Scheint eine Insolvenz aufgrund der Schulden unabwendbar, stellt sich oft die Frage, wie es mit dem Auto aussieht. Viele Betroffene sind abhängig von ihrem Fahrzeug, da sie damit den Weg zur Arbeit bestreiten. Das Auto wird durchaus berücksichtigt, wenn es um die Verbraucherinsolvenz geht. Allerdings gibt es hier klare Regelungen. Wir klären alle Fragen!
Finanziertes Auto – was passiert damit?
Oft wird ein Pkw finanziert. Wenn die eigenen finanziellen Mittel die Kosten für die Anschaffung eines Autos nicht tragen können, ein Auto jedoch im Alltag benötigt wird, wird häufig der Weg der Finanzierung genutzt. Kommt es zu einer Privatinsolvenz und die Finanzierung des Fahrzeugs ist noch nicht abgeschlossen, wird es ein Teil der Insolvenzmasse. Der Pfändungsschutz kann hier nicht erfolgen. Daher wird das Auto in dem Punkt in die Schuldenanalyse aufgenommen. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, wie mit einem finanziertem Auto in der Insolvenz umgegangen werden kann. Wenn das Auto wertausschöpfend belastet ist und kein Rückstand bei der Finanzierung besteht, kann das Auto aus der Insolvenzmasse freigegeben werden. Wird die Rate für die Finanzierung des Autos dann weiterhin zuverlässig bezahlt, ist die Bank in der Regel mit der Fortführung der Finanzierung einverstanden und man kann das Auto behalten. Wertausschöpfend belastet bedeutet, dass das Auto einen geringeren Wert hat, als die Forderung der finanzierenden Bank des Autos.
Liegt der Wert des Autos über der Forderung der finanzieren Bank, stellt das Auto ein Wert der Insolvenzmasse da. Der Insolvenzverwalter, der die Insolvenzüberwachung übernimmt, wird sich daher an die Bank wenden, bei der das Auto finanziert wird. In dem Fall ist es notwendig, das Auto zu verkaufen. Die Summe, die aus dem Verkauf stammt, wird dann in die Insolvenzmasse aufgenommen, verwertet und die Erlöse an die Gläubiger verteilt. In der Privatinsolvenz kann das Auto in diesem Fall nicht gehalten werden.
Das Auto ist Eigentum – was passiert damit?
Wenn das Fahrzeug bereits abbezahlt ist und Teil des Eigentums ist, heißt es jedoch nicht, dass es für die Privatinsolvenz nicht relevant ist. Unter anderem ist hier der Wert des Pkws relevant. Handelt es sich um ein Auto, das einen sehr hohen Wert hat, dann ist eine Unpfändbarkeit in der Insolvenz nicht gegeben. Das Auto wird mit in die Insolvenzmasse aufgenommen und muss verkauft werden.
Eine Sicherheit besteht auch dann nicht, wenn es sich um ein älteres Auto handelt. In einigen Fällen kommt in der Insolvenz ebenfalls die Forderung auf, das Auto zu verkaufen. Wenn das Auto dringend benötigt wird, kann eine Anfechtung durch den Schuldner erfolgen. Es gibt einige Punkte, die ein Grund sein können, dass das Auto nicht in die Insolvenzmasse aufgenommen wird. Dazu gehören:
- Schwerbehindertenausweis: Liegt ein Schwerbehindertenausweis vor und ist nachweisbar, dass es sich um ein Auto speziell für Menschen mit Behinderung handelt, kann das Auto aus der Insolvenzmasse genommen werden.
- Fahrten zur Arbeit: Wenn eine Fahrt zur Arbeit ohne ein Auto nicht möglich ist, kann dies durch einen Nachweis ebenfalls dazu führen, dass das Fahrzeug in der Privatinsolvenz nicht berücksichtigt wird.
Wichtig ist die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter. Bleibt der Insolvenzverwalter dabei, dass das Auto verkauft werden muss, kann es sinnvoll sein, es ihm abzukaufen. Das heißt, der Schuldner leiht sich Geld aus dem privaten Bereich und kauft das Auto aus der Insolvenzmasse heraus. In einigen Fällen ist es jedoch sinnvoller, sich ein gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen, das einen geringeren Preis als den gegenwärtigen Wert des bestehenden Autos hat.
