Die Elternzeit (auch: Elternurlaub) soll eine Zeit des Glücks und der Vorfreude auf das Leben mit dem neuen Familienmitglied sein. Aber was passiert, wenn während dieser Zeit finanzielle Schwierigkeiten auftreten und eine Privatinsolvenz notwendig wird? In diesem Blogbeitrag befassen wir uns genauer mit dem Thema und informieren Sie über häufig gestellte Fragen und die gesetzlichen Regelungen bei einer Privatinsolvenz in der Elternzeit.

Was ist Elternzeit?

Zur Betreuung und Erziehung des Kindes stehen Eltern insgesamt drei Jahre Elternzeit zu. In dieser Zeit erhalten neue Eltern eine berufliche Auszeit mit garantierter Arbeitsplatzsicherheit. Sie profitieren hierbei von einem besonderen Kündigungsschutz. Sobald die werdende Mutter oder der Vater in spe Elternurlaub beantragt hat, darf laut § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) bis auf Weiteres keine Kündigung vonseiten des Arbeitgebers ausgesprochen werden.

Um das fehlende Einkommen auszugleichen und die Familie nicht in finanzielle Not zu bringen, ist es möglich, Elterngeld zu beziehen. Beim sogenannten Basiselterngeld handelt es sich um einen Betrag zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat, abhängig vom gewöhnlichen Nettogehalt. Meist werden 65 % des Nettoeinkommens ausgezahlt, bei einkommensschwachen Elternteilen oder Familien, können es auch 100 % sein. Eine Erhöhung oder Verlängerung der Leistung ist ebenfalls möglich, dabei handelt es sich um Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus.

Während des Elternurlaubs können die Eltern bei Bedarf bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Hierbei ist der monatliche Durchschnitt entscheidend, nicht die einzelne Woche.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz beschreibt ein Verfahren zum Abbau von Schulden, welches von Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen eingeleitet werden kann. Die Insolvenz sollte in Betracht gezogen werden, wenn die verschuldete Person keine Möglichkeit hat, die offenen Forderungen auf natürlichem Weg abzuzahlen. Das Verfahren ist ein letzter Ausweg und erfordert eine umfassende Überprüfung der finanziellen Situation der betroffenen Person durch eine Insolvenzverwaltung. Im Rahmen der Privatinsolvenz muss der Schuldner regelmäßige Zahlungen leisten und sein Vermögen zur Tilgung der Schulden einsetzen. Nach Abschluss des Verfahrens, welches drei Jahre dauert, wird der Schuldner von seinen Restschulden befreit, jedoch können auch Konsequenzen wie eine eingeschränkte Kreditwürdigkeit folgen.

Wie kommt es zu einer Insolvenz während der Elternzeit?

Die Elternzeit kann für manche Familien zur Herausforderung werden, da viele Veränderungen anstehen und das Leben teilweise neu strukturiert werden muss. Ein niedriges Einkommen durch eine berufliche Auszeit eines oder beider Elternteile führt leicht zu einem finanziellen Engpass. Dieser soll durch das Elterngeld abgefangen werden. Kommen jedoch weitere finanzielle Belastungen wie beispielsweise teure medizinische Behandlungen oder notwendige Reparaturen am Haus dazu, häufen sich schnell die Rechnungen. Auch Schulden, die bereits vor dem Elternurlaub entstanden sind, werden während dieses Zeitraums häufig zu einem größeren Problem, da die Raten durch die neue Situation teilweise nicht abbezahlt werden können.

