Insolvenzberatung für Privatpersonen – Für einen wirtschaftlichen Neuanfang

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass man in die Überschuldung gerät, sei es durch Steuerschulden, Mietschulden, Stromschulden, Spielschulden oder durch Kreditverpflichtungen, welche nicht mehr bedient werden können. Häufig geraten Menschen in einer solchen Lage in einen Teufelskreis. Rechnungen können nicht mehr beglichen werden, die Verbindlichkeiten häufen sich und schon befindet man sich in der Schuldenfalle. Schuldner sehen sich oft in einer ausweglosen Situation, da Ihnen der notwendige Überblick über die gegenwärtige finanzielle Lage fehlt. Um den Weg aus der Überschuldung erfolgreich zu meistern, ist es besonders wichtig, so früh wie möglich professionelle Beratungsstellen aufzusuchen. Eine professionelle Insolvenzberatung bietet in solchen finanziellen Situationen Hilfe und berät ausführlich, um Schuldnern den Weg in einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ebnen.

Scheitert die außergerichtliche Einigung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern, steht weiterhin die Möglichkeit der Privatinsolvenz offen. Das Privatinsolvenzverfahren, auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, ist für Privatleute und ehemals Selbstständige vorgesehen. Dieses Verfahren ermöglicht den Schuldnern nach 3 Jahren in ein schuldenfreies Leben zu starten. Jedoch ist diese Zeit auch an verschiedene Obliegenheiten und Pflichten gebunden, welche von Schuldnern zu befolgen sind. Eine Insolvenzberatung hilft Ihnen, diese 3 Jahre erfolgreich zu meistern.

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass man in die Überschuldung gerät, sei es durch Steuerschulden, Mietschulden, Stromschulden, Spielschulden oder durch Kreditverpflichtungen, welche nicht mehr bedient werden können. Häufig geraten Menschen in einer solchen Lage in einen Teufelskreis. Rechnungen können nicht mehr beglichen werden, die Verbindlichkeiten häufen sich und schon befindet man sich in der Schuldenfalle. Schuldner sehen sich oft in einer ausweglosen Situation, da Ihnen der notwendige Überblick über die gegenwärtige finanzielle Lage fehlt. Um den Weg aus der Überschuldung erfolgreich zu meistern, ist es besonders wichtig, so früh wie möglich professionelle Beratungsstellen aufzusuchen. Eine professionelle Insolvenzberatung bietet in solchen finanziellen Situationen Hilfe und berät ausführlich, um Schuldnern den Weg in einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ebnen.

Scheitert die außergerichtliche Einigung zwischen dem Schuldner und den Gläubigern, steht weiterhin die Möglichkeit der Privatinsolvenz offen. Das Privatinsolvenzverfahren, auch Verbraucherinsolvenzverfahren genannt, ist für Privatleute und ehemals Selbstständige vorgesehen. Dieses Verfahren ermöglicht den Schuldnern nach 3 Jahren in ein schuldenfreies Leben zu starten. Jedoch ist diese Zeit auch an verschiedene Obliegenheiten und Pflichten gebunden, welche von Schuldnern zu befolgen sind. Eine Insolvenzberatung hilft Ihnen, diese 3 Jahre erfolgreich zu meistern.

Mit Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung schnell handeln

Damit der Schuldenberg nicht größer wird, ist vor allem eins sehr wichtig und notwendig – schnelles Handeln! Die Suche nach einer professionellen Insolvenzberatung ist enorm wichtig. Wir von Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung helfen Ihnen bei der Schuldenregulierung und begleiten Sie durch das dreijährige Insolvenzverfahren.

