Die rechtliche Grundlage für eine Zession im deutschen Zivilrecht bildet §398 BGB. Dieses besagt: “Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch einen Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers”.

Was ist eine Zession?

Eine Zession (auf Deutsch auch als Abtretung bekannt) ist eine Übertragung von Forderungen und Rechten vom ursprünglichen Gläubiger (Zedent) auf einen Neuen (Zessionar). Bei einer Abtretung sind daher drei Beteiligte vorhanden:

  1. Der Zedent: Einstiger Forderungsinhaber
  2. Der Zessionar: neuer Forderungsinhaber, an den die Forderung übergeht
  3. Der (Dritt-)Schuldner: bleibt unverändert, es handelt sich um dieselbe Person

In der Regel erfolgt eine Abtretung in Form eines schriftlichen Vertrags. Eine Mitwirkung des Schuldners ist dabei nicht notwendig.

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Abtretung einer Forderung ist ihre Quantifizierbarkeit. In anderen Worten: Sie soll einen bestimmten bzw. eindeutig bestimmbaren Wert besitzen. Unpfändbare Forderungen können dabei nicht abgetreten werden, Näheres hierzu regeln §399 und §400 BGB.

Ein wichtiger Zweck einer Zession besteht zum Beispiel in der Kreditsicherung.

Wie verläuft eine Zession?

In der Unternehmenspraxis wird auf die Zession bzw. Abtretung oft zurückgegriffen, um die Liquidität erhalten zu können. Firmen sind von Lieferanten abhängig, um ihren Kunden bestimmte Waren oder Dienstleistungen anbieten zu können. 

Wenn der Kunde eines Unternehmens nicht rechtzeitig zahlt und dadurch in Verzug gerät, wird er zum Schuldner des Unternehmens, während dieses sein Gläubiger ist. Wenn das Unternehmen selbst seine Zahlungen bei einem Lieferanten nicht begleichen kann, wird es zum Schuldner des Lieferanten.

Um die Schulden zu tilgen, kann die Firma als Zedent ihre Forderungen an einen Zessionar, den neuen Gläubiger abtreten. In diesem Beispiel wäre es der Lieferant. Dieser ist im Fall einer Zession berechtigt, die Zahlung der offenen Beträge vom Drittschuldner (Kunden der Firma) zu verlangen. 

Arten von Zession

Es gibt mehrere unterschiedliche Arten einer Abtretung. Hierzu gehören häufig:

  • Stille Zession: Der Schuldner wird über die Abtretung nicht informiert. Die zu zahlenden Forderungen werden immer noch an den Zedenten geleistet.
  • Offene Zession: Im Gegensatz zur stillen Zession wird der Schuldner über eine Abtretung informiert. Die geforderten Zahlungen leistet er ausschließlich an den Zessionar.
  • Einzelzession: Hierbei handelt es sich um eine einzelne Forderung, die abgetreten wird, beispielsweise eine einmalige Rechnung.
  • Rahmenzession: Diese umfasst etliche oder gar sämtliche Forderungen, die abgetreten werden.

Die Rahmenzession beinhaltet wiederum zwei Arten von Abtretungen, nämlich:

  • Mantelzession: Forderungen, die bereits bestehen, werden bis zu einer gewissen Höhe abgetreten
  • Globalzession: Alle Forderungen, inkl. der zukünftigen, werden abgetreten

Vor- und Nachteile einer Zession

Die Vor- und Nachteile bei einer Abtretung halten sich in einem überschaubaren Rahmen.

Vorteile:

  • Bei stiller Zession: Der Ruf (einer Firma) wird gewahrt
  • Die Liquidität bleibt erhalten

Nachteile:

  • (insb.) bei Einzelzession für den Kreditgeber: Eventuell unvollständige Vollstreckung, da hierbei nur eine einzelne Forderung besteht.