Die gesetzlichen Bestimmungen bei einer Privatinsolvenz während der Elternzeit

Während einer Privatinsolvenz müssen Schuldner in der Regel bestimmte Arbeitsanforderungen erfüllen, um einen Restschulderlass zu erhalten. Diese nennt man Erwerbsobliegenheit (§§ 295 Abs. 1, 287b InsO). Über den Zeitraum der Elternzeit können die Anforderungen jedoch gelockert werden, da sich die in Elternzeit befindlichen Personen in erster Linie um die Versorgung und Erziehung des Kindes oder der Kinder kümmern sollen. Der besondere Kündigungsschutz verhindert außerdem den Verlust der Arbeitsstelle während der beruflichen Auszeit. Eine Kündigung in Elternzeit ist nur vonseiten eines Arbeitnehmers zulässig.

Offene Schulden fallen jedoch auch in der Elternzeit nicht unter den Tisch, denn auch die Interessen der Gläubiger sind gesetzlich geschützt. Kommt es daher zu einer Privatinsolvenz, können Vermögen und Einkommen der betroffenen Person gepfändet werden. Während der Elternzeit wird der Bezug von Elterngeld als Einkommen betrachtet. Das Elterngeld ist nicht gänzlich vor einer Pfändung geschützt, jedoch steht in jedem Fall ein pfändungsfreier Betrag weiterhin zur Verfügung. Diese Pfändungsfreigrenze beträgt mindestens 300 Euro monatlich.

Lösungen: Das können Sie tun, wenn Sie betroffen sind

Eine Privatinsolvenz während des Elternurlaubs ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Immerhin starten Sie nach der Wohlverhaltensperiode in ein schuldenfreies Leben. Wichtig ist jedoch, während dieser Zeit eine Balance zwischen elterlicher Verantwortung und Schuldenabbau zu finden.

Suchen Sie sich in jedem Fall professionellen Rat und lassen Sie sich von einer Schuldner- und Insolvenzberatung helfen. Diese überprüft Ihre Situation und stellt, angepasst an Ihre individuellen Lebensumstände, einen Schuldenbereinigungsplan auf. Ebenso hilft sie Ihnen bei der Berechnung Ihres Anspruchs auf Elterngeld sowie dem Pfändungsfreibetrag.

Wie bereits erwähnt, haben Personen mit Anspruch auf Elterngeld außerdem die Möglichkeit, während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten und Tätigkeiten bis zu 30 Stunden pro Woche auszuführen. Überprüfen Sie, ob diese Option für Sie oder Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin in Betracht kommt.

Fazit

Die Elternzeit ist eine Zeit voller Veränderungen – auch im finanziellen Bereich. Berufliche Auszeiten und unvorhergesehene Kosten führen in manchen Fällen zu finanziellen Engpässen. Eine Privatinsolvenz kann daher zum Abbau der Schulden in Erwägung gezogen werden. Während der Privatinsolvenz gelten strenge Auflagen in Bezug auf die Finanzen der betroffenen Person. In der Elternzeit wird jedoch auch von den Behörden Rücksicht darauf genommen, dass die Eltern den Nachwuchs versorgen müssen. Regelungen wie die Erwerbsobliegenheit können daher an die individuelle Situation der Familie angepasst werden. Um eine Privatinsolvenz während der Elternzeit finanziell bestmöglich zu überstehen, sollten sich Betroffene Rat von einer Schuldnerberatung einholen.

Häufig gestellte Fragen

Kann man während der Elternzeit eine Privatinsolvenz beantragen?

Ja, auch in der Elternzeit kann eine Privatinsolvenz beantragt werden. Es gibt keine Einschränkungen bezüglich des Beschäftigungsverhältnisses.

Ist Elterngeld pfändbar?

Das Elterngeld wird während einer Privatinsolvenz dem Einkommen des Schuldners gleichgesetzt und ist somit pfändbar. Jedoch bleibt ein Freibetrag von mindestens 300 € pro Monat unangetastet und gilt daher als unpfändbar.

Was ist bei einer Privatinsolvenz während der Elternzeit zu beachten?

Wichtig ist eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle, um die individuelle Situation einzuschätzen und die bestmögliche Lösung zu finden. Auch die Insolvenzquote und die Gläubiger sollten genau geprüft werden.