Sie haben eine Rechnung nicht bezahlt und daraufhin eine Mitteilung von einem Inkassounternehmen erhalten? Dies kann sehr unangenehm sein, denn nun werden Ihnen zusätzlich zum offenen Betrag sogenannte Inkassokosten zur Last gelegt. Doch wonach richtet sich die Höhe dieser Gebühren und wann müssen Sie diese überhaupt zahlen?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Inkassokosten sind, wie Sie berechtigte von unberechtigten Gebühren unterscheiden und wann Sie zur Zahlung verpflichtet sind.

Offene Rechnungen können für Dienstleister und Unternehmen sehr belastend sein. Forderungsausfälle oder verspätete Zahlungseingänge schwächen möglicherweise die Liquidität eines Unternehmens. Die Eintreibung geht außerdem mit viel Aufwand einher, daher beauftragen Gläubiger häufig externe Dienstleister, sogenannte Inkassounternehmen, um für sie die offenen Kosten einzufordern. Das Inkassounternehmen tritt mit dem Schuldner in Kontakt und fordert diesen im Namen der Gläubiger zur Zahlung auf. Die daraufhin entstehenden Kosten werden dem Schuldner in Rechnung gestellt. Inkassokosten sind Gebühren, die neben der eigentlichen Hauptforderung geltend gemacht werden.

Was macht ein Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen sind Dienstleister, die anbieten, offene Forderungen einzutreiben. Um sich selbst den Aufwand und die Unannehmlichkeiten einer Schuldeneintreibung zu ersparen und dennoch offene Beträge zu erhalten, greifen viele Unternehmen und Dienstleister auf externe Inkassobüros zurück. Diese sind auf die Eintreibung von Schulden spezialisiert und übernehmen den Prozess für ihre Kunden, natürlich gegen eine Gebühr. Liegt beim Schuldner eine berechtigte Forderung vor, die Zahlung trifft jedoch nicht ein oder wird sogar aktiv verweigert, nimmt das Inkassounternehmen Kontakt mit dem Betroffenen auf und leitet gegebenenfalls das Mahnverfahren ein. Bei einer Mahnung handelt es sich im Grunde um eine Zahlungserinnerung. Reagiert der Schuldner nicht auf außergerichtliche Mahnungen, wird in der Regel das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Hierbei übernimmt das Inkassobüro die Sendung gerichtlicher Mahnbescheide und leitet, wenn nötig eine Zwangsvollstreckung ein.

Welche Gebühren dürfen Inkassodienstleister erheben?

Die Inkassokosten setzen sich aus den anfallenden Kosten für die Maßnahmen zur Geldeintreibung und den Gebühren des Inkassounternehmens zusammen. Dies bedeutet, dass das Inkassounternehmen einerseits die Auslagen für Mahnungen, Gerichtskosten, Vollstreckung etc. und andererseits auch das eigene Honorar berechnet. Es dürfen jedoch nur Kosten geltend gemacht werden, die auch bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts angefallen wären. Die Höhe der Gebühren wird mithilfe der Rechtsanwaltsgebührentabelle und auf Grundlage der Ausgangsforderung ermittelt. In der Regel wird ein Gebührensatz von 0,5 bis 1,3 % erhoben, in schwierigen Fällen bis zu 2,5 %. Schwierige Fälle rechtfertigen sich durch einen besonders hohen Leistungsaufwand des Inkassobüros, zum Beispiel, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners erst ermittelt werden muss oder sich dieser im Ausland befindet.

Ein Inkassoservice kann folgende Kosten geltend machen:

  • Mahnkosten
  • Mahnbescheid
  • Zinsen auf die Hauptforderung
  • Vollstreckungskosten
  • Zustellungskosten
  • Telefon- und Portokosten
  • Kosten für Adressermittlung und Bankrücklastschriften

Wann müssen Sie als Schuldner die Inkassokosten übernehmen?

Beauftragt ein Gläubiger ein Inkassounternehmen, um geldliche Forderungen durchzusetzen, fällt ein Honorar für diese Dienste an: die Inkassogebühren. Des Weiteren entstehen durch die Mahnverfahren und ggf. Vollstreckungsmaßnahmen ebenfalls Ausgaben. Der Schuldner ist verpflichtet, die Inkassokosten zu tragen, wenn die ursprüngliche Forderung berechtigt und er mit seiner Zahlung in Verzug geraten ist. Die ursprüngliche Forderung ist berechtigt, wenn erbrachte Dienstleistungen oder erhaltene Güter nicht oder nicht vollständig bezahlt wurden. Von Verzug spricht man nach § 286 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wenn der Schuldner auch nach einer Mahnung die vorgegebene Zahlungsfrist nicht einhält.

