung durch einen Überweisungsbeschluss festgestellt. Darin werden die Ansprüche des Unterhaltsberechtigten herausgearbeitet. Im weiteren Verlauf wird eine schriftliche Unterhaltsaufforderung bei dem Unterhaltspflichtigen geltend gemacht. Wenn diese Partei die Zahlungen jedoch verweigert, besteht die Möglichkeit einer Unterhaltsklage.

Wenn Sie Unterhaltszahlungen zahlen müssen und dies rechtskräftig ist, gehen Sie dieser Aufforderung unbedingt nach. Leisten Sie dieser Aufforderung Widerstand, so muss mit einer Unterhaltspfändung gerechnet werden.

Was ist eine Unterhaltspfändung?

Zu einer Unterhaltspfändung kann es kommen, sobald eine unterhaltspflichtige Person in Zahlungsrückstand geraten ist. Ist die gesetzliche Zahlungsfrist für die Zahlung vorüber, so kann der Unterhalt gepfändet werden. Dieser Vorgang ist möglich, sobald ein entsprechende Vollstreckung und damit ein Unterhaltstitel vorliegt. Dieser Titel hat nun eine Dreißigjährige Verjährungsfrist (§ 197 BGB).

Eine Unterhaltspfändung gilt zudem als eine bevorrechtigte Pfändung. Dies bedeutet, dass sie als primäre Pfändung zu sehen ist.

Unterhaltsberechtigt

Es kann der Fall auftreten, dass auch die unterhaltsberechtigten Personen (Gläubiger) als Schuldner gelten. Da Unterhalt aber nach der Rechtslage nicht als Einkommen gilt, bleibt auch bei einem Schuldner der Anspruch auf Unterhalt. Mit diesem soll der notwendige Lebensunterhalt abgedeckt werden, aber nicht die Schulden bezahlt werden.

Unterhaltspflichtig

Die unterhaltspflichtige Partei (Schuldner) ist derjenige, der den Unterhalt zahlen muss. Dabei muss der Betrag hinsichtlich deren Einnahmen verrechnet werden, sodass auch diese Person trotz Unterhaltszahlung ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.

Wird der Unterhalt vorsätzlich nicht gezahlt, so können Sie als Unterhaltsgläubiger schnell in Schwierigkeiten gelangen. Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch und lassen Sie sich beraten.

Lohnpfändung

Eine nicht seltene Variante der Pfändung ist es, wenn der Unterhalt mittels einer Lohnpfändung eingefordert wird. Bei dieser Art der Pfändung durch das Arbeitseinkommen wird der Betrag so lange durch den Lohn des Zahlungspflichtigen eingenommen, bis die Unterhaltsschulden gedeckt sind. Dabei wird der Arbeitgeber zu einem Drittschuldner und muss dafür Sorge tragen, dass der fällige Betrag direkt an den Empfänger weitergeleitet wird.

Doch was sollen Sie tun, wenn Sie plötzlich eine Unterhaltspfändung erhalten? Werden Sie jetzt aktiv und kontaktieren Sie die Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung. Unsere Experten beraten Sie in allen Fragen rund um eine Unterhaltspfändung.

Der Ablauf einer Unterhaltspfändung

Wie läuft eine Unterhaltspfändung eigentlich genau ab? Eine Unterhaltspfändung unterfällt der Zwangsvollstreckung. Daher wird im ersten Schritt ein Antrag bei einem Vollstreckungsgericht auf den Unterhalt fällig. Für diesen Antrag benötigt das Vollstreckungsgericht einen Unterhaltstitel, auch Vollstreckungstitel genannt. Wurde der Unterhalt beispielsweise im Voraus erfolgreich gerichtlich eingeklagt, haben Sie bereits einen Titel erhalten. Ein vom Gericht ausgelegter Unterhaltstitel ist jedoch nicht notwendig, dieser kann auch auf anderem Wege erhalten werden. Diese Wege werden im folgenden Kapitel aufgezeigt. Wichtig ist nur die Existenz eines Titels.

Es gibt einen Unterschied zwischen einem statischen und einem dynamischen Titel: Mit letzterem ist ein flexibler Betrag Inhalt des Titels, wohingegen der statische Titel einen festen Geldbetrag enthält.

Generell ist die Durchsetzung einer Unterhaltspfändung leichter durchzusetzen, als Pfändungen anderer Art. Dies bedeutet aber nicht, dass die Pfändung von Unterhalt immer vorrangig ist.

Wie kann ein Unterhaltstitel außergerichtlich erhalten werden?

Es ist nicht zwingend notwendig, einen Unterhaltstitel via Unterhaltsklage zu erlangen. Alternativ kann wie folgt ein Titel erlangt werden:

  • Gerichtlicher Vergleich
  • Anwaltlicher Vergleich
  • Notarielle Urkunde
  • Jugendamtsurkunde

Dadurch fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an.

Zahlungsunfähigkeit bei Unterhaltspflicht

Doch was sollten Sie tun, wenn Sie zahlungsunfähig sind, aber Unterhalt zahlen müssen? Wichtig ist, dass Sie den Gegenstand der Zahlungsunfähigkeit anhand eines Nachweises zeitnah dem Gericht oder dem zuständigen Jugendamt einreichen. Diese sind dann davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie die Unterhaltsansprüche temporär nicht erfüllen können.

Damit umgehen Sie eine Unterhaltspfändung, wenn Sie aktuell nicht in der Lage sind, diese Zahlungen zu bewerkstelligen.

Pfändungsfreigrenze bei Unterhalt

Pfändungsfreigrenzen gibt es bei der Thematik Unterhalt nicht. Nach § 850d der ZPO wird die Unterhaltspfändung im Familienrecht als ein Sonderfall behandelt. Deshalb gilt auch die Pfändungstabelle in diesem Fall nicht. Nicht nur das Nettoeinkommen, sondern auch jegliche andere Einkünfte wie Nebeneinkünfte und Sozialleistungen werden als Grundlage zur Berechnung herangezogen. Ein Vollstreckungsgericht legt den Freibetrag individuell fest.

Experten im Bereich Unterhaltspfändung

Die Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung bringt eine langjährige Erfahrung mit und verfügt über Expertise im Bereich Schulden und Insolvenz. Uns ist es wichtig, dass eine regelmäßige Kommunikation mit unseren Mandanten auf Augenhöhe erfolgt. Wir möchten Ihnen helfen, die Pfändung gemeinsam mit uns zu bewerkstelligen und vertreten Sie auf rechtlicher Ebene.

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Unterhaltspfändung?

Das Gehalt der verschuldeten Person wird abzüglich des Pfändungsfreibetrages direkt vom Arbeitgeber an den oder die Gläubiger überwiesen, ohne auf das Konto des Schuldners einzugehen.

Wird bei einer Unterhaltspfändung das gesamte Gehalt gepfändet?

Der Pfändungsfreibetrag (derzeit 1.409,99 €) steht auch verschuldeten Personen zu und wird daher vom gepfändeten Einkommen abgezogen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Schuldner genug Einkommen zum Leben bzw. für die Versorgung seiner Angehörigen hat.

Was müssen Arbeitgeber bei einer Unterhaltspfändung beachten?

Arbeitgeber werden bei einer Lohnpfändung ihrer Angestellten zu sogenannten Drittschuldnern. Sie sind verpflichtet, die Berechnung des Pfändungsbetrags zu übernehmen. Außerdem unterliegen sie in Bezug auf den Schuldner einer Schweigepflicht und müssen die Gehaltspfändung vertraulich behandeln.