Die Privatinsolvenz ist ein Thema, mit dem sich nicht viele Privatpersonen befassen mussten, weil das Einkommen oftmals sicher scheint. Jedoch kann ein plötzlicher Jobverlust schnell zu einer unerwarteten Zahlungsunfähigkeit führen. Anfallende Schulden können eine Folge sein. Welche Folgen eine Privatinsolvenz hat, wissen die wenigsten. Viele Fragen stehen im Raum, wenn Rechnungen plötzlich nicht mehr bezahlt werden können und die Schulden über Monate oder gar Jahre anwachsen. Wie werde ich den Schuldenberg los? Welches Eigentum darf ich im Fall einer Privatinsolvenz behalten? Und welche Verpflichtungen bringt die Insolvenz mit sich?

Wir erklären Ihnen, welche Auflagen mit einer Privatinsolvenz einhergehen, wie lange eine Privatinsolvenz dauert und welche Folgen auf Betroffene zukommen.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Eine Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz genannt) kann von natürlichen Personen durchlaufen werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Ziel der Privatinsolvenz ist es, sich von seinen Schulden zu befreien und eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Nur selten ist es dem Schuldner nämlich möglich, alle Forderungen der Gläubiger auszugleichen.

Zur Klärung trägt ein Schuldenbereinigungsplan bei, in dem alle Einnahmen und falls vorhanden, die Vermögenswerte des Schuldners aufgeführt sind. Der Schuldenbereinigungsplan kann als ein Angebot des Schuldners an seine Gläubiger verstanden werden, in dem er offenlegt, wie die Verbindlichkeiten beglichen werden, ohne dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Scheitert die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, stellt ein Anwalt, ein Schuldenberater oder eine von der Bezirksregierung zugelassene Beratungsstelle eine entsprechende Bescheinigung aus. Anschließend folgt die Anmeldung der Privatinsolvenz beim zuständigen Insolvenzgericht. Das Gericht kann eine gerichtliche Schuldenbereinigung durchführen. In der Praxis kommt dies jedoch nur äußerst selten vor und meist nur, wenn der Schuldner dies gesondert beantragt. Wird dies ebenfalls von den Gläubigern abgelehnt, beginnt das Insolvenzverfahren. Nun befindet sich der Schuldner im eröffneten Insolvenzverfahren. Nachdem die vollständige Informationsbeschaffung und Verwertung abgeschlossen ist, wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Daraufhin geht der Schuldner in die Wohlverhaltensphase über, in der gewisse Obliegenheiten vom Schuldner erfüllt werden müssen. Von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Übergang in die Wohlverhaltensphase dauert es im Durchschnitt ca. 1 Jahr.

Alle Insolvenzverfahren die nach dem 1. Oktober 2020 eröffnet wurden, erhalten die Restschuldbefreiung grundsätzlich nach 3 Jahren.

Hinweis zur Privatinsolvenz: Selbstständige, Unternehmer und Freiberufler können keine Privatinsolvenz durchlaufen. Für diese Personengruppe steht mit der Regelinsolvenz ein separates Insolvenzverfahren zur Verfügung.

Welche Folgen hat eine Privatinsolvenz?

Ist eine außergerichtliche Einigung zwischen einem Gläubiger und Schuldner gescheitert, hat dieser die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Ab dem Moment der Antragstellung ist das Insolvenzgericht für den weiteren Ablauf zuständig. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Informationsbeschaffung und der Verwertung, beginnt die Wohlverhaltensphase des Schuldners. Es ist die erste Konsequenz, die der Schuldner durchlaufen muss. In dieser Phase der Privatinsolvenz wird der pfändbare Teil des Einkommens geprüft. Anschließend wird das pfändbare Einkommen von einem Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder eingezogen. Der Schuldner verfügt nun über das unpfändbare Einkommen und bekommt darüber hinaus einen entsprechenden Schufa-Eintrag. Die Kontrolle über den pfändbaren Teil des Einkommens und Vermögens des Schuldners liegt nun in den Händen des Insolvenzverwalters. Der Insolvenzverwalter ist dafür zuständig, den pfändbaren Teil an die Gläubiger zu verteilen.

Was wird bei einer Privatinsolvenz gepfändet?