Neben der ausführlichen Prüfung Ihrer finanziellen Situation und der Unterstützung beim Versuch der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern, unterstützen wir Sie im Fall einer Privatinsolvenz in folgenden Punkten:

  • Bei Ablehnung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans: Ausstellung der Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Ausführliche Beratung zu den Voraussetzungen einer Privatinsolvenz und den damit verbundenen Pflichten und Obliegenheiten für den Schuldner
  • Vorbereitung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Beratung vor und während der Verbraucherinsolvenz, sodass keine Fragen offen bleiben

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung leistet Ihnen Hilfe, damit Sie in 3 Jahren wieder schuldenfrei sind. Kompetente Beratung wird bei uns groß geschrieben, weshalb wir Ihnen auf diesem Weg stets mit Rat und Tat zur Seite stehen. Gemeinsam erarbeiten wir eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Lösung, die Ihnen den Weg in die Schuldenfreiheit erleichtern wird.

Gerne können Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch mit uns vereinbaren, in dem wir Ihnen alle offene Fragen beantworten werden und alle notwendigen Informationen bereitstellen. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!

Kostenfreie Erstberatung

Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie einen kostenfreien Beratungstermin innerhalb von 48 Stunden!

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Ablauf der Privatinsolvenz

Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist der vor der Eröffnung der Insolvenz gesetzlich zwingend vorgeschriebene Versuch, mit allen Gläubigern eine Einigung zur Schuldenbereinigung zu finden. Dabei ist es bei Vermögenslosigkeit zulässig, keine Zahlung anzubieten (sog. “Nullplan”). Erst wenn der außergerichtliche Einigungsversuch zwischen dem Schuldner und den Gläubigern abgelehnt wird, kann ein Antrag auf Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden.

Liegen die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahren vor, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. In dieser Phase werden alle benötigten Informationen vom Insolvenzverwalter eingeholt und pfändbare Vermögenswerte (falls vorhanden) gepfändet und verwertet. Erst wenn diese Phase abgeschlossen wird, wird das eröffnete Insolvenzverfahren aufgehoben.

Nun beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Der Schuldner muss in dieser Phase seinen Pflichten und Obliegenheiten nachkommen und zum Beispiel den pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Mit den Beträgen, die der Insolvenzverwalter aus pfändbarem Einkommen oder Vermögen erhält, werden zunächst die Kosten den Insolvenzverfahrens (Gerichtskosten und Kosten des Insolvenzverwalter) gezahlt. Erst nach vollständiger Zahlung der Kosten werden Beträge an die Gläubiger ausgezahlt. Nach der Wohlverhaltensphase erlangt der Schuldner mit Erteilung der Restschuldbefreiung die Schuldenfreiheit.

Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist der vor der Eröffnung der Insolvenz gesetzlich zwingend vorgeschriebene Versuch, mit allen Gläubigern eine Einigung zur Schuldenbereinigung zu finden. Dabei ist es bei Vermögenslosigkeit zulässig, keine Zahlung anzubieten (sog. “Nullplan”). Erst wenn der außergerichtliche Einigungsversuch zwischen dem Schuldner und den Gläubigern abgelehnt wird, kann ein Antrag auf Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden.

Liegen die Voraussetzungen zur Eröffnung des Insolvenzverfahren vor, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren. In dieser Phase werden alle benötigten Informationen vom Insolvenzverwalter eingeholt und pfändbare Vermögenswerte (falls vorhanden) gepfändet und verwertet. Erst wenn diese Phase abgeschlossen wird, wird das eröffnete Insolvenzverfahren aufgehoben.

Nun beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Der Schuldner muss in dieser Phase seinen Pflichten und Obliegenheiten nachkommen und zum Beispiel den pfändbaren Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten. Mit den Beträgen, die der Insolvenzverwalter aus pfändbarem Einkommen oder Vermögen erhält, werden zunächst die Kosten den Insolvenzverfahrens (Gerichtskosten und Kosten des Insolvenzverwalter) gezahlt. Erst nach vollständiger Zahlung der Kosten werden Beträge an die Gläubiger ausgezahlt. Nach der Wohlverhaltensphase erlangt der Schuldner mit Erteilung der Restschuldbefreiung die Schuldenfreiheit.

