In der Schuldnerberatung kommt immer wieder das Thema Unterhaltsschulden auf. Wir wollen Sie hier über die grundsätzlichen Dinge zum Thema Unterhaltsschulden informieren. Gerade aufgrund der bestehenden Besonderheiten bei Schulden aus Unterhalt ist dies in der Schuldnerberatung besonders wichtig.

Gesetzliche Unterhaltspflicht besteht gegenüber den eigenen Kindern oder auch gegenüber dem anderen Ehegatten (vor sowie nach der Ehe). Können Sie dieser Verpflichtung zum Beispiel aufgrund einer finanziellen Notlage nicht nachkommen, entstehen aus Kindes- oder Trennungsunterhalt schnell große Schuldensummen. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine Leitlinie für die Höhe des zu zahlenden Unterhalts dar. Auch die Gerichte berücksichtigen bei der Festsetzung des Unterhalts die Düsseldorfer Tabelle. Diese gilt sowohl bei Kindesunterhalt als auch beim Ehegattenunterhalt.

Für Schulden aus Unterhalt gelten in der Zwangsvollstreckung sowie auch in der Insolvenz besondere Regelungen, da diese Schulden im Insolvenzrecht einen höheren Stellenwert haben.

Unterhaltsschulden in der Zwangsvollstreckung

Bei einer Lohnpfändung kommt normalerweise die Pfändungstabelle zur Berechnung des pfändbaren Einkommens zur Anwendung. Im Falle einer Pfändung von Unterhaltsschulden legt jedoch das Gericht fest, was dem Schuldner unpfändbar verbleibt. Dieser vom Gericht festgelegte Betrag liegt in der Regel deutlich unter dem Betrag, der laut Pfändungstabelle unpfändbar wäre. Grundsätzlich ist dem Schuldner so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Lebensunterhalt bedarf (§ 850d ZPO). Wenn der Schuldner keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat, wird meist ein Selbstbehalt von ca. 900,00 € vom Gericht festgelegt. Bei einer Unterhaltspflicht gegenüber weiteren Kindern fällt der Selbstbehalt entsprechend höher aus, da die weiteren Kinder nicht schlechter gestellt werden sollen. Sie haben die Möglichkeit bei Gericht einen Antrag auf Erhöhung des Grundfreibetrages zu stellen, wenn die Unterhaltspflicht gegenüber anderen unterhaltsberechtigten Personen nicht richtig berücksichtigt wurde. Dieser Antrag kann von Ihnen oder z.B. von einer Schuldnerberatung gestellt werden.

Beispiel: Der Schuldner hat ein unterhaltspflichtiges Kind und verfügt über ein Einkommen in Höhe von 1.939,99 € (netto). Es wird kein Lohn gepfändet.

Pfändbarer Betrag für Gläubiger laut Pfändungstabelle (keine Unterhaltsschulden): 33,15 €

Pfändbarer Betrag für Gläubiger wg. Kindesunterhalt (wenn vom Gericht ein Selbstbehalt von 900,00 € festgesetzt wurde): 400,00 €

Aus dem Beispiel wird deutlich, inwiefern den Gläubigern bei der Pfändung vom Kindesunterhalt ein Vorteil verschafft wird. Der Schuldner muss bei der Pfändung wegen Unterhalt deutlich mehr zahlen.

Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz

Bei Unterhaltsschulden könnte es sich ggf. um Schulden handeln, die von der Restschuldbefreiung im Falle einer Insolvenz ausgenommen sind. Seitdem das Insolvenzrecht zum 1. Juli 2014 reformiert wurde, ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, die Restschuldbefreiung für Unterhaltsschulden zu erhalten. Dies wird sich leider auch nicht mit der ursprünglich für 2020 geplante Erneuerung des Privatinsolvenzverfahrens ändern.

Unterhaltsschulden, die vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurden, erhalten im Insolvenzverfahren keine Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass diese Schulden auch trotz Insolvenz nach dem Verfahren noch bezahlt werden müssen. Wir raten dazu, mit dem entsprechenden Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren, da sonst erneute Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen.

Entscheidend für die Restschuldbefreiung in der Insolvenz ist, ob die Unterhaltsschulden vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurden. Vorsätzlich handelt, wer in Kenntnis seiner Zahlungsverpflichtung kraft Gesetzes geschuldeten Unterhalt bei jeweiliger Fälligkeit nicht oder nicht in voller Höhe zahlt. Also anders gesagt: Sie müssen Unterhalt zahlen und sind auch finanziell in der Lage dazu, wollen es aber nicht oder kümmern sich nicht um eine Anpassung.

Wenn Unterhaltsschulden ohne vorsätzlich pflichtwidrigen Hintergrund nicht gezahlt wurden, dann erhalten diese im Insolvenzverfahren, wie andere Schulden, eine Restschuldbefreiung.

Diese Vorschriften gelten sowohl für die Privatinsolvenz wie auch die Unternehmensinsolvenz.

