Der in Deutschland erhobene GEZ Beitrag auf Basis des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ist für jede Erstwohnung zu entrichten. Umgangssprachlich wird der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio immer noch GEZ Gebühren genannt. Diese betragen 17,50 € pro Monat und sind pro Wohnung beziehungsweise pro Haushalt zu bezahlen. Festgelegt wurde dies am 18. Juli 2018 vom Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 1 BvR 1675/16 u.a. Wird dieser Beitragspflicht nicht nachgegangen, entstehen diesbezüglich Schulden, die von den Landesrundfunkanstalten gerichtlich eingefordert werden können.

Der Umgang mit GEZ Schulden

Bisher wurden alle Bemühungen von Klägern, die GEZ als verfassungs- oder rechtswidrig anzufechten, von den Gerichten abgewiesen. Der Grund hierfür wird bereits durch den Begriff deutlich: Ab dem 1. Januar 2013 wurde der Terminus Gebühr in Beitrag umgeändert. Ein Beitrag stellt bereits eine angebotene staatliche Leistung dar, in diesem Fall das Programmangebot des Rundfunks, die auch geschuldet wird, wenn diese nicht in Anspruch genommen wird.

Was passiert im Falle einer Nichtzahlung?

Im Regelfall wird der Verbraucher zunächst zur Tilgung der Zahlung aufgefordert. Stellen die Landesrundfunkanstalten im weiteren Verlauf immer noch keinen Zahlungseingang fest, stellen diese dem Verbraucher eine Mahnung zu. Nach dem Mahnverfahren erfolgt ein Festsetzungsbescheid, das heißt, die Landesrundfunkzentrale erwirkt einen vollstreckbaren Titel über die Schuld. Im Zuge dessen kann so eine Verwaltungsvollstreckung erwirkt werden, die folgende Auswirkungen hat:

Verjähren GEZ Schulden?

GEZ-Schulden können der Verjährung unterliegen. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und ist im BGB § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags festgelegt. Im Falle eines Festsetzungsbescheids, auch Titulierung oder vollstreckbarer Titel genannt, greift diese jedoch nicht und die Schulden können 30 Jahre lang eingefordert werden.

Entbindet ein Insolvenzverfahren von der Beitragspflicht?

Auch ein laufendes Insolvenzverfahren entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. GEZ-Schulden, die innerhalb der Privatinsolvenz entstanden sind, müssen Sie trotzdem entrichten, da diese nicht Teil der Insolvenzmasse sind. In einigen Fällen lohnt es sich jedoch einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung zu stellen.

Unter welchen Voraussetzungen werden Personen vom Rundfunkbeitrag befreit?

Mit geringem Einkommen ist es möglich sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien zu lassen, nämlich als Empfänger von:

  • Hartz IV
  • Sozialgeld
  • Blindenhilfe
  • Grundsicherung
  • Pflegezulagen
  • BAföG
  • Unterhaltszahlungen nach Bundesversorgungsgesetz oder nach dem SGB XII
  • Leistungen des Asylbewerbergesetzes

Hierfür stellen Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beim Beitragsservice. Geben Sie dabei stets die Ihnen zugewiesene Beitragsnummer Ihres Schreibens an.

Ist eine Tilgung durch Raten möglich?

Damit die Ratenzahlung der Rundfunkgebühren greift, muss eine Anfrage beim GEZ-Beitragsservice erfolgen und das bestenfalls vor der Vollstreckung. Voraussetzungen für den Zuspruch in Raten zu zahlen sind folgende:

  • nicht vorhandene Vollstreckungsmaßnahmen
  • Einhaltung von vergangenen Ratenzahlungsvereinbarungen
  • die monatliche Rate ist problemlos zu bewältigen
  • zeitgleich laufende Rundfunkbeiträge gilt es zur Fälligkeit zu begleichen

Sollte eine Ratenzahlung finanziell nicht möglich sein, kann gegebenenfalls eine Stundung realisiert werden. Im Falle einer Billigung können die Beiträge aufgeschoben werden, höchstens allerdings zwei Jahre.

