Alleine das Wort “Schuldeneintreiber” treibt so manchem Schweißperlen auf die Stirn, denn seit dem Mittelalter haften dem Begriff unseriöse sowie rüde Methoden an. Doch wie sieht das Ganze heute aus? Haben Geldeintreiber immer noch hoheitliche Befugnisse? Und was ist zu tun, wenn eine Inkassoforderung ins Haus flattert? Fakt ist zunächst: Schuldeneintreiber (bzw. Inkassounternehmen) müssen sich an gesetzliche Regelungen halten.
Auf gut Deutsch versteht man unter dem Begriff “Inkasso” (Übersetzung von ital. “incasso”/”incassare” = “einkassieren” bzw. “Geld einziehen”) den Einzug fremder Geldforderungen im eigenen oder fremden Namen. Oftmals kümmern sich deshalb Inkassofirmen darum, das Geld von Gläubigern und Unternehmen zurückzuholen. Ein Inkassoverfahren greift, wenn der Schuldner sich bereits in Zahlungsverzug befindet, da er die Zahlungsfrist versäumt und auf Mahnungen — egal, ob gewollt oder ungewollt – nicht reagiert hat. Es gibt zwei Möglichkeiten ein Inkasso durchzuführen:
- Ein Dienstleister agiert im Auftrag eines Gläubigers
- Der Schuldeneintreiber kauft die jeweiligen Forderungen auf, um sie entsprechend im eigenen Ermessen geltend zu machen.
Rechte und Pflichten eines Schuldeneintreibers
Gläubiger dürfen ausnahmslos von registrierten Inkassodienstleistern Schulden eintreiben lassen. Weder sie noch Geldeintreiber besitzen hoheitliche Rechte, d.h., sie dürfen nur mahnen und sind dazu verpflichtet offenzulegen, für wen die Geldforderung in die Wege geleitet wurde und woraus die Schulden resultieren. Das Recht Pfändungen zu veranlassen bzw. einen Schuldner zur Vermögensauskunft aufzufordern, obliegt alleine den staatlichen Vollstreckungsorganen.
Geld eintreiben im deutschen Rechtssystem
Eine Schuldeneintreibung wird im Mahnwesen auch Inkasso genannt. Grundsätzlich heißt das erst einmal nichts anderes, als dass Mahner Schuldner zur Zahlung auffordern, welche gegebenenfalls durch Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden können. Im Falle einer Ablehnung der fälligen Schuld hinsichtlich der Höhe oder Forderung an sich muss ein Gericht den in dieser Form bestehenden Anspruch klären.
Die Dienstleistung eines Inkassounternehmens ist dann gefragt, d. h. ein Gläubiger beauftragt diesen Dienstleister, um seinen Anspruch durchzusetzen. Weigert sich der Schuldner zu bezahlen, ist auch bei Hinzuziehung eines Inkassobüros ein gerichtliches Verfahren notwendig. Eine eigenmächtige Zwangsausübung ist nicht rechtens, im Klartext bedeutet das, dass der Gläubiger zunächst einen Vollstreckungstitel erwirken muss, um schließlich eine Zwangsvollstreckung in die Wege zu leiten. Das geschieht meist über einen Gerichtsvollzieher (bzw. Exekutor) oder das Vollstreckungsgericht und setzt den Vollstreckungsbescheid voraus.
Gemäß Bundesgerichtshof (BGH) ist es Schuldeneintreibern nicht gestattet, seinen Schuldnern zu suggerieren, sie seien dem Inkasso ausgeliefert. Lediglich die Androhung rechtlicher Konsequenzen ist zulässig.
Erlaubte Methoden für Gläubiger und Inkassobüros
Auch heute noch benutzen Inkassounternehmen Drohgebärden zur Einschüchterung von Schuldnern, die aufgrund von Angst oftmals von Erfolg gekrönt sind. Anrufe und Hausbesuche sind zwar legal, Geldeintreiber haben aber nicht das Recht, eine Wohnung entgegen der Erlaubnis von Schuldnern zu betreten. Auch das Pfänden von Eigentum wie Geld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen ist nicht erlaubt. Dieses Recht ist den beauftragten Gerichtsvollziehern vorbehalten, welche die Befugnis einer Sachpfändung haben. Auch die Aufforderung zur Vermögensauskunft obliegt nur letztgenannten.
