Wenn eine Ehe zerbricht, ist dies für die Betroffenen eine herausfordernde und anstrengende Lebensphase. Neben der emotionalen Belastung aufgrund der Trennung stellen sich den Noch-Eheleuten viele Fragen bezüglich der Aufteilung des gemeinsamen Eigentums und der Finanzen (Haus, Auto, Kredite etc.). Hierzu zählt ebenfalls der gerechte Umgang mit Schulden und Verbindlichkeiten, die in der Vergangenheit entstanden sind. Sind die Eheleute gemeinsam für die Tilgung des Schuldenbergs bei einer Scheidung verantwortlich?

Wir verraten Ihnen, wie mit Schulden im Falle einer Scheidung umgegangen wird und unter welchen Umständen Einzelpersonen oder beide Eheleute für die Schulden haften.

Gemeinsame Schulden und Einzelschulden bei einer Scheidung

Grundsätzlich gilt, dass nach einer Scheidung nur die Schulden aufgeteilt werden können, für die das Ehepaar gemeinschaftlich verantwortlich ist. Falls einer der Eheleute alleinige Schulden angehäuft hat, kann er diese nach einer Trennung nicht seinem Ex-Partner anlasten, sondern verpflichtet sich als Einzelperson für die Tilgung der Verbindlichkeiten. Bei einer Scheidung ist daher zunächst zwischen Einzelschulden und gemeinsamen Schulden zu unterscheiden.

Gemeinsame Schulden in der Ehe entstehen dann, wenn in einem Vertrag beide Eheleute per Unterschrift als Schuldner auftreten. Typisch für gemeinsame Schulden sind Kredite bei Banken für den Hausbau oder -kauf sowie für größere Anschaffungen, beispielsweise für ein Auto. Ebenso zählen Ratenkaufverträge, die von beiden Partnern eingegangen wurden, zu den gemeinschaftlichen Schulden.

Sofern beide Eheleute einen Mietvertrag unterschrieben haben, sind sie gemeinsam zur Zahlung der Miete verpflichtet, auch wenn mit dem Ende der Beziehung eine räumliche Trennung einhergeht. Erst nach Kündigung des Mietvertrags oder Austritt einer Partei entfällt die Zahlungsverpflichtung. Schulden auf einem Gemeinschaftskonto sind ebenfalls beiden Ehegatten anzulasten.

Kurz: Sobald beide Eheleute mittels Unterschrift eine Zahlungsverpflichtung eingegangen sind, tragen sie gemeinsam die Verantwortung, den Aufforderungen nachzukommen, auch im Fall einer Trennung. Sobald eine Person einen Vertrag allein unterschrieben hat, ist sie als Einzelperson zur Zahlung verpflichtet, und es entstehen bei Nichtzahlung Einzelschulden.

Ausnahmen: Einer unterschreibt – beide haften

In einigen Fällen sind beide Ehegatten zu Zahlungen verpflichtet, obwohl nur einer von beiden einen Vertrag unterschrieben oder einen Kauf getätigt hat. Hierzu zählen:

  • Hausratsversicherungen
  • Festnetzverträge
  • Stromverträge
  • Anschaffung von Haushaltsgeräten

Der Grund ist naheliegend, denn diese Verträge und Anschaffungen werden automatisch von beiden Parteien genutzt und dienen der Abdeckung des alltäglichen Lebensbedarfs. Dieser Umstand ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraph 1357 festgehalten. In diesen Fällen können Gläubiger daher beide Ehepartner zur Zahlung verpflichten, auch wenn nur einer von beiden die Anschaffung getätigt hat.

Zahlung der gemeinsamen Schulden bei einer Scheidung

Falls im Rahmen der Trennung gemeinsame Schulden festgestellt wurden, stellt sich die Frage, wie diese in Zukunft aufgeteilt werden und wer welche Beiträge zur Tilgung zu leisten hat.

