Privatpersonen und Unternehmen, die über Monate immer neue Verbindlichkeiten anhäufen und so in eine finanzielle Schieflage geraten, verlieren oftmals den gesamten Überblick über die eigenen Finanzen. Die finanzielle Abwärtsspirale erscheint ausweglos, ein Insolvenzverfahren droht. Jedoch sollten Betroffene wissen: Kein Weg ist aussichtslos! Das Aufsuchen einer Schuldnerberatung ist zu empfehlen, um mithilfe von fachlicher Unterstützung eine Einigung mit den Gläubigern zu erwirken und so einer weiteren Überschuldung entgegenzuwirken.

Gegenwärtig versprechen immer mehr Schuldnerberatungsstellen eine umfassende Hilfe für Menschen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind – sowohl analog als auch digital. Betroffene sollten allerdings eine Schuldnerberatung vor jeder Inanspruchnahme genauer unter die Lupe nehmen. Denn nicht jeder Berater, der sich als Schuldnerberater betitelt, ist auch ein wahrer Experte auf seinem Gebiet.

Im folgenden Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick und Tipps mit an die Hand, wie Sie eine seriöse Schuldnerberatungsstelle erkennen und worauf Sie unbedingt achten sollten, um nicht in die Hände von unseriösen Anbietern zu geraten.

Entschuldung – Anlaufstellen für Betroffene

Betroffene, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, erhalten bei folgenden Stellen eine Beratung:

  1. Öffentliche Schuldnerberatung
    → z. B. Verbraucherzentralen, Kommunen oder gemeinnützige, karitative Organisationen wie Caritas, Arbeiterwohlfahrt
    → Beratung erfolgt meist kostenlos, aber mit langer Wartezeit verbunden
  2. Gewerbliche Schuldnerberater
    → z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.
    → kostenpflichtige Beratung
    → viele fragwürdige Anbieter, die eine mangelnde fachliche und rechtliche Beratung anbieten (Anbieter vergleichen!)
    → staatliche Anerkennung nach § 305 InsO fehlt oftmals (im Idealfall erfragen)
    → z. B. erfolgt bei Steuerberatern keinerlei Prüfung durch die Bezirksregierung
  3. Spezialisierter Anwalt
    → z. B. Fachanwalt für Insolvenzrecht
    → juristisch fundierte Beratung
    → kostenpflichtige Schuldnerberatung

Tipp: Hilfesuchende können beim örtlichen Amtsgericht erfragen, ob es für die Beratung einen Beratungshilfeschein erteilt.

Tipps, um unseriöse Angebote zu erkennen

Mittlerweile bieten zahlreiche Betriebsberater, Vereine und Rechtsanwälte Leistungen an, um Menschen den Weg aus der Schuldenfalle zu ebnen. Das Problem: Der Beruf des Schuldnerberaters ist in Deutschland als solcher nicht geschützt, sodass sich im Grunde jeder als Schuldnerberater betiteln kann. Dies hat zur Folge, dass es sehr viele schwarze Schafe auf dem Markt gibt und fragwürdige Dienstleistungen angeboten werden. Aus dem großen, unüberschaubarem Angebot aus Anbietern wird es für Betroffene somit immer schwieriger, geeignete und kompetente Anlaufstellen ausfindig zu machen.

Häufig sind anerkannte Anlaufstellen (z. B. bei Kommunen, Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden) mit langen Wartezeiten verbunden. Betroffene wenden sich deshalb häufig an unkomplizierte, gewerbliche Beratungsdienste, die eine schnelle Soforthilfe versprechen. Oftmals wird bei diesen Anbietern jedoch keine rechtlich fundierte Beratung angeboten, die auf die individuelle Situation des Betroffenen zugeschnitten ist. Schuldner laufen Gefahr, an unseriöse Schuldnerberater zu geraten, die Hilfesuchenden mit überzogenen Gebühren weiteres Geld aus der Tasche ziehen.