Insgesamt ist es so, dass die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung im Falle von Unterhaltsschulden stark eingeschränkt ist, jedoch je nach Situation möglich ist.

Besonders wichtig ist, dass vor der Insolvenz eine Klärung über die Zahlung des laufenden Unterhalts erfolgt. Der rückständige Unterhalt wird im Insolvenzverfahren als Forderung erfasst und erhält ggf. die Restschuldbefreiung. Schulden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, können jedoch nicht mehr ins Verfahren mit aufgenommen werden. Damit während des Insolvenzverfahrens keine neuen Schulden entstehen, muss die Höhe des laufenden Unterhalts festgestellt und entsprechend bezahlt werden. Wird auch der laufende Unterhalt nicht gezahlt, besteht weiterhin die Möglichkeit für den Gläubiger, trotz laufender Insolvenz durch eine Pfändung das unpfändbare Einkommen zu pfänden. Auch hier kommt der gerichtlich festgesetzte Grundfreibetrag zur Anwendung.

Strafrechtliche Konsequenzen bei Schulden aus Unterhalt

Aufgrund von Unterhaltsschulden kann nicht nur eine dauerhafte Überschuldung entstehen, sondern zusätzlich auch noch strafrechtliche Konsequenzen folgen. Das Nichtbezahlen von Unterhalt stellt eine Verletzung der Unterhaltspflicht dar und ist nach Strafgesetzbuch strafbar. Hier kommen Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen in Betracht. Freiheitsstrafen sind jedoch eher selten. Im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung empfehlen wir Ihnen einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der Ihnen hier behilflich ist und Ihnen helfen kann, Strafen abzuwenden.

Aufgrund der strafrechtlichen Konsequenzen sollten Unterhaltsschulden immer eine hohe Priorität haben und nach Möglichkeit gezahlt werden. Bevor Sie andere Schulden zahlen, sollten Sie daher zunächst Unterhaltsschulden zahlen, wenn Ihre finanzielle Situation dies zulässt.

Unterhaltsschulden beim Jugendamt

Wenn Sie Zahlungspflichtig sind und den Unterhalt nicht zahlen können, springt das Jugendamt ein und zahlt Unterhaltsvorschuss. Bei Unterhaltsvorschuss handelt es sich jedoch um eine Vorauszahlung, die an das Jugendamt zurückgezahlt werden muss. Der Unterhalt wird sodann dem Jugendamt geschuldet und nicht dem Unterhaltsberechtigten. Als Gläubiger kann das Jugendamt sodann einen Unterhaltstitel erwirken und auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen. Wenn aufgrund von geringen Einkommen kein Unterhalt gezahlt werden kann, gibt es auch die Möglichkeit von der Rückzahlung des Unterhaltsvorschusses befreien zu lassen. Hier ist es besonders wichtig mit dem Jugendamt in Kontakt zu treten, erforderliche Unterlagen einzureichen und gemeinsam mit dem Jugendamt eine Lösung zu finden.

Auch bei Schulden beim Jugendamt kann die Schuldnerberatung Sie unterstützen und zum Beispiel eine Ratenzahlung für Sie vereinbaren. 

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem bundesweit festgelegten Mindestunterhalt. Für das Jahr 2020 wurden folgende Beträge festgelegt:

  • Kinder im Alter von 0 – 5 Jahren erhalten 150,00 €
  • Kinder im Alter von 6 – 11 Jahren erhalten 201,00 €
  • Kinder im Alter von 12 – 17 Jahren erhalten 268,00 €

Tipps für den Umgang mit Unterhaltsschulden:

  • Lassen Sie prüfen, ob es die Alternative gibt den laufenden Unterhalt heruntergesetzt bzw. auf Ihre aktuelle Situation angepasst werden kann. Auch bestehende Unterhaltstitel können entsprechend angepasst werden.
  • Melden Sie ich bei den Unterhaltsgläubigern und schildern Sie Ihre finanzielle Situation. Meist ist es möglich eine Ihrer Situation angepasste Ratenzahlung zu leisten.

Bei Fragen rund um das Thema rückständiger Unterhalt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei einem Erstberatungsgespräch in unserem Hause entstehen Ihnen keine Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Unterhaltsschulden?

Unterhaltsschulden entstehen, wenn eine Person ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Dazu gehören sowohl der Unterhalt für Kinder als auch für den eigenen Ehepartner oder eine andere Person, die auf Unterstützung angewiesen ist.

Wie werden Unterhaltsschulden eingetrieben?

Unterhaltsschulden können durch einen Antrag auf eine gerichtliche Unterhaltsvorschussfestsetzung oder auf eine einstweilige Verfügung eingetrieben werden. In beiden Fällen muss bewiesen werden, dass der Unterhaltspflichtige in Verzug ist.

Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige arbeitslos wird?

Die Unterhaltspflicht besteht unabhängig davon, ob der Unterhaltspflichtige arbeitet oder nicht. Allerdings kann eine Änderung des Unterhaltsbeitrages beantragt werden, wenn sich die finanzielle Situation des Unterhaltspflichtigen ändert.