Mit dem Eintritt in die Ehe sind beide Eheleute automatisch in eine Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand) eingetreten, sofern sie nicht vertraglich einen anderen Güterstand vereinbart haben (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft). Dies bedeutet, dass im Falle einer Scheidung beide Parteien als Schuldner gelten.

Der Gläubiger ist berechtigt, einen der Ehepartner allein oder beide Ehepartner gemeinsam und anteilig für die Tilgung der Schulden heranzuziehen. Hierbei handelt es sich um die Haftung Schuldner im Außenverhältnis gegenüber dem Gläubiger. Es steht den Gläubigern frei, einen der Schuldner oder beide gemeinsam zur Zahlung zu verpflichten. Es ist beispielsweise möglich, dass eine Bank die Zahlungen für einen Kredit von einem der Ehegatten oder auch von beiden Eheleuten zu gleichen oder ungleichen Teilen einfordert. Wird ein Ehepartner allein zur Zahlung aufgefordert, muss er dieser Aufforderung nachkommen. Grundsätzlich ändert sich nichts an der Haftung im Außenverhältnis, egal in welchem Beziehungsstatus sich die Ehe befindet. Für die Gläubiger sind stets beide Schuldner haftbar.

Im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten ist es allerdings möglich, dass sich beide Parteien einigen und beispielsweise eine Ausgleichszahlung vereinbaren, sodass beide Partner die finanzielle Belastung zu gleichen Teilen tragen (Haftung im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten). Die Ausgleichszahlungen im Innenverhältnis dienen dem Zweck, die Ansprüche der Ehegatten untereinander zu klären, ohne die Streitigkeiten nach außen zu tragen.

Ehe-Modelle: Alleinverdiener und Doppelverdiener

Je nachdem ob innerhalb der Ehe eine Person der Alleinverdiener ist oder beide Partner ein Erwerbseinkommen erzielen, ergeben sich daraus Folgen für die Tilgung von Krediten.

Solange eine Person allein das Einkommen der Familie verdient und die andere die Haushaltsführung übernimmt, wird automatisch angenommen, dass die Person, die das Einkommen erzielt, ebenso für das Abbezahlen der Schulden verantwortlich ist – dies gilt allerdings nur, solange die Ehe intakt ist. Der Alleinverdiener kann und darf von seinem Partner in diesem Falle keine Ausgleichszahlung verlangen. Im Fall einer Trennung hat die zahlende Person einen Ausgleichsanspruch. Sobald beide Eheleute ein Einkommen erzielen, ist es möglich, dass beide Parteien die Zahlungen verantworten. Das bedeutet, dass ein Partner, der während der Ehe einen Kredit abbezahlt, von dem Ehepartner einen Ausgleich verlangen kann.

Ausnahmen von der Ausgleichspflicht bei einer Scheidung

Es gibt Fälle, in denen die Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen entfällt:

  • Hierzu zählt zum Beispiel die Zeit, in der die Eheleute bereits getrennt sind, aber dennoch weiterhin zusammenwohnen. Solange eine gemeinsame Wohnsituation herrscht, ist anzunehmen, dass sie ebenfalls gemeinschaftlich wirtschaften (Beispiel: Der Ehegatte arbeitet, die Frau versorgt den Haushalt). Sobald die Eheleute wirtschaftlich getrennt leben, tritt der Ausgleichsanspruch in Kraft.
  • Wenn die Vorteile des Schuldenverhältnisses bei einem der Ehegatten liegt, ist der andere Partner nicht zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das gemeinsam angeschaffte Fahrzeug nach der Trennung ausschließlich von einer Person genutzt wird. Diese Person ist dann allein für die Tilgung der Kosten zuständig.
  • Zu einer Verringerung oder einem Wegfall der Ausgleichszahlungen kann es kommen, wenn die Forderungen mit dem Unterhalt des Ehegatten verrechnet werden. Sofern ein Ehegatte Unterhalt zahlen muss und zusätzlich Ratenzahlungen zur Schuldentilgung übernimmt, kann er diese von dem zu leistenden Ehegattenunterhalt abziehen, sodass die Unterhaltssumme geringer ausfällt.

