Gemäß dem Statistischen Bundesamt betragen die durchschnittlichen Schulden je Gläubigerart laut der Statistik zur Überschuldung privater Personen in Deutschland im Jahr 2020 über 29.000 €. Arbeitslosigkeit ist nach diesen Untersuchungen (Stand 27. Mai 2021) der häufigste Grund sich zu verschulden, aber auch andere Faktoren können dazu führen, dass Ausgaben die Einnahmen übersteigen.

Oftmals sind die Rücklagen aufgebraucht und kleinere Minusbeträge summieren sich zu einem immer größer werdenden Schuldenberg. Es sind Menschen verschiedener Altersklassen aus verschiedenen Vermögensverhältnissen betroffen: Arbeiter und Angestellte ebenso wie Selbstständige, Singles gleichermaßen wie Familien oder Senioren.

Ursachen für eine Verschuldung

Unterschiedliche Faktoren können zu einer Verschuldung führen, meist können die Betroffenen selbst nichts für ihre Situation. Doch oftmals herrschen immer noch Vorurteile, dass lediglich eine unwirtschaftliche Haushaltsführung für Schulden verantwortlich ist. Die häufigsten Ursachen sind folgende:

  • Verlust der Arbeit
  • Krankheit/Unfall
  • Scheidung/Trennung
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Suchterkrankungen
  • Gescheiterte Selbstständigkeit
  • Schadensersatzforderungen
  • Geld- und Freiheitsstrafen
  • Bürgschaftsverpflichtungen
  • Familiengründung
  • Niedriglohnsektor
  • Zahlungsausfälle von Arbeitgebern sowie Kunden
  • Fehlende Erfahrung mit Kreditinstituten und Banken

Wichtig ist, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, den Schuldenberg nicht zu ignorieren und sich professionelle Hilfe zu suchen. Wir von der Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung bieten Ihnen einen Ausweg aus der Misere und helfen Ihnen dabei, gezielt schuldenfrei zu werden. In einem unverbindlichen Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation – bis dahin entstehen für Sie keinerlei Kosten. Für ALG II Empfänger mit Beratungshilfeschein oder aus der Städteregion Aachen gilt: Unsere gesamte Beratung ist für Sie kostenlos, denn in diesem Fall übernimmt das Jobcenter unser Honorar.

Anzeichen einer Verschuldung

Sollten Sie hin und wieder Ihren Dispositionskredit nutzen, ist das grundsätzlich in Ordnung. Achten Sie allerdings darauf, dass dies nicht zur Gewohnheit wird. Können Sie Ihre Kreditraten und Rechnungen pünktlich zahlen und Rücklagen bilden, brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Gleiches gilt, wenn Sie laufende Kredite lediglich für langfristige Anschaffungen wie ein Auto oder eine Immobilie aufgenommen haben und sich Ihr Girokonto im Normalfall im Plus-Bereich befindet.

Vorsicht ist allerdings geboten bei

  • ständig überzogenem Girokonto und voller Ausschöpfung des Dispositionskredits.
  • dauerhafter finanzieller Überforderung und einem dadurch erhöhten Stresslevel.
  • stets fehlendem Geld für Ihre Zahlungsverpflichtungen und deren Aufschiebung.
  • Verlust des Überblicks darüber, welche monatlichen finanziellen Belastungen Sie haben und wer von Ihnen Geld bekommt.

Diese Faktoren bieten die Grundlage für eine Verschuldung und führen Sie auf direktem Weg in die Schuldenkrise. Erkennen Sie Ihre finanzielle Lage anhand der angeführten Punkte, sollten bei Ihnen alle Alarmglocken läuten. Lassen Sie es nicht so weit kommen und handeln Sie! Wenden Sie sich an die Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung und lassen sich von uns unter die Arme greifen. Eine Verschuldung ist dann gegeben, wenn

  • Ihnen die Kredite gekündigt wurden.
  • Ihr Konto gesperrt wurde.
  • der Gerichtsvollzieher bei Ihnen vor der Haustüre steht.
  • Vermögensauskünfte sowie Auskünfte über Ihre finanziellen Mittel gefordert werden.
  • Sie Ihre Hypothek nicht mehr bezahlen können.
  • Ihnen eine Zwangsvollstreckung droht.
  • eine Gehalts- und Lohnpfändung stattfand.
  • Vollstreckungs- und Mahnbescheide bei Ihnen eingehen.
  • Ihr Arbeitgeber aufgrund einer Lohnabtretung von Ihrer Misere Kenntnis bekommt.

Der Weg zur erfolgreichen Schuldenregulierung

In unserer persönlichen Schuldnerberatung entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam eine optimale und individuelle Lösung, damit Sie wieder eine klare Perspektive haben und das Schuldenthema abhaken können. Meist bietet sich als Lösungsweg die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern an, die sogenannte Schuldenregulierung. Für den Fall, dass ein Privatinsolvenzverfahren zur Schuldentilgung herangezogen werden muss, stehen wir Ihnen ebenso beratend zur Seite. Folgende Schritte erledigen wir für Sie:

  • Sichtung Ihrer Unterlagen, um eine Übersicht über Ihren Schuldenberg zu gewinnen.
  • Kontaktaufnahme und Verhandlung mit Ihren Kreditgebern und Gläubigern infolge der Erteilung einer Vertretungsvollmacht.
  • Aufstellung der noch bestehenden Forderungen in Summe.
  • Betrachtung Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation wie Unterhaltszahlungen.
  • Erarbeitung eines individuellen Schuldenbereinigungsplans.