Nutzen Sie folgende Checkliste, um seriöse Angebote schnell zu erkennen:

1. „Schnelle Soforthilfe“ – Vorsicht bei überzogener Werbung

Nicht immer gehen eine schnelle Hilfe und eine seriöse und qualitative Beratung Hand in Hand. Gewerbliche Anbieter, die eine kurzfristige und unkomplizierte Soforthilfe anbieten, sollten stets kritisch betrachtet werden. Denn schnelle Soforthilfen offerieren in vielen Fällen keine fundierte Rechtsberatung. Auch wenn sich Betroffene einen schnellen und unkomplizierten Weg aus der Schuldenfalle wünschen, bedarf es neben einer fachlich fundierten Beratung vor allem Zeit und Geduld, bis die Überschuldung bewältigt wird.

2. Bescheinigung der staatlichen Anerkennung

Vor Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung sollten Betroffene stets überprüfen bzw. erfragen, ob die Beratungsstelle einen Nachweis über eine staatliche Anerkennung vorweisen kann. Seriöse Schuldnerberatungen sind staatlich anerkannte Beratungsstellen gemäß § 305 InsO und können eine Verbraucherinsolvenzberatung durchführen. Wenn eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolglos war, können nur staatlich anerkannte Stellen, zugelassene Rechtsanwälte oder geeignete Personen gemäß § 305 Abs. 1 Insolvenzverordnung eine offizielle Bescheinigung ausstellen, die zur Anmeldung einer Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz benötigt wird. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Vorbereitung einer Insolvenz von einem Experten mit einer fachlichen Qualifizierung durchgeführt wird.

3. Beratung durch eine geeignete Person

Eine kompetente Schuldnerberatung sollte stets bei einer geeigneten Person bzw. bei einer geeigneten Stelle erfolgen. Hierzu zählen Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Stellen, die nach einer ausführlichen Überprüfung als staatlich anerkannte Stellen für die Verbraucherinsolvenzberatung ausgewiesen sind.

Berater, die keine geeignete Person sind oder nicht als geeignete Stelle zugelassen sind, können dementsprechend auch keine kompetente Rechtsberatung für Sie durchführen.

4. Keine Zusammenarbeit mit externen Dritten

Einige Schuldnerberater verweisen an externe Rechtsanwälte, die zusätzliche Kosten verursachen und zudem das ganze Verfahren verzögern. Halten Sie deshalb von solchen Angeboten Abstand! Die Kooperation mit einem externen Rechtsanwalt ist ein Indiz für eine dubiose Schuldnerberatung.

Wichtig: Eine kompetente Schuldnerberatung ist in der Lage, den eigenen Mandaten und dessen finanzielle Situation rechtlich vollständig zu beurteilen und zu überprüfen, ohne dabei auf die Mitwirkung Dritter angewiesen zu sein. Hierzu zählt die Überprüfung von Gläubigerforderungen, die gesamte Beratung zu Pfändungsfragen und die Vereinbarungen über die Ratenzahlungen mit den jeweiligen Gläubigern. Von Schuldnerberatungen, die im Beratungsvertrag eine Rechtsdienstleistung ausschließen, ist Abstand zu nehmen.

5. Sie werden nicht zur Vertragsunterzeichnung gedrängt

Werden Sie zur Unterzeichnung eines Beratungsvertrages gedrängt, sollten Sie stutzig werden. Eine seriöse Schuldnerberatung wird Ihnen nach dem ersten Beratungsgespräch und einer ausführlichen Erläuterung der Vertragsbedingungen die notwendige Zeit geben, alle Unterlagen zu Hause nochmals zu sichten. Von Hausbesuchen sollten Sie absehen und stattdessen den Termin bei der Schuldnerberatung vor Ort wahrnehmen. Oftmals werden Hausbesuche von unseriösen Beratern angeboten, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen und so zu einer schnellen Vertragsunterzeichnung zu gelangen.

Tipp: Nehmen Sie nach einem ersten Beratungsgespräch alle Dokumente und Unterlagen im Original mit und lassen dem Schuldenberater, wenn erforderlich, nur eine Kopie der Unterlagen da.

Unterzeichnen Sie neben dem Beratungsvertrag keine weiteren Verträge (z. B. Versicherungen oder anderweitige Kredite).

6. Kostenlose Erstberatung

Kompetente Schuldnerdienste bieten ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch an. Dieses Beratungsgespräch dient primär dazu, auf die individuelle Problematik des Betroffenen einzugehen und ihm Lösungsmöglichkeiten darzulegen. Das erste Beratungsgespräch sollte dabei keine Kosten verursachen. Hier ist es wichtig, dass dem Schuldner ein gutes Gefühl vermittelt wird und ihm alle anfänglichen Fragen beantwortet werden, sodass dieser alle Folgeschritte der Beratung nachvollziehen kann.