Besteht die Möglichkeit GEZ Schulden zu erben?

Wie auch andere Schulden können GEZ Schulden durch den Gläubiger von den Erben eingefordert werden (siehe § 1922 BGB), da zunächst das Gesamtvermögen des Erblassers auf die Erben übergeht. Unter Vermögen werden auch negative Vermögensgegenstände, dementsprechend Schulden, gefasst. Treten Sie das Erbe an, erben Sie neben dem Guthaben des Erblassers auch seine Schulden (siehe § 1967 Abs. 2 BGB). Zu diesen zählen sowohl Erblasserschulden als auch Erbfallschulden, entsprechend die hinterlassenen Verbindlichkeiten wie auch die Schulden, die durch den Erbfall selbst entstehen, beispielsweise der Zugewinnungsausgleichsanspruch eines Ehegatten.

Ebenso die sogenannten Nachlasserbenschulden, die für alle Verbindlichkeiten durch den Erbfall stehen, wie etwa die Verwaltung der Erbmasse. Nehmen Sie das Erbe an, haften Sie zusätzlich mit Ihrem Privatvermögen. Sie sollten demnach abwägen, ob das Nachlassvermögen höher ausfällt als die Schuld selbst. Innerhalb einer Frist von sechs Wochen — ab Kenntnisnahme des Erbfalls — sind Sie dazu angehalten, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Diese Entscheidung ist unwiderruflich und nur in wenigen Ausnahmefällen anfechtbar.

Droht die Gefahr einer Inhaftierung?

Eine unmittelbare Haft bei Nichtzahlung des GEZ Beitrags droht nicht. Dennoch kann es zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, wodurch die Verhängung einer Geldbuße das nächste Mittel ist, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Diese Summe kann sich auf bis zu 1000 € belaufen. Wird die Schuld dann immer noch nicht bezahlt, ist eine ersatzweise Ordnungshaft denkbar. Entsprechend ist es möglich, dass GEZ-Schulden im Falle der Nichtzahlung des verhängten Bußgelds mittelbar zu einer Inhaftierung führen.

Entsteht durch GEZ Schulden ein negativer SCHUFA Eintrag?

Werden GEZ-Schulden nicht gezahlt, können diese tatsächlich zu einem Eintrag im Schuldnerverzeichnis führen. Wenn Sie die Landesrundfunkanstalten innerhalb der Verwaltungsvollstreckung dazu auffordern eine Vermögensauskunft zu erteilen, wird die SCHUFA darüber üblicherweise in Kenntnis gesetzt und es erfolgt eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis. In einem solchen Fall sollten Sie sich dringend einer Schuldnerberatung unterziehen.

Unsere persönliche Beratung – wir helfen gerne

Sie haben weitere Fragen zum Thema Rundfunkbeitrag oder wünschen eine professionelle Schuldner- und Insolvenzberatung? Kontaktieren Sie uns gerne und lernen Sie uns bei einem kostenfreien Erstberatungsgespräch kennen. Das Team von Phoenix Insolvenz- und Schuldnerberatung steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Lesen Sie sich auch unsere anderen Artikel in unserem Ratgeber durch und holen Sie sich Tipps, wie Sie beispielsweise einen außergerichtlichen Schuldenerlass vereinbaren. Ein Wegweiser für weitere nützliche Informationen ist unsere Startseite.

Wir sind stets bestrebt mit Ihnen eine individuelle Lösung für Ihr Problem zu finden — für eine unbeschwerte Zukunft ohne Schulden. Ihr Team von Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit GEZ-Schulden während einer Privatinsolvenz?

Bestehen die Schulden bereits vor Insolvenzeintritt, werden sie zur Gesamtschuldenmenge gerechnet. Während einer Privatinsolvenz sind Sie allerdings nicht von den Rundfunkbeiträgen befreit und müssen die Zahlungen weiterhin aufbringen.