Welche Kosten sind unzulässig?

Inkassounternehmen müssen dem Grundsatz der Schadensminderung folgen, das heißt, sie dürfen keine unnötigen Kosten produzieren. Leider gibt es unseriöse Dienstleister, die versuchen, mehr Gewinn durch ungerechtfertigte Gebühren zu erwirtschaften.

Unzulässige Kosten sind:

  • Zusätzliche Umsatzsteuer (obwohl diese bereits abgerechnet wurde)
  • Pauschale Telefon-Inkassogebühren für jeden Anruf beim Schuldner
  • Kosten für den „1. Brief nach Titulierung der Forderung“ (im Anschreiben oft abgekürzt: 1. Br. Tit. Ford.)
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für einen beauftragten Anwalt, neben den anderen Inkassokosten
  • Übersendung der Forderungsaufstellung

So wehren Sie sich gegen überhöhte Inkassokosten

Sie haben ein Schreiben mit möglicherweise unzulässigen Forderungen oder Inkassokosten erhalten? Beachten Sie die folgenden Schritte, um unzulässige Zahlungen zu vermeiden und den Inkassokosten auf den Grund zu gehen.

1. Unternehmen prüfen

Ob es sich um ein seriöses Inkassounternehmen handelt, erkennen Sie daran, ob eine Registrierung bei der Handelskammer vorliegt. Achten Sie auf den Briefbogen des Absenders oder recherchieren Sie online, ob das Unternehmen registriert ist und somit eine Genehmigung für Inkassodienste aufweist. Ist dies nicht der Fall, dürfen keine Kosten und Gebühren geltend gemacht werden.

2. Kosten prüfen (lassen)

Elementar ist die Frage, ob es sich um eine berechtigte oder eine unberechtigte Forderung handelt. Falls Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung bei der Überprüfung der Kosten helfen. Ist die Hauptforderung zulässig und Sie sind mit der Zahlung der Kosten in Verzug, ist das Inkassounternehmen berechtigt, Gebühren zu erheben. Streiten Sie die Zahlungspflicht nicht von vornherein ab. Falls Sie sich irren, müssen Sie in diesem Fall mit einer Erhöhung der Kosten rechnen.

3. Forderungsaufstellung & Gegenrechnung

Der Inkassoforderung sollte ein detailliertes Forderungsverzeichnis beiliegen, das heißt, die Zusammensetzung der Kosten und Gebühren wird Ihnen offengelegt. Falls die Forderungsaufstellung nicht vorliegt, fordern Sie diese an. Erstellen Sie dann selbst bzw. mithilfe Ihrer Beratung oder Ihres Anwalts eine Gegenrechnung und überprüfen Sie so, ob die Gebühren zulässig sind.

Stellen sich die Kosten und Gebühren als berechtigt heraus, sollten Sie diese baldmöglichst begleichen, da es sonst zu weiteren Kosten kommen kann.

Lassen Sie sich zum Thema Inkassokosten und -gebühren von einer professionellen Schuldnerberatung beraten, um unseriöse Forderungen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Inkassokosten?

Die vom Inkassounternehmen geforderten Kosten setzen sich aus der Hauptforderung, also der offenen Zahlungsforderung, und den Gebühren des Inkassounternehmens zusammen.

Wann muss ich Inkassokosten zahlen?

Wenn sich die Inkassokosten als zulässig herausstellen, d. h. die ursprüngliche Forderung gerechtfertigt ist und Sie mit der Zahlung in Verzug sind, haben Sie die Verpflichtung, die Kosten zu tragen.

Was, wenn ich die Inkassokosten nicht bezahlen kann?

Sind die Hauptforderung und die Inkassogebühren gerechtfertigt, wird das Inkassounternehmen im Ernstfall das gerichtliche Mahnverfahren und im Anschluss eine Zwangsvollstreckung anstreben. Wenn Sie nicht zahlungsfähig sind, sollten Sie versuchen, eine außergerichtliche Einigung zum Beispiel in Form einer Ratenzahlung zu erzielen. Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, eine gütliche Einigung herbeizuführen und eine Vollstreckung abzuwenden.