Scheidung und Schuldenübernahme – ein emotionales Thema

Im Falle einer Trennung kommt es häufig zum Streit zwischen den Eheleuten. Emotionen kochen hoch, Vorwürfe stehen im Raum, Gefühle werden verletzt. In einer solchen Situation ist es schwierig, in Anbetracht der Finanzen und den damit verbundenen Verpflichtungen einen kühlen Kopf zu bewahren und konstruktive Lösungen zu erarbeiten. Hinzu kommt, dass jede Ehe und jede damit einhergehende Einkommenssituation anders ist. Darüber hinaus ist das dahinterstehende Familienrecht sehr komplex.

Um eine gerechte Trennung – sowohl emotional als auch finanziell – zu gewährleisten, ist es ratsam, einen Anwalt für Familienrecht oder Scheidungsrecht hinzuzuziehen. Ein Anwalt für Familienrecht/Scheidungsrecht befasst sich in diesem Fall auch mit dem Anspruch auf Unterhalt. Im Einzelfall entscheidet dann ein Gericht, welcher Ehegatte welchen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen hat.

Auch eine Schuldnerberatung kann im Fall einer Scheidung als beratende Funktion hinzugezogen werden. Diese gibt Ihnen Hilfestellung rund um das Thema Schulden bei Scheidung und Trennung und wie mit entstandenen Verbindlichkeiten umzugehen ist, damit diese nicht zu einem langfristigen Problem werden.

Fazit: Schulden bei Scheidung

Grundsätzlich gilt: Während der Ehe entstandene Schulden sind nicht automatisch von beiden Eheleuten zu begleichen. Nur wenn beide Partner den Kaufvertrag oder Kreditantrag unterschrieben haben, gelten sie beide als Schuldner. Ausnahmen betreffen Käufe und Verträge, die der Abdeckung des alltäglichen Bedarfs dienen. Die Haftung im Außenverhältnis bleibt von einer Scheidung unberührt. Beide Parteien gelten für den Gläubiger als Schuldner. Im Innenverhältnis können die Eheleute jedoch Ausgleichszahlungen einfordern und entsprechende Vereinbarungen treffen. Die Ausgleichspflicht findet keine Anwendung, solange die Eheleute gemeinsam leben und wirtschaften, die aufgenommenen Schulden lediglich den Interessen eines Partners zugutekommen oder sie mit Unterhaltsverpflichtungen verrechnet werden können. Im Zweifelsfall ist ein Anwalt für Familienrecht oder eine Schuldnerberatung der richtige Ansprechpartner.

Sie befinden sich in einer Scheidung und wissen nicht wie Sie mit gemeinsamen Schulden, sei es für einen Kredit, das Haus oder andere Verbindlichkeiten verfahren müssen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Phoenix Schuldnerberatung hilft Ihnen Ihre Schulden abzubauen und in eine sorgenfreie Zukunft zu starten.

Häufig gestellte Fragen

Wann haftet der Ehepartner für Schulden?

Weder in der Ehe noch bei der Scheidung ist der Ehepartner automatisch zuständig für die Schulden des Anderen. Nur wenn gemeinsam Verträge abgeschlossen wurden, sind beide Eheleute zur Tilgung verpflichtet. Der Dispokredit eines gemeinsamen Kontos muss zum Beispiel von beiden Beteiligten bezahlt werden.

Was passiert mit Krediten, wenn man sich trennt?

Kredite müssen von der Person oder den Personen abbezahlt werden, die für das Darlehen unterschrieben haben. Wenn dies beide Ehepartner sind, sind auch beide verpflichtet, die Schulden zu tragen. Hat nur ein Ehepartner unterschrieben, ist auch nur er oder sie für die Zahlungen verantwortlich.

Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus?

Mit Einverständnis des Ex-Partners kann eine Person per Haftungsentlassung aus einem gemeinsamen Kredit aussteigen. Eine weitere Möglichkeit stellt die Umschuldung des Kredits dar.