Der Schuldner ist verpflichtet, sein Vermögen bei einer Privatinsolvenz regelmäßig offenzulegen. Jeder Betrag, der über der sogenannten Pfändungsgrenze liegt, wird eingezogen. Dabei wird der pfändbare Betrag des Einkommens mithilfe der Pfändungstabelle ermittelt. Die aktuelle Pfändungsgrenze liegt seit Juli 2023 für nicht unterhaltspflichtige Personen bei 1.409,99 Euro monatlich. Die Pfändungsgrenze richtet sich nach der Pfändungstabelle, die das Einkommen und die Anzahl der Personen berücksichtigt, für die der Schuldner Unterhalt zahlt. Die Euro-Beträge in der Tabelle werden jeweils jährlich, am 1. Juli angepasst. Doch nicht nur das Vermögen in Form von barem Geld ist von der Pfändung betroffen. Der Insolvenzverwalter prüft bei einer Privatinsolvenz ebenfalls Wertgegenstände, Lebensversicherungen, Fahrzeuge und Einrichtungsgegenstände mit einem überdurchschnittlich hohen Wert.

Von der Pfändung unbeachtet bleiben Möbel, Kleidung, Haustiere, der Ehering, ein Laptop, ein Fernseher sowie ein Mindesteinkommen und persönliche Gegenstände. Dies gewährleistet, dass der Schuldner trotz der Insolvenz eine notwendige Grundausstattung besitzt und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Sein Fahrzeug darf der Schuldner nur behalten, wenn er es nachweislich zum Erreichen seiner Arbeitsstelle benötigt. Ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Option, müssen Fahrzeug mit einem hohen Wert möglicherweise abgegeben werden. Ein Fahrzeug mit geringem Wert kann der Schuldner in der Regel behalten, auch wenn dieses nicht für die Fahrt zur Arbeit benötigt wird.

Verhindern weiterer Überschuldung im Fall einer Insolvenz

Solange das Verfahren der Privatinsolvenz läuft und die Altschulden nicht beglichen oder erlassen wurden, liegt es im Interesse der Gläubiger und des Gerichts, dass keine neuen Schulden angehäuft werden. Da das Insolvenzverfahren öffentlich ist und die Schufa einen entsprechenden Eintrag führt, hat der Schuldner keine Möglichkeit, neue Kredit aufzunehmen. Vertragsabschlüsse werden durch eine Privatinsolvenz erschwert. Nur notwendige Vertragsabschlüsse sind möglich. Kurz: Die finanzielle Situation des Betroffenen ist bekannt und wirkt sich auf das Leben des Schuldners aus. Da beispielsweise die meisten Vermieter von potenziellen Mietern eine positive Schufa-Auskunft erwarten, wird ein Wohnungswechsel möglicherweise erschwert. Eine Schilderung der aktuellen Situation und der Hinweis, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren keine neuen Schulden machen darf, um ein Scheitern des Insolvenzverfahren zu verhindern, geben den Vermietern oftmals eine Sicherheit, dass die Miete zuverlässig vom Mieter gezahlt wird.

Verpflichtungen des Schuldners während der Privatinsolvenz

Der Schuldner ist während des Insolvenzverfahrens verpflichtet, seinem Treuhänder mitzuteilen, wenn sich etwas an seiner (finanziellen) Lebenssituation ändert. Unter die Mitteilungspflicht fallen:

  • Wechsel des Arbeitgebers oder Änderungen in der Erwerbstätigkeit,
  • Wechsel des Wohnsitzes und
  • Einkünfte aus Erbschaften, Versicherungsauszahlungen oder Schadensersatzleistungen.

Der Insolvenzverwalter legt dabei fest, wie oft der Schuldner seine Einkommensnachweise einreichen muss, damit dieser stets über die aktuellen Einkünfte informiert ist. Der Insolvenzverwalter kann diese jeweils jährlich aber auch monatlich einfordern. Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, verliert er die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung am Ende des Verfahrens und trägt zusätzlich die Verfahrenskosten.

Die wichtigste Pflicht des Schuldners ist es, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich aufrichtig darum zu bemühen. Sobald ein Insolvenzverfahren läuft, wird dem Schuldner empfohlen den Arbeitgeber über die Insolvenz in Kenntnis zu setzen. Denn ohnehin wird der Arbeitgeber vom Insolvenzverwalter informiert. In der Regel ist ein Insolvenzverfahren jedoch kein Kündigungsgrund.