Merke: Eine Zwangsvollstreckung oder Pfändung darf ausschließlich durch das staatliche Vollstreckungsorgan infolge der Festsetzung eines Vollstreckungstitels erfolgen. Ein Vollstreckungstitel, auch titulierte Forderung genannt, kann durch den Gläubiger durchgesetzt werden.
Unzulässige Maßnahmen, wie die Androhung einer Pfändung oder gar Verhaftung durch den Schuldeneintreiber ohne vorliegenden Titel, sollten der zuständigen Inkassoaufsicht gemeldet werden. Wenden Sie sich an eine professionelle Schuldnerberatung. Wir von der Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung stehen Ihnen beratend zur Seite, um Ihr Recht durchzusetzen und Sie vor solchen Methoden zu bewahren. Wir unterstützen Sie im Kampf gegen Inkassofirmen, die nicht nachvollziehbare Rechnungen einfordern.
So erkennen Sie ein seriöses Inkassoschreiben
Geldforderungen sind in Deutschland nur durch registrierte Inkassodienstleister zulässig (siehe § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz RGD). Achten Sie auf die Mitgliedschaft im BDIU. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist ein Indiz für Seriosität.
Das muss in einem Schreiben enthalten sein
Ein seriöses Inkassoschreiben muss folgende Punkte beinhalten, andernfalls können Sie Maßnahmen ergreifen (siehe Abschnitt “Tipps, um gegen unrechtmäßige Forderungen vorzugehen”):
- Es muss ganz klar aus dem Schreiben hervorgehen, woraus die Schulden resultieren und welcher Grund der Forderung obliegt.
- Name des Auftraggebers (Firma mit ladungsfähiger Anschrift)
- Name des ursprünglichen Gläubigers
- Hauptforderung mit Zinsen
- Angemessen festgelegte Zahlungsfrist und Inkassokosten
- Auftraggeber des Schuldeneintreibers
- Vertragsgegenstand mit Datum des Vertragsschlusses
Berechtigte Gebühren in einem Inkassoschreiben
Ein Inkassoschreiben muss nicht nur beinhalten, aus welchen Gebühren sich die Forderung in Summe zusammensetzt. Neben der Hauptforderung ist die Erhebung folgender Gebühren bei rechtmäßigen Geldforderungen zulässig:
- Verzugszinsen in einem gesetzlich angemessenen Rahmen
- Gebühren für den Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid (bis maximal 25 €)
- Zustellgebühr
- Vollstreckungskosten
- Nachgewiesene Ermittlungskosten
- Gerichtskosten (Kosten für den Gerichtsvollzieher)
- Mahngebühren ab dem zweiten Mahnschreiben, je höchstens 2,50 €
- Kosten für erfolgte Vollstreckungsmaßnahmen
- Gebühren für etwaige Bankrücklastschriften
- Kosten für Porto und Telefon in Höhe von maximal 20 €
Nicht berechtigte Gebühren in einem Inkassoschreiben
Gebühren für eine von Schuldnern verlangte Forderungsaufstellung dürfen hingegen nicht erhoben werden. Nicht tilgen muss dieser Kosten für einen beauftragten Anwalt, den der Geldeintreiber eingeschaltet hat. Ebenso unzulässig ist/sind
- Gebühren für den ersten Brief nach der titulierten Forderung
- jegliche Kontoführungsgebühren
- die Übersendung einer Forderungsaufstellung
- pauschale Telefon-Inkasso-Gebühren pro Anruf
- die Erhebung einer zusätzlichen Umsatzsteuer, wenn die Rechnung bereits eine Umsatzsteuer enthält
- Inkassogebühren nach Aufkauf der Forderung durch den Inkassodienst
- Extra-Kosten für Vordruck sowie Porto innerhalb des Mahnverfahrens
Tipps um gegen unrechtmäßige Forderungen vorzugehen
Wir als professionelle Schuldner- und Insolvenzberatung helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Rechts. Vorab können wir Ihnen bereits ein paar Tipps geben, was Sie gegen zu hohe oder unrechtmäßige Kosten tun können. Zuallererst sei Ihnen geraten ein Inkassoschreiben niemals zu ignorieren. Das führt unweigerlich zu einem Mehr an Kosten, denn anders als Anwaltskosten, sind diese nicht gesetzlich geregelt. Im Verlauf könnte das zum gerichtlichen Mahnverfahren mit anschließendem Vollstreckungsbescheid führen. Gefährlich ist dies deshalb, da Mahngerichte nicht den Anspruch prüfen, d. h. auch nicht berechtigte Geldforderungen können so zwangsvollstreckt werden. Schützen Sie sich mit folgenden Maßnahmen:
- Prüfen Sie alle dem Schreiben zugehörigen Informationen genauestens. Fordern Sie diese, wenn nötig vom Inkassodienstleister an.