Wichtig: Beenden Sie das Erstgespräch erst, wenn Sie verstanden haben, welche Lösungswege es zur Schuldenbewältigung gibt, welche Schritte ihrerseits hierfür erforderlich sind und welche Aufgaben die Schuldnerberatung auf diesem Weg übernimmt. Ist Ihnen das noch nicht klar, haken Sie nochmal nach.

7. Volle Kostenkontrolle

Eine seriöse Schuldenberatung zeichnet sich vor allem durch eine vollständige Preistransparenz aus. Bevor der Schuldner den Beratungsvertrag unterzeichnet, informiert der Schuldnerberater ausführlich über alle Kosten der Dienstleistung und woraus sich der Preis ergibt. Die Kostenstruktur sollte stets übersichtlich sein und sich nach den objektiven Gegebenheiten (z. B. Anzahl der Gläubiger) richten.

Hilfesuchende sollten bei Unklarheiten stets nachhaken, um nicht in eine Kostenfalle zu geraten. Verlangen Sie, dass der Berater seine Kostenstruktur transparent darlegt. Weiterhin erkennen Sie einen seriösen Anbieter daran, dass dieser für die Vertretung des Mandaten keinen Vorschuss verlangt. Falls Ansprüche auf Beratungshilfe bestehen, wird ein kompetenter Berater den Schuldner darauf hinweisen.

8. Persönliche Termine vor Ort

Auch wenn Schuldnerberatungen häufig online ablaufen und vieles telefonisch oder per E-Mail besprochen werden kann, sollten Berater immer auch persönliche Beratungen in der Geschäftsstelle anbieten. Beratungsstellen, bei denen eine persönliche Betreuung vor Ort mit einem direkten Ansprechpartner nicht möglich ist, sollten skeptisch betrachtet werden.

Mit uns haben Sie eine kompetente Schuldnerberatung an Ihrer Seite

Wir von Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung bringen langjährige Erfahrung mit. Seit 2012 ist die Phoenix Rechtsanwaltsgesellschaft für Schuldner- und Insolvenzberatung mbH bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen und erste Anlaufstelle für alle Belange rund um die Insolvenzberatung. Zudem sind wir seit 2018 als offiziell anerkannte geeignete Stelle für die Verbraucherinsolvenzberatung zugelassen.

Ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Schuldner und Schuldnerberater ist uns enorm wichtig, denn nur so können wir eine erfolgreiche Beratung gewährleisten.
Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche, wirtschaftliche sowie persönliche Schuldenberatung, die Sie auf dem Weg aus der Schuldenfalle begleitet. Persönliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Beratungsgespräche sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Strategie.

Für uns ist eine regelmäßige Kommunikation das A und O einer erfolgreichen Schuldnerberatung! Wir halten Sie fortlaufend über den Verlauf des Verfahrens in Kenntnis und sind bei Rückfragen stets an Ihrer Seite.

Ihnen wachsen Ihre Schulden über den Kopf? Dann vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit uns.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Schuldnerberatung sinnvoll?

Wenn Sie finanzielle Probleme haben, Rechnungen nicht mehr begleichen können und so in Überschuldung geraten sind oder Gefahr laufen, dies zu tun, sollten Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden.

Wie läuft eine Schuldnerberatung ab?

Bei einer Erstberatung wird Ihre Situation eingeschätzt und verschiedene Lösungswege präsentiert. Entscheiden Sie sich dafür, die Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen, erstellt der Ihnen zugewiesene Mitarbeiter einen Plan zur Tilgung Ihrer Schulden und berät Sie zum weiteren Vorgehen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Schuldnerberatung?

Die Erstberatung ist bei seriösen Unternehmen in der Regel kostenfrei. Weitere Kosten können oft anteilig von der Landesjustizkasse übernommen werden. Der endgültige Betrag richtet sich nach dem Aufwand der Maßnahmen zur Schuldenbereinigung. Da verschuldete Personen jedoch keine hohen Summen zahlen können, werden die Kosten meist am Wert der Insolvenzmasse errechnet und bleiben somit gering.