Ziel der Privatinsolvenz mithilfe einer Insolvenzberatung

Ziel der Privatinsolvenz ist die sogenannte Restschuldbefreiung. Bei der Restschuldbefreiung handelt es sich um den letzten Schritt in einem privaten Insolvenzverfahren, bei dem der Schuldner vom Insolvenzgericht umfassend von allen Schulden befreit wird. Dieser Schritt soll dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Die Restschuldbefreiung erfolgt für Insolvenzanträge die nach dem 01.10.2020 gestellt wurden, nach 3 Jahren. Hält der Schuldner sich innerhalb dieser Zeit nicht an die Obliegenheiten, die mit der Insolvenz einhergehen, droht diesem die Versagung der Restschuldbefreiung.

Von der außergerichtlichen Einigung bis hin zur Privatinsolvenz, den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens bietet das Team von Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung Ihnen Hilfe und eine kompetente Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie durch die Insolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung. Gemeinsam gehen wir den Weg in Ihre schuldenfreie Zukunft!

Ziel der Privatinsolvenz ist die sogenannte Restschuldbefreiung. Bei der Restschuldbefreiung handelt es sich um den letzten Schritt in einem privaten Insolvenzverfahren, bei dem der Schuldner vom Insolvenzgericht umfassend von allen Schulden befreit wird. Dieser Schritt soll dem Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Die Restschuldbefreiung erfolgt für Insolvenzanträge die nach dem 01.10.2020 gestellt wurden, nach 3 Jahren. Hält der Schuldner sich innerhalb dieser Zeit nicht an die Obliegenheiten, die mit der Insolvenz einhergehen, droht diesem die Versagung der Restschuldbefreiung.

Von der außergerichtlichen Einigung bis hin zur Privatinsolvenz, den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens bietet das Team von Phoenix Schuldner- und Insolvenzberatung Ihnen Hilfe und eine kompetente Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie durch die Insolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung. Gemeinsam gehen wir den Weg in Ihre schuldenfreie Zukunft!

Empfang der Phoenix Schuldnerberatung
Wartebereich der Phoenix Schuldnerberatung Aachen
Christina Gundt Schuldnerberaterin in Aachen

FAQ

Was ist, wenn ich meinen Gläubigern keine Zahlung anbieten kann?

Es ist möglich, Ihren Gläubigern bei Vermögenslosigkeit in einem sogenannten „Nullplan“ keine Zahlung anzubieten. In diesem Fall erhalten die Gläubiger erst dann etwas, wenn sich Ihre finanzielle Lage während des Insolvenzverfahrens verbessert.

Haftet auch ein Familienangehöriger oder Lebenspartner für meine Schulden?

Nein, Familienangehörige oder Lebenspartner können für Ihre Schulden nicht in Anspruch genommen werden.

Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

Seit dem 01.10.2020 gilt das verkürzte Insolvenzverfahren. Das Verfahren wird grundsätzlich für alle Schuldner, die ihren Antrag nach dem 01.10.2020 gestellt haben, auf eine Dauer von 3 Jahren verkürzt.

Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens öffentlich bekannt gemacht?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, nicht aber in lokalen Zeitungen veröffentlicht.

Was darf ich in nach Eröffnung der Insolvenz behalten, was muss ich abgeben?

Als Richtlinie gilt hier: Während der Insolvenz verbleibt Ihnen das Wichtigste für Ihren Lebensunterhalt, was durch die Unpfändbarkeit einzelner Vermögenswerte gesetzlich sichergestellt ist. Ob z.B. Ihr Pkw, eine Lebensversicherung oder ihr Kontoguthaben pfändbar ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Für weitere Informationen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wie viel "darf" ich während der Insolvenz verdienen?

Es gibt keinen feststehenden Betrag. Die Pfändungsfreigrenze ist abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen und der Einkommenshöhe. Die für Sie geltende Pfändungsfreigrenze rechnen wir gerne für Sie aus. Einen ersten Überblick und können Sie sich anhand der Pfändungstabelle verschaffen.