Durch Ihre Vollmacht können wir problemlos mit Ihren Geldgebern verhandeln, ohne dass Sie den Stress und die Auseinandersetzung mit Banken und Co. haben. Unter diesen Voraussetzungen können Sie aufatmen:

  • Die Schuldenspirale wurde erfolgreich gestoppt.
  • Sie erhalten keine Mahnungen und Vollstreckungsbescheide mehr.
  • Ihre Vermögensverhältnisse sind geordnet und Sie haben einen finanziellen Überblick.
  • Sie bleiben von neuen Krediten verschont.
  • Ihre Immobilie muss nicht verkauft werden.
  • Die monatlichen Einnahmen sind höher als Ihre Ausgaben.
  • Sie haben Ihr selbstbestimmtes Leben zurück.

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren hat einen individuellen Verlauft und hängt von der jeweiligen finanziellen Lage des Schuldners ab. Eine Einigung mit den Kreditgebern ist dann einfacher, wenn weder Vermögenswerte, noch pfändbares Einkommen zur Verfügung stehen. Der Gläubiger hat im Grunde zwei unterschiedliche Möglichkeiten des außergerichtlichen Schuldenerlasses:

  • Ratenzahlung: In einem bestimmten Zeitraum tilgen Sie die monatlich festgelegten Raten. Nach der letzten Rate verzichtet der Gläubiger auf die restliche Forderung.
  • Einmaliger Vergleichsbetrag: Mit dem Gläubiger wird ein gewisser Betrag ausgehandelt, nach dessen Zahlung keine weitere Forderung im Raum steht.

Raus aus der Schuldenfalle durch Privatinsolvenz

Ziel der privaten Insolvenz (Verbraucherinsolvenz) oder auch Regelinsolvenz für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen ist eine komplette Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Ebenso werden alle negativen Schufa Einträge bis dahin gelöscht. Es fallen Gebühren für Anwalt, Gericht, Treuhänder und Schuldnerberater an.

Voraussetzung für das Verfahren ist stets ein Schuldenbereinigungsplan. Folgende Schritte müssen durchlaufen werden, damit das eigentliche Insolvenzverfahren vollzogen werden kann:

  • Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Die Einigung mit den Kreditgebern und Aushandlung einer Ratenzahlung müssen versucht, aber nicht erzielt werden.
  • Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren: Wird der außergerichtliche Versuch der Schuldenbereinigung abgelehnt, kann ein Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz bei Gericht gestellt werden. Die Durchführung eines gerichtlichen Schudenbereinigungsverfahrens erfolgt in der Regel nur sehr selten, nämlich dann, wenn innerhalb der außergerichtlichen Schuldenbereinigung eine Kopf- und Summenmehrheit besteht.
  • Gerichtliches Insolvenzverfahren: Dieses wird eröffnet, wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung abgelehnt wurde und eine gerichtliche Schuldenbereinigung aussichtslos ist. Innerhalb des Verfahrens werden der Treuhänder und die Insolvenzmasse bestimmt.
  • Wohlverhaltensphase: Drei Jahre lang (Abtretungsfrist) verwaltet der festgelegte Treuhänder das pfändbare Einkommen.
  • Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der drei Jahre Insolvenzverfahren entscheidet das Gericht nach Erfüllung aller Verpflichtungen über die Restschuldbefreiung.

Wir sagen Ihren Schulden den Kampf an

Sie möchten Ihren Schuldenberg schnell loswerden und eine ganzheitliche Übersicht über Ihre Finanzen? Mit der Phoenix Rechtsanwaltsgesellschaft für Schuldner- und Insolvenzberatung an Ihrer Seite heißt es “Schulden ade”. Das Erstberatungsgespräch bei uns ist nicht nur völlig unverbindlich, sondern auch kostenlos und wir haben für all Ihre Fragen ein offenes Ohr. Als ALG II Empfänger mit bewilligtem Beratungshilfeschein oder Hartz-IV-Empfänger der Städteregion Aachen erhalten Sie unsere professionelle Beratung sogar komplett kostenfrei. Folgende Tipps und Informationen aus unserem Ratgeber sind für Sie vielleicht auch interessant: Wie Sie einen außergerichtlichen Schuldenerlass bewirken und welche Kosten bei einer Privatinsolvenz auf Sie zukommen.

Häufig gestellte Fragen

Wie erkennt man eine Überschuldung?

Wenn Ihr Konto bereits gesperrt wurde und Mahnungen und Vollstreckungsbescheide bei Ihnen eingehen, befinden Sie sich in der Abwärtsspirale der Verschuldung. Reagieren Sie daher möglichst früh und wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung, um eine Schuldenregulierung möglich zu machen.

Welche Möglichkeiten habe ich, schuldenfrei zu werden?

Abhängig von Ihrer individuellen Situation können Sie ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anstreben oder eine Privatinsolvenz in Erwägung ziehen. Lassen Sie sich hier von Ihrem Anwalt oder einer Schuldnerberatung helfen.

Wie lange dauert es, alle Schulden abzubezahlen?

Wenn Sie sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einigen konnten und zum Beispiel eine Ratenzahlung vereinbart haben, zahlen Sie, bis alle Schulden (oder der vereinbarte Betrag) bereinigt sind. Im Fall einer Privatinsolvenz dauert die Tilgung drei Jahre.