Geleastes Auto und Privatinsolvenz – das ist zu beachten
Der nächste Punkt sind Autos, die aus dem Leasing stammen. In dem Fall ist es nicht möglich, das Auto in die Insolvenzmasse aufzunehmen. Sollte der Vertragspartner im Rahmen der Privatinsolvenz eine Rückgabe des Autos fordern, muss diese erfolgen. Es ist empfehlenswert offen auf den Vertragspartner zuzugehen und ihn über die finanzielle Lage aufzuklären. In vielen Fällen ist es möglich, auch früher aus einem Leasing-Vertrag entlassen zu werden oder den Vertrag auf ein Familienmitglied zu übertragen.
Der Kauf von Fahrzeugen während der Wohlverhaltensperiode
Es kann passieren, dass der Schuldner in der Wohlverhaltensphase ein Fahrzeug benötigt. In dem Fall ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug mit einer Finanzierung zu kaufen. Es kann lediglich aus bestehenden Barmitteln gekauft werden, die nicht Teil der Insolvenzmasse sind. Zudem sollte der Kauf mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen werden. So wird sichergestellt, dass dieser das neu gekaufte Fahrzeug nicht in das pfändbare Schuldnervermögen aufnimmt. Eine Alternative ist es, den Vertrag für das Fahrzeug auf ein Familienmitglied laufen zu lassen und das Auto selbst zu nutzen.
Generell haben Fahrzeuge, die der Schuldner zwar nutzt, die ihm aber nicht gehören, nichts mit der gesamten Insolvenzmasse und den eigenen Schulden zu tun. Wer wissentlich vor einer bevorstehenden Insolvenz beginnt sein Eigentum an Familienmitglieder zu übertragen, kann jedoch Probleme bekommen. Stellt der Insolvenzverwalter eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Monate auf und erkennt diese Vorgänge, kann dies dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird.
Wiederkehrende Fahrzeugkosten berücksichtigen
Wer in der Privatinsolvenz ein Auto halten möchte, sollte sich nicht nur die Frage stellen, ob es zu den Vermögenswerten zählt. Ebenfalls wichtig zu berücksichtigen sind die laufenden Kosten für ein Fahrzeug. Kraftstoff, Steuer, Versicherung und Reparaturen müssen aus dem Geld getragen werden, das unter der unpfändbaren Grenze liegt. Es ist daher extrem wichtig vorab zu berechnen, ob ein Auto überhaupt über die Privatinsolvenz hinweg gehalten werden kann.
Fazit: Privatinsolvenz und Auto – Fahrzeuge sind Vermögenswerte
Wenn Sie eine Privatinsolvenz anmelden wird das Auto grundsätzlich als Vermögenswert gesehen, wenn es sich in Ihrem vollständigen Eigentum befindet. In wenigen Fällen ist es möglich, es aus der Liste der Vermögenswerte herausnehmen zu lassen. Wichtig ist es hier, das Gespräch mit dem Insolvenzverwalter zu führen oder eine Schuldnerberatung aufzusuchen, um die eigene Situation zu begutachten.
Sie haben den Überblick über Ihre Schulden und Ihre Gläubiger verloren? Haben Sie noch Fragen zum Thema Privatinsolvenz und Auto? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Phoenix Schuldnerberatung hilft Ihnen durch die Insolvenz und steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Nehmen Sie per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstberatungsgepräch. Wir helfen Ihnen den Schuldenberg hinter sich zu lassen.
Häufig gestellte Fragen
Wird das Auto bei einer Privatinsolvenz immer gepfändet?
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Fahrzeug benötigen, zum Beispiel für die Arbeit oder den Arbeitsweg, und es keinen hohen Wert hat, dürfen Sie Ihr Auto in der Regel behalten. Die Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter ist hier wichtig.
Welchen Wert darf ein Auto während einer Privatinsolvenz haben, um nicht gepfändet zu werden?
Liegt der Wert Ihres vollständig abbezahlten Fahrzeugs unter 2.000 € und Sie benötigen es nachweislich zur Fortführung Ihrer Erwerbstätigkeit, dürfen Sie das Auto im Fall der Privatinsolvenz behalten.
Kann man nach der Privatinsolvenz ein Auto kaufen?
Sie dürfen nach dem Abschluss der Privatinsolvenz ein Auto kaufen. Nach der Restschuldbefreiung bleibt der Eintrag über die Privatinsolvenz allerdings noch drei Jahre in der Schufa-Auskunft sichtbar, potenzielle Vertragspartner können sich daher weigern, Ihnen einen Kredit zu geben bzw. ein Auto zu verkaufen.