Mit Schulden beim Finanzamt ist nicht zu spaßen. Man muss damit rechnen, dass der Fiskus schnell Maßnahmen einleitet, die zu Vollstreckungsmaßnahmen und somit im schlimmsten Fall zu einer finanziellen Notlage führen können. Doch was können Sie tun, wenn Sie Steuerschulden beim Finanzamt haben? Welche Möglichkeiten zur Tilgung gibt es?
Was passiert, wenn Steuerschulden nicht bezahlt werden?
Der Nichtzahler erhält zunächst eine Mahnung und wird somit vom Finanzamt kontaktiert. Sollte der Steuerschuldner nicht auf die Kontaktaufnahme des Finanzamts antworten, der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen und somit die Steuerschulden nicht begleichen, muss mit Konsequenzen gerechnet werden.
Schulden beim Finanzamt weisen eine spezifische Besonderheit auf – das Amt kann ohne gerichtlichen Beschluss die Forderungen vollstrecken. Das heißt, das Finanzamt kann den offenen Betrag unmittelbar pfänden. Beispielsweise mittels einer Kontopfändung direkt vom Konto.
Solch eine Zwangsvollstreckung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden:
- Kontaktaufnahme und Aufforderung des Schuldners zur Zahlung
- Zusendung eines Steuerbescheids über die geforderte Nachzahlung
- Festsetzung einer Frist bis zur Zwangsvollstreckung
Sollte der gepfändete Betrag nicht für die Begleichung der Schulden ausreichen, droht die Privatinsolvenz. Zur Erleichterung lässt sich aber festhalten – es wird kein Haftbefehl für Schulden beim Finanzamt erlassen.
Offene Forderungen gegenüber dem Finanzamt werden auch innerhalb eines Insolvenzverfahrens berücksichtigt und unterliegen einer Restschuldbefreiung. Nach einem erfolgreich durchlaufenen Insolvenzverfahren kann das Finanzamt also keine Ansprüche mehr auf die vorab entstandenen Steuerschulden stellen. Nur Schulden, welche aus einer Steuerstraftat (z.B. Steuerhinterziehung) entstanden sind, erhalten keine Restschuldbefreiung.
Kann der Schuldner nicht zahlen und ist somit zahlungsunfähig, sollte dieser unverzüglich das Finanzamt kontaktieren – vorzugsweise mithilfe einer Schuldnerberatung. In keinem Fall sollten die Zahlungsaufforderungen ignoriert werden.
Die Zahlungsunfähigkeit kann verschiedene Ursachen haben:
- Gewinneinbrüche
- Schulden bei anderen Gläubigern
- andere Zahlungsschwierigkeiten, die nicht selbst verschuldet sind
Der Schuldner hat verschiedene Möglichkeiten, um sich etwas Zeit zu verschaffen. Die gewonnene Zeit kann beispielsweise für die Aufnahme eines Kredits genutzt werden.
Bei Zahlungsunfähigkeit gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Antrag auf Aussetzung der sofortigen Zahlung
- Antrag auf Absenkung der Vorauszahlung
- Stundungsantrag – um einen Zahlungsaufschub bitten
- ggf. einen Antrag auf Ratenzahlung – das Finanzamt muss diesem Antrag jedoch nicht zustimmen
- sollte der Schuldner an der Richtigkeit des Bescheids zweifeln, empfiehlt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid
Die Anträge müssen schriftlich und mit einer guten Begründung an das Finanzamt gestellt werden.
Schulden beim Finanzamt tilgen
Wie bereits erwähnt, sollte der Schuldner so früh wie möglich mit der Behörde in Kontakt treten und die finanzielle Lage darlegen. Durch das Aufzeigen der Zahlungsunfähigkeit zeigt der Steuerschuldner Zahlungsbereitschaft und beweist, dass eine unverzügliche Tilgung der Forderungen nicht möglich ist. Nur so können verschiedene Lösungsmöglichkeiten besprochen und ausgehandelt werden.
Eine Möglichkeit ist die Einigung auf eine Stundung. Bei einer Stundung wird durch einen Zahlungsaufschub die Rückzahlung zeitlich nach hinten verlegt. Damit das Finanzamt einer Stundung zustimmt, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Stundungswürdigkeit – Zahlungsunfähigkeit, beispielsweise durch eine lange Erkrankung
- Stundungsbedürftigkeit – die sofortige Rückzahlung der Forderungen würde die materielle Existenz des Steuerschuldners gefährden
Weiterhin kann eine Ratenzahlung beschlossen werden. Der Schuldner hat so die Möglichkeit die Steuerschulden in Raten abzutragen.
In speziellen Fällen, wenn absehbar ist, dass auch in Zukunft die Steuerschuld vom Schuldner nicht beglichen werden kann, wird ein Vergleich veranlasst. Dabei wird nicht der volle Betrag überwiesen und das Finanzamt erhält somit nur einen Teil der Steuerschulden.
Verjährung von Steuerschulden
Auch Schulden gegenüber dem Finanzamt verjähren irgendwann. Es wird dabei zwischen der Zahlungsverjährung und der Festsetzungsverjährung unterschieden.
Bei der Festsetzungsverjährung ist nach Ablauf der Festsetzungsfrist die Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Das heißt, es ist nicht mehr möglich Änderungen am Ergebnis des Steuerbescheids vorzunehmen. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist und endet bei Einkommenssteuer und Umsatzsteuer in der Regel nach vier Jahren.
Im Fall der sogenannten Zahlungsverjährung verfallen die Steuerschulden in der Regel nach 5 Jahren. Der Zeitraum beginnt ab dem 1. Januar des Folgejahres. Die Verjährung kann jedoch durch verschiedene Faktoren verlängert werden:
- Mahnungen vom Finanzamt
- Vollstreckungsaufschub
- Vollstreckungsmaßnahmen
- Zahlungsaussetzungen
- Antrag des Schuldners auf Stundung der Steuerschulden
- gerichtlicher Schuldnerbereinigungsplan
- angemeldete Insolvenz des Schuldners
- Verfahren der Restschuldbefreiung
- Ermittlung des Wohnsitzes des Steuerschuldners durch das Finanzamt
Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Schulden beim Finanzamt? In diesem Fall bieten wir Ihnen unsere Schuldnerberatung für offene Fragen an und prüfen Ihr Anliegen. Unser Team steht Ihnen gerne für Antworten zur Seite. Natürlich können Sie auch in einem Erstberatungsgespräch bei uns allgemeine Informationen erhalten. Dies ist für Sie kostenlos und unverbindlich! Wir freuen uns auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Was passiert bei Schulden beim Finanzamt?
Wenn Sie Ihre Schulden beim Finanzamt nicht begleichen, kann das Finanzamt gegen Sie Maßnahmen wie zum Beispiel Pfändungen oder ein Insolvenzverfahren einleiten.
Wie kann ich meine Schulden beim Finanzamt begleichen?
Sie können Ihre Schulden in Raten begleichen, indem Sie einen Ratenplan mit dem Finanzamt vereinbaren. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Antrag auf Stundung der Schulden zu stellen.
Kann ich meine Schulden beim Finanzamt auch durch einen Insolvenzantrag begleichen?
Ja, es ist möglich, Ihre Schulden durch einen Insolvenzantrag zu begleichen. Es ist empfehlenswert, vorher mit einer Insolvenzverwaltung oder Schuldenberatung zu sprechen.