Um den Verpflichtungen während einer Privatinsolvenz ordnungsgemäß nachzugehen, bietet eine Schuldnerberatung dem Schuldner große Hilfe.

Die Auswirkungen einer Insolvenz auf das soziale Leben

„Über Geld spricht man nicht“ – dieser Satz liegt wie ein Deckmantel über der Gesellschaft. Darunter verbergen sich Sorgen, Unsicherheiten und Existenzängste. Finanzielle Probleme sind keine Einzelfälle: In Deutschland sind rund 6,85 Millionen Menschen über 18 Jahren überschuldet (Stand 1.10.2020). Die Ursachen für die Schulden sind vielfältig. Häufig steckt eine Arbeitslosigkeit oder ein unwirtschaftlicher Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Kapital hinter der Überschuldung. Doch ebenso können eine gescheiterte Selbstständigkeit oder die Trennung vom Ehepartner ursächlich für die finanzielle Notlage sein. Besonders problematisch ist es, wenn der Grund für die Schulden bzw. Verschuldung nicht erkannt und behoben wird.

Betroffene verschweigen ihrem privaten Umfeld oftmals die finanzielle Notlage, in der sie sich befinden. Angst vor Verurteilung oder Scham bewegen sie dazu, das Thema Geld in Gesprächen zu vermeiden. Einige gehen sogar bewusst auf Distanz und sagen Treffen oder gemeinsame Restaurant- oder Kinobesuche ab, aus Angst, ihre Notlage könnte negativ auffallen. Dabei helfen Offenheit und die Suche nach Unterstützung auf dem Weg aus der Schuldenfalle. Freunde oder Familie können Betroffenen helfen, die Ursachen aufzudecken, eine Schuldnerberatung hinzuzuziehen oder einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Der richtige Weg hängt dabei immer von den individuellen Umständen ab.

Fazit Privatinsolvenz – der Weg aus den Schulden

Eine Privatinsolvenz bietet sich an, wenn verschuldete Privatpersonen keine Aussicht auf eine Besserung ihrer finanziellen Situation haben und die eigenen Schulden innerhalb der nächsten Jahre voraussichtlich nicht an die Gläubiger begleichen können. Ob der Weg der Privatinsolvenz die richtige Entscheidung für die eigene Situation ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Privatinsolvenz erfordert Disziplin über 3 Jahre: Termine sind einzuhalten, es muss einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und Betroffene dürfen kein Problem mit der Veröffentlichung ihrer finanziellen Situation haben. Wer die Auflagen, die eine Insolvenz mit sich bringt, nicht einhält, zahlt zusätzlich die Verfahrenskosten. Während des Verfahrens muss der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens abgeben und verfügt nur über den unpfändbaren Teil. Darüber hinaus werden Vertragsabschlüsse durch die Privatinsolvenz erschwert

Kommt der Schuldner allen Auflagen nach, erreicht er am Ende des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung, mit der noch offene Forderungen an die Gläubiger erlassen werden – damit ist er schuldenfrei. Er hat nun die Möglichkeit, wieder frei über seine Finanzen zu verfügen, Verträge abzuschließen und beginnt einen finanziellen Neuanfang.

Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Schulden und Privatinsolvenz? Gerne steht Ihnen das Team von Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung für offene Fragen zur Seite. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch, in denen Sie wertvolle Informationen erhalten und Ihre wichtigsten Anliegen besprochen werden. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Folgen einer Privatinsolvenz?

Während der drei Jahre des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner verpflichtet, den pfändbaren Teil seines Einkommens abzugeben und allgemein sehr sparsam zu leben, um so viel wie möglich an die Gläubiger abgeben zu können. Der Arbeitgeber erfährt somit unweigerlich von der Insolvenz und auch ein negativer Schufa-Eintrag ist unvermeidbar.

Wann lohnt sich die Privatinsolvenz?

Bei dauerhafter oder drohender Zahlungsunfähigkeit kann eine Privatinsolvenz eine gute Lösung zum Abbau der Schulden darstellen. Gerade wenn eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist und die natürliche Tilgung der Schulden unwahrscheinlich scheint, stellt eine Insolvenz häufig den letzten Ausweg aus den Schulden dar.

Wie lange steht die Insolvenz noch in der Schufa?

Der Eintrag über die Restschuldbefreiung bleibt drei Jahre bestehen.