- Legen Sie dem Schuldeneintreiber dar, warum die Ihnen auferlegten Forderungen unrechtmäßig sind.
- Lassen Sie sich Mitschnitte von Telefonaten zukommen. So kann ein Rechtsanwalt genauestens überprüfen, ob auch wirklich ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Geldeintreiber vorliegt.
- Versenden Sie Post nur auf schriftlichem Weg per Einschreiben.
- Sehen Sie von einem schriftlichen Schuldeingeständnis oder einer Ratenzahlungsvereinbarung ohne Zuhilfenahme des Anwalts ab.
- Im Rechtsdienstleistungsregister können Sie online kostenlos prüfen, ob ein Schuldeneintreiber registriert und somit entsprechend die Erlaubnis hat, Geld einzutreiben. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie diese Ordnungswidrigkeit als Verbraucher beim Gericht anzeigen. Das kann den Geldeintreiber bis zu 5.000 € kosten.
- Ebenso können Sie den Verstoß vor Gericht anzeigen, wenn das Inkassounternehmen in Deutschland auf seinem Briefbogen nicht auf die behördliche Registrierung verweist.
- Fordern Sie eine Original-Vollmacht bzw. die Abtretungsurkunde des Inkassounternehmens an.
- Wenden Sie sich für Beschwerden an die BDIU. Diese kann Geldbußen oder Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung von Pflichten verhängen.
- Rechtmäßige Geldforderungen sollten fristgerecht bezahlt werden, um Folgekosten wie Mahngebühren sowie einen SCHUFA-Eintrag zu vermeiden.
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Häufig gestellte Fragen
Wer darf Geld eintreiben?
Nur registrierte Inkassodienstleister und staatliche Vollstreckungsorgane sind befugt, Schulden einzutreiben. Mitarbeiter von Inkassounternehmen haben jedoch nicht das Recht, die Wohnung des Schuldners ohne dessen Einverständnis zu betreten und Dinge zu pfänden. Hierzu ist ein Gerichtsbeschluss notwendig und die Ausführung obliegt einem Gerichtsvollzieher.
Welche Kosten darf ein Inkassounternehmen in Rechnung stellen?
Neben der Hauptforderung, welche klar aufgeschlüsselt sein muss, darf ein Inkassounternehmen Kosten für folgende Leistungen berechnen:
- Verzugszinsen in einem gesetzlich angemessenen Rahmen
- Gebühren für den Mahn- sowie Vollstreckungsbescheid (bis maximal 25 €)
- Zustellgebühr
- Vollstreckungskosten
- Nachgewiesene Ermittlungskosten
- Gerichtskosten (Kosten für den Gerichtsvollzieher)
- Mahngebühren ab dem zweiten Mahnschreiben, je höchstens 2,50 €
- Kosten für erfolgte Vollstreckungsmaßnahmen
- Gebühren für etwaige Bankrücklastschriften
- Kosten für Porto und Telefon in Höhe von maximal 20 €
Wie kann ich mich gegen unrechtmäßige Forderungen wehren?
Prüfen Sie, ob das beauftragte Inkassounternehmen registriert und die Kostenaufstellung rechtmäßig ist. Für weitere Schritte sollten Sie sich von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung unterstützen lassen.