Sie möchten einen Kaufvertrag abschließen oder sich für eine neue Wohnung bewerben, doch ein negativer Schufa Eintrag macht Ihnen einen Strich durch die Rechnung? Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Schufa-Einträge überprüfen und fehlerhafte Einträge löschen lassen können.

Was ist die Schufa?

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, auch SCHUFA Holding AG – kurz Schufa, ist eine private Wirtschaftsauskunftei, die Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und Unternehmen gibt. Durch vorliegende Informationen über vergangene Zahlungen wird der Bonitätsscore gebildet. Es gibt positive, neutrale oder negative Schufa-Einträge. Vollständig abbezahlte Kredite werden als positive Einträge vermerkt, während unbezahlte Schulden sich negativ auswirken. Die Schufa wurde gegründet, um Vertragsabschlüsse und Kreditgebungen zu erleichtern, wie auch um Unternehmen und Anbieter vor zahlungsunfähigen Kunden zu schützen.

Schufa-Einträge einsehen

Der eigene Bonitätsscore kann nach Datenschutzgrundverordnung § 15 kostenlos eingesehen werden. Hierfür müssen Sie eine Schufa-Auskunft beantragen. Diese wird per Post verschickt und trifft in der Regel nach wenigen Tagen ein.

Wie kommt ein negativer Schufa-Eintrag zustande?

Sie haben eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt oder sind mit der Abzahlung eines Kredits im Rückstand? Partnerunternehmen der Schufa, wie Banken, Versicherungen, Mobilfunkanbieter etc. senden zunächst Zahlungserinnerungen und Mahnungen. Wenn Sie auf diese nicht reagieren und die geforderte Summe weiterhin unbeglichen lassen, kann es innerhalb von wenigen Wochen zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen. Auch die Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen ist möglich.

Wenn Sie bereits Schulden haben, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Sie neu aufgenommene Kredite oder Verträge abzahlen bzw. einhalten können. Deswegen werden angemahnte offene Forderungen als negative Einträge gespeichert, die Ihren Bonitätsscore senken.

Zu einem negativen Eintrag kommt es, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Es liegen unbestrittene Forderungen vor, d. h. offene Forderungen, denen nicht widersprochen wurde.
  • Auf die Zusendung von mindestens zwei Mahnungen wurde nicht reagiert.
  • In mindestens einer Mahnung wurde vor der Möglichkeit eines negativen Schufa-Eintrags gewarnt.

Folgen negativer Schufa-Einträge

Negative Einträge in der Schufa können gravierende Folgen haben. Wenn Ihr Bonitätsscore sinkt, stufen auch neue Anbieter oder Vertragspartner Sie als nicht zahlungsfähig ein und weigern sich, neue Verträge mit Ihnen abzuschließen. Die betroffenen Personen haben daher für die Dauer des schlechten Scores so gut wie keine Möglichkeiten eine neue Wohnung zu finden, Anbieter zu wechseln, neue Verträge abzuschließen sowie Kredite aufzunehmen. Alle Interaktionen, die eine Prüfung Ihrer Schufa voraussetzen, stellen sich als schwierig heraus.

Ein Überblick über die Folgen negativer Einträge:

  • Keine Kreditwürdigkeit
  • Verträge können ggf. nicht abgeschlossen werden
  • Strom-, Gas- und Internetanbieter etc. können nicht gewechselt werden
  • Keine Möglichkeit zum Wohnungswechsel

Eine derartige Situation ist natürlich sehr unangenehm, daher sollten Sie möglichst schnell reagieren, um Ihren Schufa-Score wieder anzuheben.

Welche Schufa-Einträge können Sie löschen lassen?

Nicht alle negativen Einträge können gelöscht werden. Wenn weiterhin offene Forderungen vorliegen, hat die Schufa jedes Recht, dies an potenzielle Vertragspartner weiterzugeben. Eine gute Chance haben Sie bei unberechtigten Einträgen. Haben Sie etwa eine offene Forderung beglichen, der Eintrag befindet sich aber weiterhin in der Schufa, ist dies ein Grund für eine Löschung. In der Regel erfolgt eine automatische Löschung der Einträge, sobald diese nicht mehr aktuell sind. Bei über einer Milliarde Datensätze kann es jedoch schon mal vorkommen, dass veraltete Einträge über bereits bezahlte Forderungen noch im System sind. Eine weitere Möglichkeit für eine vorzeitige Löschung stellt der Falscheintrag dar. Ein fehlerhafter Eintrag kann auf einen Irrtum des Unternehmens oder der Schufa selbst zurückzuführen sein. Derartige Missverständnisse werden in der Regel schnell geklärt und aus dem Speicher entfernt. Generell gilt: Schufa-Einträge können nur unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Sind sie fehlerhaft, veraltet oder unberechtigt, lassen sie sich umgehend entfernen, ansonsten gibt es eine Löschfrist.

