InsO §§ 4a, 302 Nr. 1 n. F.Keine Stundung bei bestehenden Forderungen auf gesetzlichen Unterhalt AG Hannover Beschluss v. 28.09.2015 – 909 IK 1072/15 Leitsätze: 1. Forderungen aus rückständigem gesetzlichem Unterhalt sind bereits dann von der Restschuldbefreiung...

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