Einträge, die ggf. gelöscht werden können:

  • Falscheinträge
  • unberechtigte Einträge
  • veraltete Einträge
  • beglichene titulierte Forderungen
  • Gerichtsdaten

Ein Gerichtsbeschluss, der die Gültigkeit einer offenen Forderung bestätigt, wird als titulierte Forderung bezeichnet. Darunter fallen zum Beispiel Vollstreckungstitel und eidesstattliche Versicherungen. Hiermit erhält ein Gläubiger die Möglichkeit, rechtlich gegen den Schuldner vorzugehen. Eine titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren, es sei denn, sie wird vorher beglichen. Hat der Schuldner den offenen Betrag gezahlt, kann der Eintrag gelöscht werden. Das Einverständnis des Gläubigers ist hierfür notwendig.

Schufa-Einträge löschen – so funktioniert es

Sie möchten Ihre Einträge bei der Schufa entfernen lassen? Folgen Sie diesen vier Schritten:

1. Schufa-Auskunft anfordern

Um Ihre Einträge einsehen zu können, fordern Sie eine kostenlose Auskunft direkt bei der Schufa an, die Ihnen per Post zugestellt wird.

2. Einträge prüfen

Die Voraussetzung, um bestimmte Einträge aus der Schufa löschen zu lassen, ist, dass es sich um unberechtigte Einträge zum Beispiel von bereits beglichenen Forderungen handelt. Der erste Schritt ist daher die Prüfung der Einträge auf Ihre Gültigkeit.

3. Offene Forderungen begleichen

Berechtigte Forderungen sollten Sie nach Möglichkeit schnell begleichen. Ein Hinweis an die Gläubiger, dass die Schulden bezahlt sind, kann hier hilfreich sein, um den Schufa-Eintrag möglichst schnell loszuwerden.

4. Antrag auf Löschung stellen

Befinden sich unberechtigte Einträge in Ihrem Register, sollten Sie sich sofort an Schufa und Gläubiger wenden. Der Antrag zur Löschung ist mit den entsprechenden Nachweisen per Post einzureichen. Hierzu gehören:

  • Kurze Erklärung des Sachverhalts
  • Kopien der Dokumente, die Ihre Zahlung belegen
  • Identitätsnachweis in Form einer Ausweiskopie o.Ä.
  • Persönliche Unterschrift

Senden Sie den Antrag per Einschreiben an die Schufa und schicken Sie eine Kopie an die Gläubiger (falls diese nicht bereits Bescheid wissen).

Bei jedem dieser Schritte kann die Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung sinnvoll und zielführend sein.

Einträge nach einer Privatinsolvenz

Personen, die eine Privatinsolvenz durchlaufen, können nach drei Jahren durch die Restschuldbefreiung einen finanziellen Neuanfang starten. Dieser wird selbstverständlich erheblich erschwert, wenn die Daten über die Insolvenz noch jahrelang in der Schufa-Auskunft auftauchen. Grundsätzlich speichert die Schufa die Erteilung der Restschuldbefreiung noch drei Jahre lang. Dieser Zeitraum ist unter Umständen und je nach Bundesland anfechtbar und kann auf sechs Monate verkürzt werden.

Bei diesen Schritten hilft Ihnen eine Schuldnerberatung

Die Themen Kreditwürdigkeit und Schufa können sehr komplex ausfallen und Laien überfordern. Falls Sie Fragen haben oder unsicher sind, ob und wie Sie negative Einträge loswerden, wenden Sie sich an einen professionellen Rechtsbeistand. Die Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, um Ihre Situation einschätzen zu können. Auch auf Ihrem weiteren Weg aus den Schulden begleiten wir Sie gerne mit professionellem Rat und tatkräftiger Unterstützung. Wir helfen Ihnen bei

  • der Beurteilung Ihrer Gesamtsituation
  • der Kommunikation und Verhandlung mit Gläubigern
  • der Ausarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans
  • allgemeiner Finanzplanung
  • Beantragung eines Insolvenzverfahrens
  • allgemeiner Beratung

Kontaktieren Sie uns noch heute und gehen Sie den ersten Schritt in Richtung eines schuldenfreien Lebens!

Häufig gestellte Fragen

Werden negative Schufa-Einträge automatisch gelöscht?

Sobald die Einträge nicht mehr aktuell sind, sollten sie automatisch gelöscht werden. Passiert dies nicht, haben Sie die Möglichkeit, die Löschung von unberechtigten Einträgen zu beantragen.

Wie lange dauert das Löschen eines Schufa-Eintrags?

Schufa-Einträge haben unterschiedliche Löschfristen. Ein unberechtigter Eintrag wird in der Regel schnell bearbeitet, die Löschung erfolgt nach 2 – 4 Wochen.

Was tun, wenn die Löschung verweigert wurde?

Falls Sie zur Löschung der Daten das Einverständnis Ihres Vertragspartners benötigen und dieser sich weigert, haben Sie die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Kontaktieren Sie hierzu unbedingt einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung. Mit juristischem Beistand entwickeln Sie eine Strategie, um die Gläubiger zu überzeugen oder notfalls eine Klage einzureichen.